Marktmacht von Big Tech begrenzen

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Ver.di begrüßt das Vorhaben der Rundfunkkommission der Länder, die Vorherrschaft der Tech-Giganten und ihren Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung einzuhegen. Google, X, Meta, TikTok & Co. bis zur Auftrennung ihrer Geschäfte zu bringen, ist im ‚Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2‘ als Möglichkeit angelegt. Werbevermarktung oder Inhalteverbreitung müssten dann für Drittanbieter geöffnet werden.

Die Rundfunkkommission der Länder berät derzeit über den ‚Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2‘. Die Gewerkschaft begrüßt das Vorgehen. „Das sind die Werkzeuge zum Aufspalten von Monopolen, die wir im digitalen Bereich längst brauchen“, kommentiert Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand den Entwurf des Staatsvertrags.

„Im Moment bestimmten wenige, teils ideologisch getriebene Tech-Oligarchen wie Elon Musk über Sichtbarkeit von Stimmen und Inhalten auf den gängigen Online-Plattformen. Während ihre profitmaximierenden Algorithmen die Gesellschaft polarisieren, kassieren die Tech-Bros ab. Um zurück zu demokratischen Debatten zu kommen, müssen die Digital-Plattformen Sorgfaltspflichten erfüllen und im Zweifel Geschäftsbereiche abtreten. Die Vorschläge der Rundfunkkommission sind dafür wichtig und notwendig.“

Mehr Sichtbarkeit für Journalismus

Ein Fortschritt seien auch die Regelungen zur privilegierten Auffindbarkeit journalistischer Inhalte bspw. bei der Google-Suche oder im TikTok-Feed. Jedes fünfte Suchergebnis bzw. jeder fünfte Feed-Inhalt soll ein journalistisches Angebot sein. „Mehr Sichtbarkeit für Journalismus verbessert potenziell dessen Refinanzierbarkeit und das Informationsniveau in der Gesellschaft“, unterstützt das ver.di Bundesvorstandsmitglied für Medienpolitik die Pläne der Bundesländer.

Skeptisch macht Schmitz-Dethlefsen allerdings die offene Frage der Ahndung von Verstößen – und damit die Durchsetzbarkeit der geplanten Regeln. „Plattformregulierung existiert auf dem Papier schon heute – nur werden die Gesetze viel zu selten durchgesetzt. Verfahren gegen die finanzkräftigen Akteure Google, Meta & Co. dauern Jahre. Das schönste Gesetz hilft nichts ohne durchgreifende Aufsichtsbehörden und zügige Gerichtsverfahren“, gibt der Gewerkschafter zu bedenken.

Auch die derzeit unklaren Regierungsverhältnisse insbesondere in Sachsen-Anhalt verbesserten die Aussichten für den Staatsvertrags-Entwurf nicht. „Der neue Medien-Staatsvertrag wird ein Prüfstein für die Funktionsfähigkeit der medienpolitischen Verfassung, wenn künftig neue Landesregierungen unter AfD-Führung, die von Elon Musk gefördert werden, über eine Regulierung von Digitalplattformen entscheiden sollen“, so Schmitz-Dethlefsen.

Der Entwurf für einen Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2 widmet sich darüber hinaus u.a. der KI-Regulierung, dem Schutz vor Desinformation und der Förderung lokaler und regionaler Medienvielfalt. Er soll in diesem Herbst veröffentlicht werden. Die Gewerkschaft ver.di wird sich mit einer Stellungnahme am Konsultationsverfahren beteiligen. 

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