Neues Mediengesetz für MV tritt in Kraft

leuchtendes Paragrafzeichen

Foto: 123rf

Privates Lokal- und Regionalfernsehen steht unter hohem wirtschaftlichen Druck. Sinkende Werbeerlöse, steigende Kosten, fortschreitende Digitalisierung und veränderte Mediennutzung machen ihnen zu schaffen. In mehreren Bundesländern wird bereits seit längerem kommerzielles Lokal-TV mit Steuergeldern gefördert, um Medienvielfalt zu sichern. Auf diesen Weg setzt jetzt auch Mecklenburg-Vorpommern.

Ermöglicht wird dies durch das neue Mediengesetz, das Ende März in Kraft getreten ist. Zwei Monate zuvor hatte es die Regierungskoalition von SPD und Linken im Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Im Gesetz ist jetzt geregelt, dass lokale und regionale Sender, beispielsweise TV Schwerin, Wismar TV oder Greifswald TV, durch Landesgelder finanziell gefördert werden können. Das Ziel der Regierung ist, dadurch „ein dauerhaftes Überleben der Branche abzusichern“.

Zuständig für die Vergabe der Gelder aus dem Landeshaushalt ist die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV). Dadurch soll die Förderung staatsfern ablaufen – gemäß dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks. Die MMV hat die Programme zugelassen und beaufsichtigt sie auch. Die Medienanstalt kann nun Sender „mit der gesellschaftlichen Aufgabe betrauen“, in ihrem jeweiligen Verbreitungsgebiet „ein vielfältiges und qualitätsvolles Nachrichten- und Informationsprogramm mit engem Regionalbezug“ anzubieten, wie es im neuen Gesetz heißt.

Dabei gehe es darum, die bestehende Vielfalt der Meinungen „in möglichst gleichgewichtiger Weise“ widerzuspiegeln. Mindestens wöchentlich müsse ein aktuelles Nachrichten- und Informationsprogramm produziert werden – und zwar im Umfang von wenigstens netto zehn Minuten. Darin müsse es vor allem um Regionales aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Soziales gehen.

Lokal- und Regionalfernsehen

Für die Förderung von kommerziellem Lokal- und Regionalfernsehen hat die MMV in diesem und im kommenden Jahr jeweils insgesamt 300.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Das sieht der vom Landtag Ende 2025 beschlossene Doppelhaushalt 2026/27 vor. Das Geld kommt aus dem Budget der Schweriner Staatskanzlei. Im Vergleich zu anderen Bundesländern fällt diese Förderung in Mecklenburg-Vorpommern allerdings deutlich geringer aus.

In Baden-Württemberg beispielsweise gibt es für das private Regionalfernsehen 2026 Steuergelder in Höhe von 4,2 Millionen Euro. Verteilt werden sie über die dortige Landesanstalt für Kommunikation (LFK). Allerdings müssen die baden-württembergischen Sender auch ein zeitlich umfangreicheres Nachrichten- und Informationsprogramm herstellen. Von montags bis freitags sind es täglich netto mindestens 20 Minuten.

Bürgermedien für Vielfalt

In Mecklenburg-Vorpommern setzt die Regierungskoalition außerdem auf nicht-kommerzielle Bürgermedien, um Medienvielfalt zu erhalten. Hinzu kommt die Medienkompetenzvermittlung durch Bürgermedien wie etwa Radio LOHRO aus Rostock oder Grevesmühlen TV. Diese Aufgabe wird durch das neue Mediengesetz gestärkt. So ist nun eine Fördermöglichkeit für private Bürgermedien durch das Land gesetzlich verankert, insbesondere zur Vermittlung von Medienbildung und Medienkompetenz im außerschulischen Bereich.

Wie die Staatskanzlei auf Nachfrage erklärte, werde diese Förderung privater Bürgermedien durch die Landeszentrale für Politische Bildung verantwortet. Dafür gebe es in den Jahren 2026 und 2027 jeweils 150.000 Euro aus dem Etat der Landeszentrale. Die Bürgermedien erhielten außerdem von der Landesmedienanstalt Projektförderungen für die Vermittlung von Medienkompetenz, hieß es weiter.

Das Budget der MMV wird vor allem aus einem Anteil am Rundfunkbeitrag finanziert. Allerdings erhält die Medienanstalt nicht den vollen Anteil, so dass sie sich angesichts ihrer in den vergangenen Jahren erweiterten Aufgaben unterfinanziert sieht. Zuletzt musste die MMV nach eigenen Angaben Förderungen für Medienbildung und Bürgermedien kürzen. Im Gesetzgebungsverfahren hatte sich die MMV dafür eingesetzt, dass ihre Finanzausstattung verbessert wird. Doch damit konnte sie bei der Regierungskoalition nicht durchdringen.

Finanzierung der Medienanstalt

Bereits seit 2000 erhält die Medienanstalt nicht den vollen Anteil am Rundfunkbeitrag, sondern nur 80 Prozent davon. Das hatte damals die Landespolitik gesetzlich so festgelegt. Die übrigen 20 Prozent – aktuell rund 800.000 Euro pro Jahr – fließen dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) im Rahmen eines sogenannten Vorwegabzugs zu. Er muss dieses Geld für zwei Bereiche verwenden: für die Musik- und Orchesterförderung in Mecklenburg-Vorpommern (600.000 Euro) und die Filmförderung in dem Bundesland (200.000 Euro). Die MMV hatte vorgeschlagen, den Betrag für die Filmförderung zu streichen und ihn der Medienanstalt zuzuweisen, um damit Projekte etwa in der Medienbildung unterstützen zu können.

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