Kein Platz für „Sippenhaft“  

Manfred Protze, Mitglied des Deutschen Presserats
Foto: Christian von Polentz

Die NRW-Minister für Integration und Inneres, Stamp (FDP) und Reul (CDU) haben zur Nennung der Herkunft von Straftätern und Tatverdächtigen Position bezogen. Reul will auch handeln. In einem Erlass will er regeln, dass die Polizei die Herkunft künftig regelmäßig bekannt gibt. Das diene der „Transparenz“ und dem Schutz der Polizei vor Akzeptanzverlusten bei Bürgern. Der Pressekodex kennt eine regelmäßige Nennung der nationalen Herkunft oder Gruppenzugehörigkeit nicht. Im Gegenteil.

Wo ein Tatverdächtiger geboren ist, welchen Pass er hat und zu welcher ethnischen, sozialen oder religiösen Gruppe er gehört, soll grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Veröffentlicht die Presse diese Details, soll sie in jedem Einzelfall begründen können, warum das im Öffentlichen Interesse liegt. Ein klares Regel-Ausnahme-Gebot. Kein Verbot. Sondern eine Pflicht zur Risiko-Minderung durch sorgfältige Abwägung von möglichem Schaden gegen einen Nutzen.

Warum hat sich der Presserat, der die berufsethischen Standards der deutschen Presse festlegt, so entschieden? Er hat die Lehren aus dem Missbrauch derartiger Informationen in der Nazizeit gezogen. Die Nazis hatten darauf bestanden, dass die Massenmedien die Zugehörigkeit einzelner Straftäter und Tatverdächtigen zu bestimmten Gruppen stets erwähnen. Damit wollten sie die Ächtung kriminellen Verhaltens von Einzelnen auf eine gesamte, politisch unerwünschte oder als feindlich definierte Gruppe lenken. „Sippenhaft“ hieß der Begriff für diese durchaus wirksame Methode der Ausgrenzung.

Für eine generelle Mithaftung einer Gruppe für individuelles Fehlverhalten von Angehörigen gibt es im Rechtsstaat Bundesrepublik grundsätzlich keinen Platz.

Warum führen wir die Debatte jetzt? Mit dem Pressekodex galt das Thema jahrzehntelang als angemessen geregelt und befriedet. In der Bindung an den Kodex konnte und musste jedes Medium in eigener Verantwortung abwägen und entscheiden, welche Informationen aus einem breiten Informationsangebot als bedeutsam und ethisch unbedenklich ausgewählt und veröffentlicht werden. Und welche nicht.

Der Schritt der Polizeibehörden in die allgemeine Öffentlichkeit hat ein qualitativ neues und schwer wiegendes Problem geschaffen: Mit dem zweiten Kanal in die sogenannten sozialen Medien neben der Pressemitteilung für die journalistisch-redaktionellen Medien arbeitet die Polizei nicht mehr nur als Informationsquelle für Medien. Es agiert jetzt selbst wie ein Medium. Allerdings ohne bundesweit verbindliche ethische Bindung. Die Orientierung einzelner Bundesländer am Pressekodex ist begrüßenswert. Ein transparenter Kontrollmechanismus für die Einhaltung der Normen, dem Beschwerdeverfahren beim Presserat vergleichbar, ist nicht sichtbar.

Das neue „Polizeimedium“ ohne verbindliche Ethik setzt die journalistisch-redaktionellen Medien massiv unter Druck. Quasi als Wettbewerber auf dem Medienmarkt liefert es nach den Vorstellungen von Minister Reul und in der bereits täglichen Praxis einzelner Länder ein Informationsangebot, das zwar die „braune Soße“ (Zitat Reul) zufriedenstellen könnte, aber die „Sippenhaft“ durch die Hintertür wieder einführt. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Absichten die Verantwortlichen haben. Entscheidend ist stets die Wirkung, die auch ohne Absicht eintreten kann.

Die journalistisch-redaktionellen Medien erscheinen dabei mit Hinweis auf die „Transparenz“ der Behörden bei einem nicht kleinen Teil des Publikums als „Zensoren“ und „Verschweiger“. So belastend das ist – es kann auch eine Chance sein: die Redaktionen werden künftig selbst transparenter handeln müssen. Sie sollten ihren Nutzern öfter erklären, warum sie ihre Info-Auswahl so getroffen haben, wie sie sie getroffen haben.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Von Erbsensuppe und neuen Geschichten

„Vielfalt schützen, Freiheit sichern – 40 Jahre duale Medienordnung im föderalen Deutschland“. Dies war das Thema des Symposiums, das am 23.  April in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften stattfand. Ausrichter war die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM).  Teilnehmer waren Verantwortliche aus Medienpolitik und -wissenschaft, Rundfunkregulierung und Medienunternehmen.
mehr »

Preis für behinderte Medienschaffende

Zum zweiten Mal schreibt in diesem Jahr die gewerkschaftsnahe Otto Brenner Stiftung zwei Preise und Stipendien für Journalist*innen mit Behinderung aus. Damit soll „ein klares Signal für die Förderung von Diversität als unverzichtbaren Wert in unserer demokratischen Gesellschaft“ gesetzt werden, sagt Jupp Legrand, Geschäftsführer der Stiftung. 
mehr »

KI darf keine KI-Texte nutzen

Die Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen der KI im eigenen Metier wird Journalist*innen noch lange weiter beschäftigen. Bei der jüngsten ver.di-KI-Online-Veranstaltung ging es um den Anspruch an Gute Arbeit und Qualität. ver.di hat zum Einsatz von KI Positionen und ethische Leitlinien entwickelt. Bettina Hesse, Referentin für Medienpolitik, stellte das Papier vor, das die Bundesfachgruppe Medien, Journalismus und Film zum Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz im Journalismus erarbeitet hat.
mehr »

Unabhängige Medien in Gefahr

Beim ver.di-Medientag Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen diskutierten am 20. April rund 50 Teilnehmende im Zeitgeschichtlichen Forum in Leipzig die aktuelle Entwicklungen in der Medienlandschaft, die Diversität in den Medien und Angriffe auf Medienschaffende. Das alles auch vor dem Hintergrund, dass bei den kommenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg die AfD laut Umfragen stark profitiert. 
mehr »