Presserat: Es geht um die Glaubwürdigkeit

Foto: Christian von Polentz

Der Deutsche Presserat verzeichnete 2019 steigende Beschwerdezahlen. Häufiger nutzte die freiwillige Selbstkontrolle der Presse ihre schärfste Sanktion: Es wurden 34 Rügen erteilt. Schleichwerbung und identifizierende Opfer- und Täterberichterstattung waren Schwerpunkte. Ein Gespräch mit Roman Portack, Geschäftsführer des Deutschen Presserates, über den Jahresbericht 2019.

„Mehr Beschwerden, mehr Rügen“ – so lautet die zusammenfassende Überschrift im Jahresbericht. Wie bewerten Sie die Bilanz 2019?

Roman Portack: Die meisten Beschwerden gibt es gegen Lokal- und Regionalzeitungen. Deren Leser*innen identifizieren sich offenbar besonders stark mit ihren Blättern. Sie reagieren sehr empfindlich, wenn in ihren Augen Fehler passieren. Die Relevanz des Presserats ist auch in der digitalen Welt ungebrochen.

Besonders viele Rügen wurden wegen Verstößen gegen das Gebot der Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten ausgesprochen. Verführt der Zusammenbruch des traditionellen Geschäftsmodells der Verlage zu unethischem Handeln?

Die Vielzahl der Rügen aufgrund einer Verletzung von Ziffer 7 des Pressekodex ist kein neues Phänomen. Der zuständige Beschwerdeausschuss ist da sehr sensibel, denn es geht um die Glaubwürdigkeit von Medien.

Roman Portack ist seit Februar 2020 Geschäftsführer des Deutschen Presserates.
Foto: Ralf Hiemisch

Überdurchschnittlich viele Rügen gab es aufgrund von Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes, etwa durch identifizierende Opferberichterstattung.

Nach unserer statistischen Auswertung der Beschwerden steht über die Jahre immer Ziffer 2 – Verstöße gegen das Gebot journalistischer Sorgfalt – an erster Stelle. Danach folgen meist Beschwerden wegen Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes nach Ziffer 8, klassischerweise in der Berichterstattung über Kriminalität, Katastrophen und Unglücksfälle. Hier stehen in der Regel die Opfer im Fokus, die nach dem Pressekodex besonderen Schutz genießen. Aktuell haben wir es aber vor allem mit der Täterberichterstattung zu tun. Vergangenes Jahr im Kontext der Attentate von Christchurch und Halle, neuerdings über das Attentat von Hanau.

Hier gibt es ja die These, dass eine unangemessene Berichterstattung unter Umständen Nachahmetaten befördert. Wie sieht da die Position des Presserates aus?

Der Presserat will im September mit dem Kriminologen und Soziologen Vincenz Leuschner erörtern, wie sich die Täterberichterstattung aus Sicht von Tätern auswirkt, und wie sich Medien aus wissenschaftlicher Sicht am besten verhalten sollten. Der Attentäter Anders Breivik hat wohl als einer der ersten sehr virtuos darauf geachtet, wie sein Bild in den Medien ankommt. In den Fällen Christchurch und Halle wurde das noch gesteigert, indem die Taten live gestreamt wurden, in Kanälen der eigenen „Community“. Medien, die die Inhalte übernommen haben, bei unveränderter Wiedergabe von Dramaturgie und Chronologie, sind vom Presserat dafür wegen Verstoßes gegen Richtlinie 11.2 gerügt worden. Denn auf diese Weise, so entschied der zuständige Beschwerdeausschuss, machten sich die Medien zum Werkzeug des Täters.

Zur Linie des Rates gehört es allerdings auch, die reine Nennung von Namen und Fotoplatzierung auf der Titelseite von Zeitungen zu akzeptieren. Das Bundeskriminalamt meint dagegen, diese Praxis motiviere potentielle Folgetäter. Es fordert in dieser Frage sogar eine Verschärfung des Pressekodex…

Das BKA ist auch weniger der Pressefreiheit verpflichtet als der Presserat. Wir befinden uns hier im Spannungsfeld zwischen der Verpflichtung der Medien zu möglichst umfassender Berichterstattung und dem Gebot, sich nicht zum Werkzeug von Tätern zu machen. Diese Fragen stellen sich mit der Möglichkeit des Live-Streaming völlig neu. Und werden von den Medien unterschiedlich beantwortet. Stern und stern.de etwa entschieden, weder Namen noch Foto des Täters zu bringen. Der Presserat sieht auf Grundlage der geltenden presseethischen Regeln die Nennung der Namen und die Veröffentlichung von Fotos der Attentäter als zulässig an.

Die Beschwerden zu Pressekodex-Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten – „gehen weiter zurück“, heißt es im Bericht. Tatsächlich existiert laut einer Studie der Macromedia-Hochschule Hamburg, was die Herkunftsnennung von Straftätern angeht, eine „extreme Verzerrung“ der Berichterstattung gegenüber der polizeilichen Statistik. Während die Polizei 2018 doppelt so viele deutsche wie ausländische Tatverdächtige erfasste, kommen laut Journalistikprofessor Thomas Hestermann, Autor der Studie, in Zeitungsberichten auf einen Deutschen 14 Ausländer. Kritiker sagen, dafür sei die nach der Kölner Silvesternacht 2015 erfolgte Modifizierung des Pressekodex verantwortlich. Was halten Sie von diesem Vorwurf?

Es ist schwer zu sagen, ob diese Modifikation von Richtlinie 12.1 unmittelbar auch zu einer veränderten Berichterstattung geführt hat. Nach unserer Auffassung war das eine Präzisierung. Die Redaktionen können damit – das entnehmen wir der verringerten Zahl der Beschwerden – offenbar gut arbeiten. Ich bezweifle, dass man die Zahlen von Hestermann allein auf die veränderte Richtinie zurückführen kann.

Hestermann sagt, der Presserat solle nicht nach Markt- oder Publikumsinteresse entscheiden, sondern ethische Maßstäbe setzen. Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen und Journalisten-Union dju in ver.di, Cornelia Berger, zeigt sich entsetzt über die Ergebnisse dieser Expertise. Sie wünscht sich eine Evaluierung der Entwicklung.

Es wäre durchaus spannend, einmal wissenschaftlich zu evaluieren, was die Folge dieser Richtlinienänderung war. Wir wollen verhindern, dass eine Schieflage in der Berichterstattung entsteht. Es geht aber im Grundsatz immer um die Frage, wie relevant Angaben zur Herkunft oder über bestimmte persönliche Merkmale für die Berichterstattung über Kriminalität sind. Das zu entscheiden, ist Aufgabe der Redaktionen.

Das schärfste Sanktionsinstrument des Presserates ist die öffentliche Rüge. 2019 wurden allerdings 11 von 34 öffentlichen Rügen, also fast jede dritte, nicht abgedruckt. Der Axel Springer Verlag kassierte insgesamt 13 Rügen für bild.de und Bild, von denen er fünf nicht druckte. Der Bauer Verlag hat seit 2015 von 16 erteilten Rügen keine einzige publiziert. Befürchtet der Rat keinen Autoritätsverlust bei dieser – wie Medienkritiker Stefan Niggemeier es nennt – „sehr freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Presse“?

Den Vorwurf kann ich sehr gut nachvollziehen. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Schwankungen bei der Abdruckquote von Rügen. Auch diese Problematik hätte bereits in der vergangenen Woche im Plenum des Presserats diskutiert werden sollen, bevor wir wegen der Corona-Pandemie die Sitzung absagen mussten. Wir werden diese Diskussion voraussichtlich im September nachholen. Wir sind darauf angewiesen, dass Medien sich freiwillig verpflichten, die Sanktionen des Presserates zu akzeptieren und umzusetzen. Dass es einzelne Verlage besonders betrifft, ist ärgerlich. Bauer beteiligt sich zwar am Beschwerdeverfahren, verweigert sich aber seit 2009 den Sanktionen. Ende 2008 ist die Selbstverpflichtungserklärung für Printmedien des Verlags ausgelaufen.  Dieser Zustand ist inakzeptabel. Es steht jedem Medium gut an, eine transparente Fehlerkultur zu pflegen. Die Leser wissen so etwas zu schätzen.

Das „Funk“-Satirevideo „Corona rettet die Welt“ hat wütende Proteste ausgelöst und ihnen 500 Beschwerden beschert. Dabei ist der Presserat für den Rundfunk nicht zuständig. Gab es im Kontext von Corona auch Beschwerden über Printberichte?

Wir haben zahlreiche Beschwerden zu Print- und Online-Berichten bekommen. Teilweise waren Leser – vor vier Wochen – der Auffassung, dass die Corona-Lage dramatisiert und überzeichnet wird. Manche Medien hatten ja die Viruskrise im Stil des Hollywood-Streifens „Outbreak – Lautlose Killer“ auf den Titel gehoben. Auch eine satirische Nummer eines Printorgans war Gegenstand sehr vieler Beschwerden, die sich auf mutmaßliche fremdenfeindliche Klischees über Chinesen und generell Asiaten bezogen. Jetzt, wo die Krise uns im Griff hat, gehen die Beschwerden in eine andere Richtung. Das betrifft die Medizinberichterstattung, konkret Pressekodex-Ziffer 14, nach der eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden ist, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte.


Nachtrag der Redaktion: Auf Anfragen nach der Verschärfungen der Ausgangsbeschränkungen empfielt der Deutsche Pressrat: Jornalist*innen sollten sich bei Recherchen vor Ort stets als Berufsangehörige identifizieren und den bundeseinehitlichen Presseausweis bei sich zu führen. Er gelte „auf jeden Fall als hinreichendes Dokument“, heißt es in einer Pressemitteilung.

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