Verbandsklagerecht für Urheber unverzichtbar

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Das Verbandsklagerecht muss zwingend als neues Rechtsinstrument in das Urheberrecht aufgenommen werden. Mit dieser Forderung wenden sich der Deutsche Journalisten-Verband und die Gewerkschaft ver.di gemeinsam an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Unterstützung erfahren die beiden Gewerkschaften durch ein Rechtsgutachten und den konkreten Formulierungsvorschlag von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, Universität Halle-Wittenberg. (Aktualisierung am 13.04.21)

Die Zivilprozessrechtlerin spricht sich für die Einführung eines Verbandsklagerechts aus, um so die Ansprüche der Urheberinnen und Urheber wirksam durchsetzen zu können. Ihren Gesetzesvorschlag sehen die Gewerkschaften ohne großen Aufwand umsetzbar.

„Das deutsche Urhebervertragsrecht leidet unter einem krassen Durchsetzungsdefizit. Um angemessene Vergütung zur gelebten Regel werden zu lassen, braucht es ein wirksames Mittel wie die vorgeschlagene Verbandsklage“, unterstreicht ver.di-Urheberrechtler Valentin Döring die Forderung.

„Für unsere freiberuflich tätigen Kolleginnen und Kollegen ist es immer wieder schwierig bis unmöglich, ihre berechtigten Honoraransprüche einzufordern und durchzusetzen“, beklagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Oft ist die erste Honorarnachforderung auch die letzte, weil der Verlag die Zusammenarbeit beendet.“ Die Kreativen müssten davon entlastet werden, hinter ihren Honoraren herzulaufen und individuelle Rechtsstreitigkeiten auszufechten.

Mit der Urheberrechtsrichtlinie habe die Europäische Union die Position der Kreativen in der digitalen Gesellschaft immens gestärkt. Bei der Umsetzung in nationales Recht komme es darauf an, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags nicht hinter diese Standards zurückfielen.

In dem von ver.di und DJV beauftragten Gutachten macht Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich auf die strukturelle juristische Unterlegenheit der Kreativen aufmerksam. Sie zeigt einen Weg auf, wie der Gesetzgeber mehr Gerechtigkeit im Urheberrecht schaffen könnte: Es sei geboten und möglich, den bestehenden rechtlichen Regelungen ein kollektives Rechtsdurchsetzungsinstrument hinzuzufügen, um Verstöße gegen das Gebot der angemessenen Vergütung einzudämmen.

Das Gutachten von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich ausführlich:

Verbandsklage_Urheberrecht_Meller-Hannich_ver.di_und_DJV

Die Diskussion um die Urheberrechtsreform in Deutschland wird am 12. April im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz mit einer Sachverständigen-Anhörung fortgesetzt.


Aktuelle Ergänzung am 13. April 2021

Urheberrechtsreform in heißer Phase

Mit der Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Bundestages am 12. April ist die Urheberrechtsreform  in Deutschland in die heiße Phase getreten. Erneut wurden von nahezu allen Beteiligten Änderungen von Details an dem Reformvorhaben gefordert, wobei die Stoßrichtungen unterschiedlich sind.

Im Kern soll das Urheberrecht dpa zufolge stärker auf das Internet zugeschnitten sein – vor allem auf Plattformen, auf denen Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos hochladen. Bei Verstößen sollen die Plattformen in die Haftung genommen werden. Mit Lizenzmodellen sollen Urheber finanziell an der Wertschöpfung solcher Plattformen beteiligt werden. Weitere Punkte sind das Vertragsrecht für Urheber und um Schutzrechte für die Leistungen von Presseverlagen.

Die Initiative Urheberrecht, die in Deutschland 140 000 Urheber*innen und ausübende Künstler*innen aus 35 Verbänden (darunter ver.di) vertritt, war zunächst nicht zu der Anhörung eingeladen. Nach erfolgreichem Protest konnte auch ihr Sprecher Gerhard Pfennig vor Ort Stellung nehmen. Die Initiative begrüßt wesentliche Neuregelungen der EU-Richtlinie, die hierzulande umgesetzt werden sollen. Dazu gehöre die Stärkung der Rechte von Urheber*innen und Künstler*innen über Direktvergütungsansprüche und die Verbesserung der Auskunftssituation über ihre Werknutzungen. Bestehen bleibt unter anderem die Forderung nach dem Verbandsklagerecht.

Der Rechtsausschuss wird nun demnächst eine Beschlussempfehlung abgeben, der deutsche Bundestag muss bis Juni über die Umsetzung der EU-Richtlinie entscheiden.

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