EU: Durchbruch für Whistleblower-Schutz

Das Europäische Parlamentsgebäude in Straßburg. Hier werden die Plenarsitzungen abgehalten. Foto: European Union/EP Louise WEISS building/Architecture Studio

Für den europaweiten Whistleblower-Schutz konnten die Verhandler des Europäischen Parlaments in den Trilog-Verhandlungen mit EU-Kommission und -Rat in der Nacht vom 11. auf den 12. März den entscheidenden Durchbruch erringen. Whistleblower*innen sollen sich künftig auch gleich an Behörden oder Medien wenden können, ohne Missstände vorher intern melden zu müssen.

So war es noch im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission für die „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ vom April 2018 vorgesehen (siehe M Online vom 25. April 2018). Hauptstreitpunkt in den Trilog-Verhandlungen war nun demnach die Frage, in welchen Fällen Whistleblower*innen rechtlichen Schutz genießen, wenn sie gleich die Medien oder die Behörden über Missstände in ihrem Unternehmen informieren. Deutschland und weitere EU-Staaten forderten diesbezüglich bisher einen deutlich schwächeren Schutz. So setzte sich das Bundesjustizministerium von Katarina Barley (SPD) im Rat dafür ein, dass Whistleblower*innen sich immer zuerst an eine interne Stelle wenden müssen, bevor sie Informationen nach außen weitergeben dürfen. Doch das hätte wohl nicht wenige Hinweisgeber*innen abgeschreckt.

Der nun erzielte Kompromiss sieht vor, dass Hinweisgeber*innen sich künftig mit Berichten über Missstände unter bestimmten Bedingungen direkt an die zuständigen Behörden wenden dürfen. Das soll etwa der Fall sein, wenn sie Vergeltungsmaßnahmen fürchten müssen. Auch die Weitergabe von Informationen an die Medien ist demnach in einigen Fällen rechtlich geschützt. Dafür hatte sich besonders die Europäische Journalisten-Förderation (EJF) eingesetzt. Die neuen Vorschriften schützen Hinweisgeber*innen nun vor Kündigungen, Zurückstufungen und anderen Repressalien sowie auch in Gerichtsverfahren. Ferner werden die nationalen Behörden verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger über die Verfahren zur Meldung von Missständen und über den bestehenden Schutz zu informieren.

Von Jubel im Parlament und unter den Vertreter*innen der NGOs berichtet netzpolitik.org und auch beim DGB ist man zufrieden. „Es ist gut, dass der Rat – und damit auch die Bundesregierung – seine bisherige Verhandlungsposition geändert hat. Damit ist eine große Hürde für eine europaweite, wirksame Schutzregelung für Whistleblower genommen. Eine solche Regelung macht es wahrscheinlicher, dass Wirtschaftsskandale mit Hilfe von integren und mutigen Beschäftigten ans Licht kommen und diese gleichzeitig vollen Schutz genießen“ sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Wir sind gespannt auf die finale Fassung der Richtlinie. Diese muss im Sinne der Beschäftigten in Deutschland umgesetzt werden.“

Auch Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans forderte die EU-Mitgliedstaaten auf, ausgehend von den nun vereinbarten Prinzipien umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen: „Hinweisgeber tun das Richtige für die Gesellschaft und sollten von uns geschützt werden, damit sie dafür nicht bestraft, entlassen, degradiert oder vor Gericht verklagt werden. Die neuen EU-weiten Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern dienen genau diesem Zweck und werden dafür sorgen, dass Hinweisgeber Verstöße gegen das EU-Recht in vielen Bereichen sicher melden können. Dies wird Betrug, Korruption, Steuervermeidung durch Unternehmen sowie Schädigungen der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bekämpfen helfen.“

Die vorläufige Einigung im Trilog muss nun sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat vor den Europa-Wahlen im Mai förmlich gebilligt werden.

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