Rundfunk: Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung

Das Morgenmagazin aus dem Berliner ZDF-Studio. Foto: Murat Türemis

Vor der Anhörung zur geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags im Landtag von Sachsen-Anhalt am morgigen Freitag appelliert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an die Abgeordneten, bei der nächsten Parlamentssitzung im Dezember der vorgeschlagenen Rundfunkfinanzierung zuzustimmen. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war im März von der Ministerpräsidentenkonferenz einvernehmlich beschlossen worden, muss aber von den Länderparlamenten ratifiziert werden. Allein in Sachsen-Anhalt zeichnet sich dafür bislang keine Mehrheit ab.

„Bei allen berechtigten Diskussionen um mögliche Reformen dürfen diese nicht mit der Entscheidung über den Rundfunkbeitrag vermischt werden. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine bedarfsgerechte Finanzierung“, stellt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz in einer Pressemitteilung klar.

„In der Öffentlichkeit wird häufig der Eindruck erweckt, ARD, Deutschlandradio und ZDF würden durch einen höheren Rundfunkbeitrag übermäßig finanziert werden“, kritisierte Schmitz. Die erste Gebührenerhöhung seit über zehn Jahren wäre jedoch nicht einmal ein Ausgleich für zwischenzeitliche Preissteigerungen und nach der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) mit deutlichen Einsparungen auch beim Programm verbunden, so Schmitz weiter.

Sollte die Erhöhung nicht wie geplant in Kraft treten, sei eine weit grundlegendere Beeinträchtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu befürchten. „Eine Ablehnung im Landtag Sachsen-Anhalt wäre eindeutig nicht verfassungsgemäß. Damit gäben die Abgeordneten ein fatales Signal ab“, betonte Schmitz.

Er verwies zudem auf ein im Juni veröffentlichtes und von ver.di in Auftrag gegebenes Gutachten des Medienrechtlers Jan Christopher Kalbhenn. Darin heißt es, dass die ökonomischen Folgen der Corona-Krise ausdrücklich kein Grund seien, die geplante Beitragserhöhung zu stoppen, da es hinreichende Befreiungskriterien für die Rundfunkabgabe gebe. Nach der Bedarfsanmeldung durch die Anstalten und der Prüfung durch die KEF beschränke sich die Kompetenz der Länder darauf, auf offensichtliche Fehler zu prüfen. Solche seien jedoch nicht erkennbar und würden auch von den Kritikern nicht vorgebracht.

Auch die Landtage in Brandenburg und dem Saarland haben am 11. November dem ersten Medienänderungsstaatsvertrag und damit einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags zugestimmt. Das gilt inzwischen für acht der 16 Länderparlamente. Der Rundfunkbeitrag soll mit dem Medienänderungsstaatsvertrag ab 1. Januar 2021 von 17,50 auf 18,36 Euro im Monat steigen. Zuletzt war die Abgabe 2009 erhöht worden, im Jahr 2015 hatte es eine Senkung gegeben.

 

 

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