Unterstützung für Solo-Selbstständige

Foto: Pixabay

Corona-Hilfe für Solo-Selbstständige wird in den einzelnen Ländern Deutschlands unterschiedlich gewährt. Leider läuft auch das Sofortprogramm des Bundes für nicht Wenige weitgehend ins Leere. Deshalb unterstützt ver.di den Vorstoß der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder, erhebliche coronabedingte Auftrags- und damit einhergehende Einkommenseinbrüche für Solo-Selbstständige „mittels eines pauschalen Soforthilfebetrages abzufedern“.

Die Länder hätten dabei jeweils 1.000 Euro für drei Monate vorgeschlagen. „Die bereits bestehenden Programme des Bundes für kleine und mittlere Betriebe sind darauf ausgerichtet, definierte Betriebsausgaben auszugleichen, etwa Miet- oder Leasingkosten“, erklärt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in einer Medieninformation. „Bei einem sehr großen Teil der Solo-Selbstständigen sind jedoch ‚Privates‘ und ‚Berufliches‘ untrennbar miteinander verquickt und das eigene Einkommen eine laufende betriebliche Ausgabe. Insofern erfüllen sie nicht die bestehenden Voraussetzungen für Soforthilfen des Bundes.“ Auch Steuerstundungen nutzten ihnen wenig, soweit sie Geringverdiener seien. „Hier herrscht echte Not“, so Werneke weiter.

Dieses drängende Problem habe die Initiative der Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister der Länder aufgegriffen. Das sei positiv! Es reiche allerdings nicht aus, immer nur an den Bund zu appellieren. „Die Bundesländer selbst sind genauso in der Verantwortung, insbesondere Baden-Württemberg geht mit guten Beispiel voran“, betonte Werneke.

In Baden-Württemberg werde das Soforthilfeprogramm des Bundes mit Landesmitteln für einen fiktiven Unternehmerlohn ergänzt. Dort bekommen Solo-Selbstständige 1.180 Euro pro Monat über ein für Bundes-und Landesmittel einheitliches und damit unbürokratisches Antragsverfahren.

ver.di für Solo-Selbstständige

In Deutschland gibt es etwa 2,2 Millionen Solo-Selbstständige. ver.di ist die mitgliederstärkste Interessenvertretung dieser Gruppe und organisiert insbesondere viele selbstständige Kultur- und Medienschaffende sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Beratung.

Mehr dazu auf M Online: Nachjustieren für Freie notwendig 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Pokerspiele der Süddeutschen Zeitung

Bei einer Betriebsversammlung des Süddeutschen Verlags am vergangenen Dienstag ruderte Geschäftsführer Dr. Christian Wegner etwas zurück. Er deutete an, dass der Stellenabbau in der Redaktion der Süddeutschen Zeitung (SZ) nicht ganz so dramatisch ausfallen könnte wie bislang befürchtet. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der Verlag in München für das laufende Jahr mit einem Abbau von 30 Vollzeitstellen plant. Die dju in ver.di kritisiert das Vorhaben scharf.
mehr »

Echte Menschen in Film und Fernsehen

Wie wird Künstliche Intelligenz das Filmgeschäft verändern? Und welche Auswirkungen hat die Technologie auf die Kreativen? Die Erwartungen an KI sind groß, die Befürchtungen aber auch. Denn Algorithmen können mit Hilfe von großen Datenmengen schon heute Stimmen oder Deepfakes erstellen. Auf der Fernseh- und Streaming - Messe MIPTV in Cannes beschäftigte das Thema die internationale Branche.
mehr »

Schlaffe Tarifangebote bei der ARD

Programmeinschnitte, Sparmaßnahmen und minimale Tarifangebote der ARD. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di kritisiert die Haltung der Sender und kündigt Proteste an. Im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk habe es zwar erste Angebote vom Bayerischen Rundfunk (BR) und vom Norddeutschen Rundfunk (NDR) gegeben. Die Angebote blieben aber laut ver.di weit hinter den berechtigten Forderungen der Mitglieder zurück. Sie liegen auch weit unter den Tarifabschlüssen anderer Branchen oder dem öffentlichen Dienst.
mehr »

Leipzig: Rechtswidrige Durchsuchung

Ein 19-jähriger Journalist hatte im Juni vergangenen Jahres Fotos einer Antifa-Demonstration im Internet veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft Leipzig durchsuchte daraufhin seine Wohnräume und beschlagnahmte mehrere Datenträger. Seine nachgewiesene journalistische Tätigkeit wurde dabei ignoriert. Das Landgericht Leipzig bezeichnet das Vorgehen nun als rechtswidrig.
mehr »