Enttäuscht über neues Urhebervertragsrecht

Bild: Izzet Ugutmen/Shutterstock

Nach der Verabschiedung des neuen Urhebervertragsrechts durch den Deutschen Bundestag zieht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) eine nüchterne Bilanz. Kritisch bewertet sie vor allem die Regelungen zum Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Verbände sowie zur Zweitverwertung. „Gewollt war ein Gesetz zur Stärkung der Urheberinnen und Urheber, doch davon ist wenig übrig geblieben“, sagt der stellevertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Daneben hat der Bundestag in seiner 209. Sitzung auch neue Regeln zur Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften beschlossen.

Großes hatte er versprochen, der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD – zumindest für die Urheberinnen und Urheber. Deren Rechte wolle man durch ein neues Urhebervertragsrecht stärken, hieß es in dem Papier aus dem Jahr 2013. Fast auf den Tag genau drei Jahre später stellt ver.di-Vize Frank Werneke nun fest: „Das neue Gesetz hilft den Kreativen kaum.“ Enttäuscht zeigte sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft vor allem von den konkreten Regelungen zum Verbandsklagerecht, welches es Gewerkschaften und Verbänden ermöglichen würde, stellvertretend für einzelne Mitglieder vor Gericht zu klagen, wenn Vergütungsregeln nicht eingehalten werden. „Leider konnten sich die Verwerter an vielen Stellen durchsetzen, so dass das Verbandsklagerecht auf ein Minimum beschränkt wird“, so Werneke. Zudem kritisiert er die Umsetzung des Rechts auf Zweitverwertung. Nach dem nun beschlossenen Urhebervertragsrecht können Urheberinnen und Urheber nach zehn Jahren ein Zweitverwertungsrecht bei pauschaler Vergütung erhalten. Werneke befürchtet jedoch, dass mit dieser Regelung Pauschalvergütungen hoffähig gemacht würden anstatt, so wie es ver.di fordert, die in vielen Bereichen der Kultur- und Medienbranche üblichen Ewigkeitsverträge zurückzudrängen.

Positiv bewertete ver.di zwar die Ausweitung des Auskunftsanspruches, nach dem Urheber_innen und ausübende Künstler_innen künftig jährlich und ohne Anlass von den Verwertern Auskunft über die Nutzung ihrer Werke verlangen dürfen. Insgesamt hätten jedoch „nicht zuletzt die Verlage ein besseres Urhebervertragsrecht verhindert“, sagte Werneke. Vor diesem Hintergrund erwarte er auch harte Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Verteilungsquoten in den Verwertungsgesellschaften, nachdem der Bundestag gestern ebenfalls neue Regeln zur Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften beschlossen hat.

ver.di hatte den Gesetzgebungsprozess zum neuen Urhebervertragsrecht kritisch begleitet und mehrfach Nachbesserungen gefordert. Werneke kündigte nun an, dass man sich weiterhin engagiert für die Interessen der Kreativen einsetzen werde, um so für die Mitglieder das Beste aus dem Gesetz zu machen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Dreyeckland-Journalist wegen Link angeklagt

Am 18. April beginnt der Prozess gegen den Journalisten Fabian Kienert. Dem Mitarbeiter von Radio Dreyeckland in Freiburg wird die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung vorgeworfen, weil er das Archiv eines Onlineportals in einem Artikel verlinkt hat. Das Portal mit Open-Posting-Prinzip war von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) 2017 als kriminelle Vereinigung verboten worden.
mehr »

Türkische Presse im Visier der Justiz

Der Journalist Nedim Türfent berichtet über die Situation von Medienschaffenden in der Türkei. Sein Film "Ihr werdet die Macht der Türken spüren!" über die schikanöse Behandlung kurdischer Bauarbeiter erregte große Aufmerksamkeit und brachte ihm 2015 einen Journalistenpreis ein - und 2016 seine Verhaftung. Er wurde gefoltert und zu acht Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die meiste Zeit davon verbrachte er im Hochsicherheitsgefängnis in der östlichen Stadt Van. Türfent wurde am 29. November 2022 nach sechs Jahren und sieben Monaten Haft entlassen. Schon wenige Monate später arbeitete er wieder als Journalist. Zurzeit nimmt er an einem Stipendium für bedrohte…
mehr »

Kinostreik über Ostern angekündigt

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten im Kinokonzern CinemaxX noch vor Ostern, zum Warnstreik auf. Grund dafür ist die Verweigerungshaltung von CinemaxX ein konstruktives Angebot vorzulegen. Die Tarifverhandlungen sind ins Stocken geraten. „Auch in der gestrigen dritten Verhandlungsrunde hat die Geschäftsführung von CinemaxX kein substanziell verbessertes Angebot vorgelegt. Die Tarifforderung der Beschäftigten von 14 Euro stellen in der aktuellen Preissteigerungssituation eine notwendige Basis für ein existenzsicherndes Einkommen dar.
mehr »

Filmtipp: One Life

„Was hat das mit uns zu tun?“, fragen sich manche Jugendliche, wenn sie in der Schule mit dem Horror des Holocaust konfrontiert werden. Eine ganz ähnliche Frage stellt der Chefredakteur einer Provinzzeitung, bei der Nicholas Winton 1988 vorstellig wird. Der damals knapp achtzig Jahre alte Rentner ist beim Ausmisten auf ein Album gestoßen, das die Rettung jüdischer Kinder aus Prag dokumentiert. Auf Umwegen landet die Information bei der Frau des Verlegers Robert Maxwell. Sie glaubt zunächst, es habe sich um eine Handvoll Jungen und Mädchen gehandelt, aber Winton hat einst 669 Kindern die Ausreise nach England ermöglicht; und davon erzählt „One Life“.
mehr »