Filmfestivals im Aufbruch

Öffentliche Vorführung des Eröffnungsfilms der 60. DOK Leipzig 2016 in der Osthalle des Hauptbahnhofs
Foto: DOK Leipzig

Heute bekommt man viele der aktuellen Kinofilme nur noch auf Filmfestivals zu Gesicht. Deren Besucherzahlen steigen, trotzdem sind die Events unterfinanziert. Ihrer tragenden Rolle in der Auswertung der Filmkunst wird durch öffentliche Förderung zu wenig Rechnung getragen. Abhilfe und Vernetzung schaffen will die „AG Filmfestival“. Die erste bundesweite Interessenvertretung deutscher Filmfestivals gründete sich am 4. Juli 2019.

Es mag verwundern, dass sich die Vertreter*innen der zahlreichen Festivals erst jetzt zu einer Lobby zusammenschließen. In Österreich und der Schweiz gibt es die nationalen Verbände schon lange, schließlich geht es darum, den Entscheidern in der Politik gut aufgestellt zu vermitteln, dass es so nicht mehr weitergehen kann. Damit ist die Förderpolitik gemeint, gleich ob es sich perspektivisch um das Kultur- oder Wirtschaftsgut Film handelt. Wie so oft, gründen sich Verbände, wenn die Not am größten ist. Zusätzlich bedurfte es eines Anlasses: Im Januar 2019 hatte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Monika Grütters die Verbände der Filmbranche aufgefordert, ihre Vorstellungen für die Novellierung des Filmförderungsgesetz (FFG) zu formulieren. Als sich herausstellte, dass Grütters erneut nur die altgedienten Interessenvertreter und Sendeanstalten anfragte, regte sich sowohl bei den Filmschaffenden als auch bei den Verwertern der Widerstand; Verbände wie „Pro Quote Film“ und der „Bundesverband kommunale Filmarbeit“ (BkF) reichten ihre Stellungsnahmen unaufgefordert ein.

AG Filmfestival startet durch

Nur wer sollte die Filmfestivals vertreten? Schließlich verzeichnen sie – den Erhebungen der Filmförderungsanstalt FFA zufolge – eine steigende Publikums-Nachfrage: „Kino-Sonderformen (u.a. Filmfeste, Open-Air- und kommunale Kinos) haben im letzten Jahr sowohl bei Umsatz und Tickets als auch im Bestand kräftiger zugelegt als der Kinomarkt insgesamt“, wurde im Juli 2018 konstatiert. Svenja Böttger, Leiterin des Festivals Max Ophüls Preis in Saarbrücken und Lars Henrik Gass, Leiter der Internationalen Oberhausener Kurzfilmtage, ergriffen Anfang April die Initiative und trommelten mit einem Aufruf die Leiter*innen deutscher Filmfestivals zu einem Vernetzungstreffen zusammen.

Beim Gründungstreffen in Kassel
Foto: Anja Köhne

Am 4. Juli fanden sich Vertreter*innen von mehr als 60 Festivals ein; Ergebnis ist die Gründung der AG Filmfestival. Zu den Gründungsmitgliedern zählen auch die ältesten deutschen Festivals, die Berlinale, das Internationales Filmfestival Mannheim-Heidelberg und Dok Leipzig. In der Folge des Treffens einigte man sich auf eine Stellungnahme zur Novellierung des FFG.

Entdeckungsort, Marktplatz und Museum

Laut „filmfestival-studien.de“ erfassten Krainhöfer/Petri/Schreiber im Jahre 2017 rund 400 Filmfeste in Deutschland. Der kartographischen Erhebung liegt eine Definition des Veranstaltungsformats der Medienökonomin Tanja C. Krainhöfer zugrunde. Demnach seien Filmfestivals periodische – in der Regel jährlich oder biennal stattfindende – mindestens zweitägige Veranstaltungen an einem nicht virtuellen Ort, in Ausnahmefällen auch an mehreren Orten. Für die Medienwissenschaftlerin Skadi Loist, langjährige Festivalforscherin, ist ein Festival ein Ausnahmezustand: Begegnungs- und Entdeckungssort, Marktplatz und Museum. Das gelte sowohl für die akkreditierte Branche als auch für die regulären Besucher*innen. Aus Perspektive der Verleiher, Produzenten und Filmförderer dürften Festivals als Schaufenster der Filme des aktuellen Produktionsjahres gelten. Für das Publikum sei der Eventcharakter entscheidend, hier trifft man internationale Gäste, die für Fragen und Antworten nach den Vorführungen zur Verfügung stehen.

Bei näherer Betrachtung des Festivalspektrums fällt auf, dass sich in den letzten Jahrzehnten unterschiedliche Formate entwickelt haben. Zum einen die älteren Festivals als Schaufenster aktueller internationaler oder nationaler Fiction- und Dokumentarfilme, seien es Lang- oder Kurzfilme. Zum anderen jüngere Festivals, die sich den Regionen widmen wie die Nordischen Filmtage Lübeck, die Französischen Filmtage Tübingen-Stuttgart und das Festival des osteuropäischen Films in Cottbus. Andere Formate, wie NaturVison, ein Umwelt und Naturfestival in Ludwigsburg, richten sich an besondere Zielgruppen. Und nicht zu vergessen die Events, die dem Identitäts- und Communitybilding gelten. Dazu gehören die zahlreichen jüdischen sowie queeren Filmfestivals.

Knackpunkt: Arbeitsbedingungen der Festivalarbeiter*innen

Im Gegensatz zum regulären Kinospielbetrieb stellen professionelle Kurator*innen das Festivalprogramm zusammen, sei es in Auswahlkommissionen für Wettbewerbe um die begehrten Preise oder individuell für bestimmte Sektionen. Hier findet man vor allem aktuelle Produktionen, die nicht in den Wettbewerben laufen, themengebundene Programme sowie Retrospektiven. Filmkurator*innen sind hochspezialisiert, im Gegensatz zu ihren Kolleg*innen in anderen Kultursparten allerdings meist prekär beschäftigt; das gilt auch für die Veranstaltungsmanager*innen im Festivalbetrieb. Deshalb formierte sich 2016 die Initiative „Festivalarbeit gerecht gestalten“, die sich seit 2017 unter dem Dach von ver.di als „AG Festivalarbeit“ für bessere Arbeitsbedingungen der Festivalarbeiter*innen stark macht. Solche Beschäftigungsverhältnisse sind in den meisten Fällen befristet. Der Anteil an Selbständigen, die auf Werkvertragsbasis arbeiten – oft unter Mindestlohnniveau – ist sehr hoch. Eine angemessene Altersvorsorge ist so noch immer nicht möglich, die Beiträge von Selbstständigen in der freiwilligen GKV oft nicht erschwinglich. Deshalb setzt sich ver.di für die Anerkennung des Kuratorenberufs durch die Künstlersozialkasse ein.

Fördermodelle in Hessen und Bayern

ver.di fordert auch die Einhaltung sozialer Mindeststandards als Kriterium öffentlicher Förderung, damit Festivalveranstalter ihren Beschäftigten den Qualifikationen und Anforderungen angemessene Entgelte und Honorare zahlen. Genau das hat das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst nun sowohl für die Förderung der Filmproduktion als auch von Festivals in den Richtlinien der HessenFilm GmbH durchgesetzt, und zwar ab 2020. Schon die Ankündigung sorgte unter den finanzschwachen hessischen Filmfestivals für Aufregung, man fürchtete ein Festivalsterben. Das Filmhaus Frankfurt veranstaltete deshalb in Kooperation mit ver.di am 29. April 2019 eine Podiumsdiskussion mit Festivalmacher*innen und hessischen Kulturpolitiker*innen.

Es debattierten (v.l.n.r..): Mirjam Schmidt (Die Grünen), Andrea Kuhn, AG Festivalarbeit in ver.di, Gerhard Wissner, Leiter Kasseler Dokumentarfilm & Videofest, Moderatorin Andrea Wenzek sowie Thomas Dürbeck (CDU), Eugen Emmerling (SPD) und Sebastian Popp (Die Grünen), alle Stadtverordnetenversammlung Frankfurt/ Main.
Foto: Filmhaus Frankfurt e. V.

Mirjam Schmidt (Grüne), Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des hessischen Landtags, hob hervor, dass die Landesmittel sowohl über das Ministerium als auch über die Filmförderung für 21 Festivals von 540.000 Euro im Jahre 2018 aktuell auf 913.000 Euro gestiegen seien. Laut Koalitionsvertrag solle die Förderung ab 2020 „perspektivisch verdoppelt“ werden. Dies könne die Einhaltung der sozialen Standards ermöglichen. Ein Problem bleibe, so Gerhard Wissner, Leiter des Kasseler Dokumentarfilm- und Videofests, dass die Mittel über HessenFilm nur jährlich fließen. Man habe keine Planungssicherheit und könne so auch keine Arbeitsverträge abschließen, die über den 31. Dezember eines Jahres hinausgingen. Zumindest eine Dreijahres-Projektförderung wäre sinnvoll. Wenn es tatsächlich zu einer Verdopplung der Festivalförderung kommen solle, würde er das Geld in erster Linie in die Personalkosten stecken, so Wissner. Er habe errechnet, dass seine Kurator*innen aktuell nur 5,50 bis 6,50 Euro pro Stunde verdienten.

Andrea Kuhn vertrat auf dem Podium die ver.di-AG Festivalarbeit und ist außerdem Leiterin des „Nuremberg International Human Rights Film Festival“. Die Berücksichtigung der sozialen Mindeststandards bei der Vergabe von Fördergeldern wäre natürlich im Sinne der Gewerkschaft, sagte Kuhn. Die Veranstalter müssten nur durch eine entsprechende Förderung in die Lage versetzt werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht zu entlohnen. Kuhn erklärte, in Bayern gestalte sich die Festivalförderung mit Ausnahme des Münchner Filmfests genauso wie in Hessen. Man bewillige sie in Form von jährlich zu beantragenden Projektmitteln über die FFF Bayern. Es gebe jedoch eine höhere Planungssicherheit, da keine Gremien über die Vergabe der Mittel entschieden. Er sei froh, dass in Hessen nicht diese absolutistischen Verhältnisse gelten würden, betonte Gerhard Wissner, da entscheide ein Gremium.

Festivalboom, Förderung und Ranking

Bis Anfang der 1980er Jahre existierten nur sieben Filmfestivals in Deutschland. Träger waren meist die Kommunen. Dann kam es zu einem regelrechten Boom. Filmbegeisterte Ehrenamtliche gründeten zunächst kleine Filmfeste, die ein breites Spektrum an internationaler Filmkunst zu bieten hatten. Die Bürgermeister der Städte waren erfreut, denn die Einwohner kamen in den Genuss von Events mit internationalem Flair. Es flossen erste geringe Zuschüsse, meist Projektgelder der Kommunen. Im Vorfeld begründeten die Ehrenamtlichen meist Vereine als Träger der Festivals. Mithilfe von Geldern der Länder und der regionalen Filmförderungen vergrößerten sich die Budgets. Damit stiegen auch die Erwartungen: mehr Filme und Gäste, mehr Spielstätten, mehr Besucher*innen. Im Laufe der 1990/2000er Jahre übertrugen einige Bundesländer die Vergabe ihrer Mittel regionalen Filmfördergesellschaften. Dazu gehört etwa Nordmedia, die für die Filmfestivals in Niedersachsen und Bremen zuständig ist.

Die meisten Bundesländer unterstützen größere Festivals institutionell, kleinere und mittelgroße über Projektmittel der regionalen Filmfördergesellschaften. So läuft es auch in Bayern. Die Staatskanzlei fördert das Filmfest München großzügig. Seit Markus Söder verkündete, mit diesem Filmfest die Berlinale schlagen zu wollen, kamen 2019 laut Veranstalter 1,6 Millionen Euro hinzu. Das vom Ministerpräsidenten verkündete jährliche Plus von drei Millionen soll es ab 2020 geben. In anderen Bundesländern werden ausschließlich institutionelle Gelder vergeben, so in Hamburg und Baden-Württemberg, auch im Saarland und Mecklenburg-Vorpommern, wo es keine regionale Filmförderung gibt. Schlusslicht bildet Rheinland-Pfalz. Das publikumsstarke Festival des deutschen Films in Ludwigshafen konnte sich nur dank der Sponsorengelder von BASF und der Förderung durch die Stadt so gut entwickeln. Erstaunlich schlecht schneidet Berlin ab, trotz seiner 77 Filmfestivals. Viele finden in kleinen Programmkinos statt und verfügen so auch über eine personelle Infrastruktur vor Ort. Kuratiert wird von Ehrenamtlichen. Die Berlinale wird vornehmlich mit Geldern von Kulturstaatsministerin Grütters ausgestattet. Sie stellt die institutionellen Fördermittel über die KBB, die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH, bereit. 2018 waren das 7,7 Mio. Euro.

 

Festivals müssen bei der Filmförderung stärker berücksichtigt werden

Fragen an Lars Henrik Gass, Leiter der Oberhausener Kurzfilmtage

Sie haben mit Svenja Böttger, die das Festival „Max Ophüls Preis“ leitet, die Initiative zur Gründung der AG Filmfestival ergriffen. Welches Selbstverständnis hat die AG?

Unser primäres Ziel ist zunächst, sich untereinander zu vernetzen, um bessere Arbeitsbedingungen für Filmfestivals in Deutschland zu schaffen, zusammen mit den anderen Verbänden der Filmkultur und den Filmschaffenden.

Die Kinobesucherzahlen sind 2018 erneut gesunken, im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent. Der Zustrom auf Filmfestivals steigt dagegen kontinuierlich. Dennoch werden Filmfestivals durch regionale oder Bundesförderung nicht ausreichend gewürdigt. Warum?

Lars Henrik Gass
Foto: Eduard Meltzer/ IKFTW

Das hängt sicherlich auch damit zusammen, dass Festivals zur nicht-gewerblichen Auswertung der Filmproduktion gehören. Bei der FFA werden wir unter „Sonderformen“ geführt. Dabei kommen viele deutsche Kinoproduktionen gar nicht in den Verleih. Sie werden nur auf Filmfestivals und in den nicht-gewerblichen Kinos gezeigt. Kinobesucherzahlen sind schon seit Jahrzehnten rückläufig, das ist also nichts Neues. Aber erst jetzt will man von Seiten bei BKM und FFA handeln. Fragt sich nur, wie?

Nur für wenige Festivals wie die Berlinale oder DOK gibt es Gelder von der BKM. Und die FFA fördert überhaupt keine Festivals. Mit welcher Begründung wollen Sie das ändern?

Filmfestivals haben vor allem eine kulturelle Funktion. Sie stehen aber auch am Beginn der Auswertungskette als Teil der Filmwirtschaft. Allein in Deutschland gibt es ca. 400 Filmfestivals, weltweit mehrere Tausend. Sie stellen eine ernstzunehmende Auswertung auch deutscher Filme im Kino dar, ihr Anteil wird sich in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch erhöhen. Im Bemühen, deutsche Filme attraktiver zu machen, kommt Filmfestivals eine zentrale Bedeutung zu. Bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes aber wurde diese Stimme bislang gar nicht gehört. Deshalb haben wir in unserer Stellungnahme deutlich gemacht, dass Filmfestivals in Zukunft im FFG stärker berücksichtigt werden müssen. Zwischen Filmherstellern, Kinobetreibern und uns gibt es mittlerweile viele Berührungspunkte. Es hat auch ein Paradigmenwechsel stattgefunden, denn nur noch wenige Festivals sind Märkte. Die meisten sind Publikumsfestivals.

Wird die AG in ihrer Lobbyarbeit um höhere Fördergelder kämpfen? Das wäre auch im Sinne der meist unterbezahlten Festivalbeschäftigten.

 Wir stehen am Anfang und werden zunächst weiter die Veränderungen der Kinokultur kritisch begleiten. Wir sind ein Verbund auf Bundesebene. Umso mehr wir uns bundesweit austauschen und vernetzen, desto stärker können wir uns gegenseitig unterstützen. Das gilt auch für die Forderung nach mehr Fördermitteln, die in Deutschland jedoch primär auf regionaler und lokaler Ebene beantragt werden müssen. Der Kampf für eine gerechte Entlohnung gehört dazu, denn die Gehälter der Ministerialbeamten, die uns Anpassungen regelmäßig verweigern, steigen stetig.

Worum geht es der AG Filmfestival in ihrer Stellungnahme zur FFG-Novellierung?

Man kann unsere Stellungnahme auf der Website der FFA einsehen. Zusammengefasst geht es um die Stärkung des Kinos als Auswertungsort von Film und um den Stellenwert von Filmfestivals im Sinne der kulturellen Praxis Kino. Hintergrund ist, dass solche Veranstaltungen zur sozialen Aufwertung von Kinoräumen erheblich beitragen. Die Kinos profitieren, da sie an den Erlösen beteiligt sind oder Festivals sogar selbst veranstalten.        (Es fragte: Andrea Wenzek)

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