Betriebsrätin hält Madsack stand

Justitia am Portal Amtsgericht Berlin Neukölln. Foto: Hermann Haubrich

Nach gescheiterter Kündigung kehrt ver.di-Betriebsrätin auf ihren Arbeitsplatz zurück

Nach einer fristlosen Kündigung arbeitet die Betriebsrätin Beate S. seit Anfang Juli wieder in der zum Madsack-Konzern gehörenden MDG Medien Dienstleistungsgesellschaft. Trotz des im Dezember gewonnenen Arbeitsgerichtsprozesses (M berichtete) hatte der MDG-Geschäftsführer weiterhin versucht, die Bilanzbuchhalterin mit 100.000 Euro Abfindung loszuwerden – erfolglos. Beate S., die von ver.di unterstützt wurde, hat das Geld abgelehnt.

Denn weil nach gesetzlichen Abzügen nur die Hälfte dessen übriggeblieben wäre, rieten ihr sowohl Arbeitsagentur als auch Anwalt Walter Lübking dringend von einem Aufhebungsvertrag ab. „Meine Mandantin hätte eine Arbeitslosengeldsperre bekommen, Steuern und Krankengeld nachzahlen müssen und wäre das Risiko eingegangen, sich mit 57 Jahren einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen“, so Lübking.

Beate S. war Anfang 2018 fristlos gefeuert worden. Der MDG-Geschäftsführer hatte ihr vorgeworfen, sie habe 3,60 Euro Porto für drei Werbebriefe zur Betriebsratswahl erschlichen, die mit der hauseigenen City-Post befördert wurden. Mit diesem strafrechtlichen Kündigungskonstrukt scheiterte das Unternehmen jedoch in drei Arbeitsgerichtsinstanzen. Zuletzt hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) Ende März beschlossen, den Fall nicht zur Entscheidung anzunehmen, da das von Madsack angegriffene Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) fehlerfrei sei. Die LAG-Richter hatten wie zuvor schon das Arbeitsgericht entschieden, Beate S. habe die Briefe nicht im Privatinteresse in die Madsack-Hauspost gegeben. Sie habe vielmehr im Interesse der bevorstehenden Betriebsratswahl und auf Beschluss ihrer Wahllisten-Mitglieder gehandelt. Eine fristlose Kündigung nach 30 Jahren im Betrieb sei deshalb nicht gerechtfertigt.

Eigentlicher Hintergrund der Kündigung waren offenbar vielmehr jahrelange Auseinandersetzungen um die Betriebsratstätigkeit von S. und die Tatsache, dass die Bilanzbuchhalterin der Prüfungskommission der Industrie- und Handelskammer (IHK) angehört und dafür acht bis neun Tage pro Jahr freigestellt werden muss.

Anfang Mai hatte ver.di dann mit einem Flugblatt darauf aufmerksam gemacht, dass S. trotz des gewonnenen Arbeitsgerichtsprozesses die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz verweigert werde. So hatte der MDG-Geschäftsführer die Bilanzbuchhalterin an einem Freitagabend Ende April zuhause angerufen und versucht, sie ohne Anwaltsbeistand zu einem Auflösungsvertrag zu bewegen. Als S. dieses Ansinnen ablehnte, verfügte er ihre „Freistellung“ gegen Anrechnung von Urlaubszeiten.

Bei der anschließenden Verhandlung über eine Vertragsauflösung zum Jahresende wurden 100.000 Euro brutto Abfindung angeboten. Davon riet allerdings selbst die Arbeitsagentur dringend ab, nach deren Einschätzung die Bilanzbuchhalterin trotz ihrer Qualifikation – S. ist erneut bis 2024 in die IHK-Prüfungskommission berufen worden – aufgrund ihres Alters keinen gleichwertigen Arbeitsplatz mehr finden würde

Ende Juni legte der Madsack-Konzern, der das Bestreben des MDG-Geschäftsführers bis dahin mitgetragen hatte, den Schalter um und ließ über den MDG-Anwalt zum Arbeitsantritt am 5. Juli laden.

Beate S. wurde von einem neuen Geschäftsführer in Empfang genommen, erhielt ihren früheren Büroraum und ihr Aufgabengebiet zurück. Laut Anwalt Lübking wurde sie freundlich behandelt, Absprachen seien konstruktiv verlaufen. Die Freistellung für ihren Einsatz in der IHK-Prüfungskommission soll sie künftig mit dem neuen Vorgesetzten absprechen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Dreyeckland-Journalist wegen Link angeklagt

Am 18. April beginnt der Prozess gegen den Journalisten Fabian Kienert. Dem Mitarbeiter von Radio Dreyeckland in Freiburg wird die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung vorgeworfen, weil er das Archiv eines Onlineportals in einem Artikel verlinkt hat. Das Portal mit Open-Posting-Prinzip war von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) 2017 als kriminelle Vereinigung verboten worden.
mehr »

Türkische Presse im Visier der Justiz

Der Journalist Nedim Türfent berichtet über die Situation von Medienschaffenden in der Türkei. Sein Film "Ihr werdet die Macht der Türken spüren!" über die schikanöse Behandlung kurdischer Bauarbeiter erregte große Aufmerksamkeit und brachte ihm 2015 einen Journalistenpreis ein - und 2016 seine Verhaftung. Er wurde gefoltert und zu acht Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die meiste Zeit davon verbrachte er im Hochsicherheitsgefängnis in der östlichen Stadt Van. Türfent wurde am 29. November 2022 nach sechs Jahren und sieben Monaten Haft entlassen. Schon wenige Monate später arbeitete er wieder als Journalist. Zurzeit nimmt er an einem Stipendium für bedrohte…
mehr »

Kinostreik über Ostern angekündigt

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten im Kinokonzern CinemaxX noch vor Ostern, zum Warnstreik auf. Grund dafür ist die Verweigerungshaltung von CinemaxX ein konstruktives Angebot vorzulegen. Die Tarifverhandlungen sind ins Stocken geraten. „Auch in der gestrigen dritten Verhandlungsrunde hat die Geschäftsführung von CinemaxX kein substanziell verbessertes Angebot vorgelegt. Die Tarifforderung der Beschäftigten von 14 Euro stellen in der aktuellen Preissteigerungssituation eine notwendige Basis für ein existenzsicherndes Einkommen dar.
mehr »

Filmtipp: One Life

„Was hat das mit uns zu tun?“, fragen sich manche Jugendliche, wenn sie in der Schule mit dem Horror des Holocaust konfrontiert werden. Eine ganz ähnliche Frage stellt der Chefredakteur einer Provinzzeitung, bei der Nicholas Winton 1988 vorstellig wird. Der damals knapp achtzig Jahre alte Rentner ist beim Ausmisten auf ein Album gestoßen, das die Rettung jüdischer Kinder aus Prag dokumentiert. Auf Umwegen landet die Information bei der Frau des Verlegers Robert Maxwell. Sie glaubt zunächst, es habe sich um eine Handvoll Jungen und Mädchen gehandelt, aber Winton hat einst 669 Kindern die Ausreise nach England ermöglicht; und davon erzählt „One Life“.
mehr »