Gleiches Geld für gleiche Arbeit

Foto: fotolia

Egal, ob die Frau verhandelt hat oder nicht, sie hat in gleicher Position Anspruch auf gleiche Bezahlung wie männliche Kollegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 16. Februar in einem Grundsatzurteil entschieden. Daran ändere auch nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt.

Geklagt hatte eine Mitarbeiterin eines sächsischen Metallunternehmens. Die Dresdnerin war seit dem 1. März 2017 dort als Außendienstmitarbeiterin im Vertrieb beschäftigt. Ihr einzelvertraglich vereinbartes Grundentgelt betrug anfangs 3.500 Euro brutto. Ab November sollte noch eine erfolgsabhängige Vergütung zusätzlich gezahlt werden. Die Frau willigte ein. Sie stellte später fest, dass zwei männliche Kollegen deutlich höhere Gehälter hatten als sie. Ein Kollege, der drei Monate früher eingestellt wurde und den gleichen Vertriebsjob bei der Firma machte, verdiente in der Probezeit rund 1000 Euro mehr. Nach Einführung eines Haustarifvertrags betrug der Unterschied im Gehalt immer noch 500 Euro. Die 44-Jährige verlangte eine höhere Vergütung und einen Lohnnachschlag. 

Der Arbeitgeber berief sich auf das Verhandlungsgeschick des Mannes, da beiden zunächst das gleiche Angebot gemacht worden war. Allerdings hatte der Mann nachverhandelt. Zugleich verwies der Arbeitgeber auf die Vertragsfreiheit. Damit hatte er bei den Vorinstanzen noch Erfolg. 

Das Gericht sprach der Frau 14.500 Euro entgangenen Lohn und zudem eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von 2000 Euro zu. Für ihre Anwältinnen ist das Urteil ein Meilenstein, sie hoffen auf Rückenwind im Streit um gleiche Löhne und Gehälter von Frauen und Männern. 2022 lag der Verdienstunterschied laut Statistischem Bundesamt bei 18 Prozent.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Meilenstein im Kampf gegen SLAPPs

Die Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) hat die Empfehlung des Europarats zur Bekämpfung von SLAPPs begrüßt. In einer Erklärung vom 5. April nennt sie die Empfehlung einen wichtigen Schritt zum Schutz der Pressefreiheit. Obwohl es immer noch Raum für Verbesserungen gebe, werde Journalist*innen ein sichereres Umfeld, frei von Angst und Einschüchterung garantiert. Der Europarat hatte der Empfehlung am 19. März zugestimmt, das Europaparlament bereits Ende Februar.
mehr »

Dreyeckland-Journalist wegen Link angeklagt

Am 18. April beginnt der Prozess gegen den Journalisten Fabian Kienert. Dem Mitarbeiter von Radio Dreyeckland in Freiburg wird die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung vorgeworfen, weil er das Archiv eines Onlineportals in einem Artikel verlinkt hat. Das Portal mit Open-Posting-Prinzip war von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) 2017 als kriminelle Vereinigung verboten worden.
mehr »

Wichtiger Schritt gegen Einschüchterungsklagen

Die Europäische Union will Journalist*innen, Menschenrechtler*innen und Nichtregierungsorganisationen besser vor strategischen Einschüchterungsklagen (SLAPPs) schützen. Die Mitgliedstaaten gaben einer entsprechenden Richtlinie am Dienstag grünes Licht, das EU-Parlament hatte bereits Ende Februar zugestimmt. Die Regierungen haben nun zwei Jahre Zeit, sie in nationales Gesetze zu übertragen.
mehr »