VG Bild-Kunst: Stimmrecht wahrnehmen

Am 3. Mai findet in Bonn die Berufsgruppenversammlung der VG Bild-Kunst für die Berufsgruppe II Fotografie, Design, Illustration statt. Dort werden die Anträge an die Mitgliederversammlung diskutiert, formuliert und beschlossen. Diese ist auf den 27. Juli terminiert. Wer an beiden oder einer der Versammlungen nicht teilnehmen kann, wird gebeten, das Formular zur Stimmrechtsübertragung zu nutzen, das der in diesen Tagen versendeten Einladung beiliegt. Für die Mitgliederversammlung im Juli kann die Stimme auch elektronisch übertragen werden.

Themen der Berufsgruppenversammlung am 3. Mai werden neben den üblichen Berichten die Empfehlungen zu Änderungen der Satzung, der Wahrnehmungsverträge, zum neuen Verteilungsschema „Privatkopie Digitale Quellen Bild“ sowie sonstige Empfehlungen zur Änderung des Verteilungsplans sein. Über die hier beschlossenen Anträge wird in der Mitgliederversammlung im Juli zwar diskutiert, geändert werden können sie dann jedoch nicht mehr. Wer sich also inhaltlich einbringen will, sollte zumindest den Termin der Berufsgruppenversammlung wahrnehmen.

Anderenfalls besteht die Möglichkeit, das der Einladung beiliegende Formular zur Stimmrechtsübertragung zu nutzen, mit dem die Mitglieder der dju in ver.di ihr Stimme an die „ver.di Fachgruppe Journalismus (dju)“ übertragen können. Die Übertragung der Stimme für die Berufsgruppenversammlung muss bis spätestens Samstag, 28. April, per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle der VG Bild-Kunst geschickt werden.

Auf demselben Formular kann auch die Stimme für die Mitgliederversammlung am 27. Juli übertragen werden. Außerdem ist es möglich, die Stimme elektronisch zu übertragen, elektronisch abzustimmen und die Mitgliederversammlung im Live-Stream zu verfolgen. Das dafür nötige Registrierungsportal wird voraussichtlich ab Juni zur Verfügung stehen. Mitglieder werden gebeten, sich darüber ab Mai bei der VG Bild-Kunst zu informieren.

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