Fotos veröffentlicht – ohne Genehmigung

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Tolle Fotos von wunderschön als Feriendomizile umgestalten Appartments mit Blick über den Bosporus führten jetzt zur Verurteilung des Architekten und Geschäftsführers. Er hatte sie ungenehmigt auf Social-Media- und Internetseiten sowie in Zeitschriften veröffentlicht. Vor dem Landgericht Berlin bekam der betroffene Fotograf auf ganzer Linie Recht.

In den Jahren 2006, 2007 und 2009 hatte der Berliner Fotograf die Aufnahmen der zu vermietenden Appartments gefertigt. Deren Nutzung wurde genau vereinbart. Sie sollten als Beispielbilder auf der Webseite der Gesellschaft sowie für Postkarten, Flyer und E-Mail-Einladungen genutzt werden können. Eine Nutzung zu Werbezwecken wurde nicht vereinbart.

Umso erstaunter – und ärgerlicher – wurde der Fotograf, als er Veröffentlichungen seiner Fotografien in Zeitschriften wie Stern, Geo Saison und Vital, auf Online-Reise- und Architekturportalen sowie auf den Social-Media-Seiten des Münchener Architekten und sogar beim Foto-Portal flickr entdeckte – ohne Nennung seines Namens als Urheber. Dagegen klagte er.

Am 11. Juli 2017 verkündete das Landgericht Berlin nun das Urteil (Az.: 16 0 551/16): Der Geschäftsführer wurde zu Unterlassung und Schadensersatz für alle ab 2013 erfolgten Fotoveröffentlichungen außerhalb der vereinbarten Nutzungen verurteilt. Dazu muss er genaue Auskunft erteilen über die Veröffentlichung und Nutzung der Fotografien in Zeitschriften und auf Internetseiten sowie die damit erzielten Umsätze.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Einschüchterungsversuche der Hohenzollern

Eine Studie der Universität Leipzig hat am Beispiel der deutschen Adelsfamilie Hohenzollern untersucht, wie kritische Berichterstattung und Forschung durch gezielte Anwaltsstrategien beeinflusst oder behindert werden sollen. Die Kommunikationswissenschaftler*innen haben dabei die Wirkung von SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) aus Sicht der Betroffenen nachvollzogen. Verunsicherung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sind direkte Folgen bei ihnen.
mehr »

Meilenstein im Kampf gegen SLAPPs

Die Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) hat die Empfehlung des Europarats zur Bekämpfung von SLAPPs begrüßt. In einer Erklärung vom 5. April nennt sie die Empfehlung einen wichtigen Schritt zum Schutz der Pressefreiheit. Obwohl es immer noch Raum für Verbesserungen gebe, werde Journalist*innen ein sichereres Umfeld, frei von Angst und Einschüchterung garantiert. Der Europarat hatte der Empfehlung am 19. März zugestimmt, das Europaparlament bereits Ende Februar.
mehr »

Dreyeckland-Journalist wegen Link angeklagt

Am 18. April beginnt der Prozess gegen den Journalisten Fabian Kienert. Dem Mitarbeiter von Radio Dreyeckland in Freiburg wird die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung vorgeworfen, weil er das Archiv eines Onlineportals in einem Artikel verlinkt hat. Das Portal mit Open-Posting-Prinzip war von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) 2017 als kriminelle Vereinigung verboten worden.
mehr »

Wichtiger Schritt gegen Einschüchterungsklagen

Die Europäische Union will Journalist*innen, Menschenrechtler*innen und Nichtregierungsorganisationen besser vor strategischen Einschüchterungsklagen (SLAPPs) schützen. Die Mitgliedstaaten gaben einer entsprechenden Richtlinie am Dienstag grünes Licht, das EU-Parlament hatte bereits Ende Februar zugestimmt. Die Regierungen haben nun zwei Jahre Zeit, sie in nationales Gesetze zu übertragen.
mehr »