Nachausschüttung der VG Wort noch in 2017

Foto: Hermann Haubrich

Die Nachausschüttung der VG Wort an die Urheber_innen für die Jahre 2012 bis 2016 erfolgt bis zum Ende dieses Jahres. Das haben Vorstand und der Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft beschlossen. Grund für die Zahlung sind die für diese Jahre von den Verlagen zurückgeforderten Gelder. Diese sind bereits zu über 90 Prozent bei der VG Wort eingegangen. Rückzahlungen von Verlagsanteilen seitens der VG Bild-Kunst stehen allerdings noch aus.

Der Korrektur-Verteilungsplan wurde von der Mitgliederversammlung der VG Wort im November 2016 beschlossen. Die Korrektur war notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof im April 2016 im sogenannten Vogel-Urteil entschieden hatte, dass es für eine pauschale Beteiligung der Verlage an den Einnahmen der VG Wort aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen in der Vergangenheit keine gesetzliche Grundlage gegeben habe.

Als Folge dieser BGH-Entscheidung hat die VG Wort von den Verlagen sämtliche in den Jahren 2012 bis 2015 ausgezahlten Gelder für gesetzliche Vergütungsansprüche zurückgefordert und den Verlagsanteil an den Ausschüttungen 2016 einbehalten. Die Autor_innen hatten allerdings die Möglichkeit, in einem anonymisierten Verfahren auf die Rückforderung des Verlagsanteils zu verzichten. Möglich wurde dies dank einer neuen Regelung im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG).

Ende Juli hatte die VG Wort Rückforderungsschreiben an etwa 1800 Verlage verschickt. Insgesamt müssen sie 30 Millionen Euro zurückzahlen. Rund 26.000 Autor_innen haben jedoch auf Nachforderungen für die Jahre 2012 bis 2015 verzichtet. Das entspreche einem Gesamtbetrag von 5 Millionen Euro, hat die Verwertungsgesellschaft auf buchreport-Anfrage mitgeteilt.

Was die Hauptausschüttung für 2017 Mitte nächsten Jahres betrifft, kam zur Klärung der Verlagsbeteiligung ein anderes Verfahren zur Anwendung. Für alle Ausschüttungen ab 2018 werden Autor­_innen dann bereits im Rahmen ihrer Meldung oder ggf. noch zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber der VG Wort angeben können, ob sie im Hinblick auf ein konkretes Werk einer Beteiligung des Verlages zustimmen.

Sollte es im Rahmen der jetzigen Nachzahlungen für eine „Aufstockung auf 100 Prozent“ (= Urheberanteil ohne Berücksichtigung eines Verlagsanteils) erforderlich sein, auf Rückstellungen zurückzugreifen, werden hierfür nicht verteilbare Gelder aus nachträglichen Einnahmen für Multifunktionsgeräte aus den Jahren 2002 bis 2007 verwendet. Weitere Rückstellungen würden dafür nicht in Anspruch genommen, teilt die VG Wort mit. Sollte dies nicht ausreichen – „womit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu rechnen ist“, so die VG Wort –  würde zunächst eine Abschlagszahlung erfolgen.

Die Ausschüttung an die Urheber_innen erfolgt – wie in den letzten Jahren üblich – unter dem Vorbehalt einer möglichen Rückforderung. Grund hierfür ist eine Verfassungsbeschwerde des Beck-Verlags gegen das BGH-Urteil. Außerdem hat ein Rechtsprofessor die VG Wort vor dem Amtsgericht München verklagt, weil sie für die Nachausschüttungen auch Rückstellungen verwendet.

Bis die Verlagsbeteiligung zunächst im Rahmen der EU-„Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ und danach im deutschen Recht wieder gesetzlich geregelt ist, muss und wird die VG Wort weiter Rückstellungen zur Risikoabsicherung bilden. Vorstand und Verwaltungsrat haben entschieden, dafür Einnahmen der VG Wort für Mobiltelefone und Tablets aus den Jahren 2012 bis 2016 für „stehenden Text“, also nicht aus dem audiovisuellen Bereich, zu verwenden.

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