Unter der Bedingung, dass…

Kämpferische Stimmung beim ver.di-Warnstreik der NDR-Beschäftigten in Hamburg-Lokstedt
Foto: Hinrich Schultze

Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird verhandelt, und zwar auf Hochtouren. Beim NDR, SWR, WDR, BR, MDR und SR läuft die Gehalts- und Honorartarifrunde 2017. Parallel dazu handelt ver.di mit der ARD auf Basis eines Eckpunktepapiers Tarifverträge für die Sicherung der Altersversorgung in den Rundfunkanstalten aus. Unter den Beschäftigten wächst indessen die Unzufriedenheit, weil die Senderverantwortlichen in der aktuellen Entgeltrunde immer wieder Themen auf den Tisch bringen, die mit den Gehalts- und Honorarverhandlungen eigentlich so gar nichts zu tun haben.

Beim NDR und beim SWR laufen sie bereits seit März, beim WDR, BR, MDR und SR sind sie im Mai gestartet: Die Gehalts- und Honorartarifverhandlungen 2017. Die ver.di-Tarifausschüsse für den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk hatten im Dezember 2016 eine Gehalts- und Honorarforderung im Gesamtvolumen von 5,5 Prozent zuzüglich einer sozialen Komponente und struktureller Verbesserungen beschlossen. Außerdem wurden die Sender aufgefordert, auf Beendigung und Beschäftigungsreduzierung von freien Mitarbeiter_innen aus betrieblichen beziehungsweise wirtschaftlichen Gründen zu verzichten. Vorausgegangen waren dieser Forderung Ankündigungen von einzelnen Sendern, dass in den kommenden Jahren mit derartigen Maßnahmen zu rechnen sei.

Während die ver.di-Senderverbände aktuell etwa beim BR oder beim WDR von einer Einigung noch weit entfernt sind, zeichnet sich beim NDR vor allem nach einem Warnstreik „mit Superbeteiligung“ Bewegung ab. Rund 250 Beschäftigte in Hamburg, Hannover, Schwerin und Kiel waren am vergangenen 12. Juni dem ver.di-Aufruf gefolgt, der Verhandlungskommission vor der vierten Runde den Rücken zu stärken. In der Verhandlungsrunde am 04. Juli konnte infolgedessen eine Teileinigung erzielt werden. Einziger offener Punkt sind nun nur noch die Verhandlungen über den Auskunftsanspruch nach dem neuen Urhebervertragsrecht, von denen der NDR eine Gesamteinigung abhängig macht. Hier offenbart sich die wohl größte Krux in den aktuellen Entgeltverhandlungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Einige der verhandelten Punkte sind per Junktim miteinander verknüpft, werden demnach seitens des Senders nur umgesetzt, wenn die Gewerkschaften als Kompensation dafür anderen Punkten zustimmen.

So haben einige Sender, wie etwa SWR, NDR und WDR, völlig überraschend das Thema Auskunftsansprüche nach dem neuen Urhebervertragsrecht in die aktuelle Gehaltstarifrunde eingebracht – und damit eine fragwürdige Verknüpfung geschaffen. Hintergrund ist das neue Urhebervertragsrecht, welches zum 1. März 2017 in Kraft getreten ist und nach dem Urheber_innen, Festangestellte wie Freie, von ihren Vertragspartner_innen für jedes Werk und jede Darbietung grundsätzlich einmal jährlich Auskunft und Rechenschaft über deren Nutzung sowie die daraus gezogenen Erträge und Vorteile verlangen können. In mehreren ARD-Anstalten haben die Arbeitgeber nun den Gehalts- und Honorarabschluss unter die Bedingung gestellt, dass diese Auskunftsansprüche bis Mitte 2020 ausgesetzt werden sollen, damit die ARD genug Zeit hat, eine technische Lösung zu entwickeln, um besagte Auskunftsansprüche erteilen zu können. Mehr Geld soll es für die Beschäftigten demnach nur geben, wenn sie für die nächsten drei Jahre auf ihren gesetzlichen Auskunftsanspruch verzichten.

Ein weiteres solches Junktim stellt die ARD bereits seit Jahren mit ihrer Forderung nach einer Deckelung der Dynamisierung der betrieblichen Altersversorgung auf: Das heißt, die Entwicklung der Betriebsrenten soll von der Tarifentwicklung abgekoppelt werden, sonst gibt es nur noch Gehaltserhöhungen mit Abschlägen und keine Perspektive für die Jungen.  Im Mai 2017 konnte sich ver.di mit der ARD auf Eckpunkte zur Sicherung der Altersversorgung in den Rundfunkanstalten verständigen, die bis Ende Juli in Tarifverträge für die Beschäftigten in den ARD-Rundfunkanstalten, zu denen auch die Deutsche Welle gehört, überführt werden sollen. Ausgenommen sind hier nur der HR, der eigenständig verhandelt, sowie der SR, wo die Beschäftigten eine Zusatzversorgung entsprechend der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) beziehen.

Der zwischen Gewerkschaften und ARD ausgehandelte Kompromiss soll beinhalten, dass der von der ARD zum Ende des Jahres 2016 gekündigte Versorgungstarifvertrag (VTV) erneut abgeschlossen wird. Die Betriebsrenten werden mit dieser Neuregelung künftig zwar geringer steigen als die Gehälter, sie bleiben aber an die Tarifsteigerungen gekoppelt und sind damit inflationsgeschützt. So wird die Erhöhung der Betriebsrenten bei Tariferhöhungen ab zwei Prozent um ein Prozent niedriger ausfallen, bei Tariferhöhungen zwischen einem und zwei Prozent steigen sie hingegen jeweils genau um ein Prozent. Mehr als ein Prozent Verlust pro Jahr gegenüber der Gehaltserhöhung ist jedoch ausgeschlossen. Für alle dauerhaft oder befristet Beschäftigten, die nach dem 01. Januar 2017, also nach der Kündigung des VTV durch die ARD, eingestellt wurden, wird auf den vom Arbeitgeber beitragsfinanzierten Altersversorgungstarifvertrag (BTVA) umgestellt. Diese erhalten demnach keine Rentenzusage mehr, sondern zugesagte Beiträge für die Bildung einer Altersversorgung.

Nach insgesamt vier Arbeitsgruppen-Sitzungen aus ARD- und Gewerkschaftsvertreter_innen, in denen die aus dem Eckpunkte-Papier resultierenden Details verhandelt werden, steht am 26. und 27. Juli in Hamburg die 13. und finale Verhandlungsrunde über eine Gesamteinigung an. Einer der noch strittigen Punkte ist dabei unter anderem die Höhe des Beitragssatzes im BTVA. Über die Ergebnisse der finalen Runde wird – wie bei allen Tarifergebnissen für die Sender – innerhalb einer sich daran anschließenden Erklärungsfrist in den ver.di-Senderverbänden über die Annahme des Verhandlungsergebnisses entschieden.

Wird das Verhandlungsergebnis angenommen, wäre die Altersversorgung als weiteres und anhaltendes Junktim in den Gehalts- und Honorartarifverhandlungen für die nächsten 15 Jahre vom Tisch und die betriebliche Altersversorgung zukunftsfest.

 „Verquickt, dass es nur so kracht“

In den Sendern stößt diese Junktim-Inflation auf großen Unmut. Das Verständnis für das Auftreten der Arbeitgeber tendiert gegen null, zumal man sich beim Thema Altersversorgung bereits auf der Zielgeraden befindet. Das hat nicht zuletzt der Warnstreik beim NDR mit seiner entsprechend hohen Beteiligung deutlich gemacht. Weitere Streiks und Aktionen sind zudem beim WDR und beim MDR geplant.

Anja Arp, Vorsitzende des Tarifausschusses Freie, bewertet diese Tarifrunde wegen der vielen Verquickungen als besonders schwierig. Beim WDR würde die Entgeltrunde mit allen möglichen Tarifthemen verknüpft. So etwas habe sie noch nie erlebt. Und Rainer Marquardt, Koordinator der Tarifkommission im WDR, ergänzt: „Der WDR hat in dieser Entgeltrunde etwa mit dem Junktim des Auskunftsanspruchs massive Gegenforderungen aufgestellt, dafür aber ein inakzeptables Angebot gemacht, das mehr als ein Prozent unter dem Abschluss im Öffentlichen Dienst (ÖD) liegt.“ Für die nächste Verhandlungsrunde am 11. Juli würden daher auch Aktionen vorbereitet. Wie der Sender sich verhalten wird, könne er allerdings noch nicht einschätzen. Er erwarte, dass einiges zurückgenommen wird, bisher gebe es seitens der WDR-Verantwortlichen jedoch noch keine Signale in diese Richtung.

Die andauernden Verquickungen der Entgeltrunde mit anderen Themen wie der Altersversorgung oder dem Auskunftsanspruch ärgern auch Rainer Otto vom MDR, Mitglied im Tarifausschuss Freie: „Es wird verquickt, dass es nur so kracht.“ Noch weniger Verständnis habe er dafür, da es wie beim WDR auch beim SWR im Gegenzug ein unzureichendes Angebot gegeben habe: „Begründung wie immer: Es ist kein Geld da, wir stehen unter enormen Kostendruck.“ Wie könne es dann sein, fragt sich Otto, dass aber genug Geld da ist, um in einem teuren Neubau in der Leipziger Innenstadt zwei Redaktionen zu einer großen Nachrichtenredaktion zusammenzuführen und die Neugestaltung des MDR-Logos zu finanzieren, zu Kosten, über die sich der Sender öffentlich lieber ausschweigt. Getrickst, dass es nur so kracht, werde laut Otto auch bei den Honorarerhöhungen für Freie, obwohl diese Erhöhungen beim MDR mittlerweile nach Tarifvertrag auf die Effektivhonorare fällig sind.

Beim WDR und beim BR ist das hingegen noch nicht der Fall. Manfred Kloiber, Vorsitzender der Fachgruppe Medien, hebt daher die Bedeutung dieses Themas in der aktuellen Entgeltrunde hervor: „Die Verantwortlichen schleichen sich bei den Honoraren aus der Verantwortung, indem sie nur die Mindesthonorare, nicht aber die effektiv gezahlten Vergütungen erhöhen wollen. So bleiben bei vielen freien Kolleginnen und Kollegen schon seit Jahren Honorarsteigerungen aus, weil noch Luft nach unten ist. Diese Augenwischerei muss ein Ende haben! Sonst werden Freie zur billigen Reservearmee – statt zusammen mit den Festen das beste Programm zu machen.“ Darin, dass diese Vergütungstarifverhandlungen besonders schwierig sind, stimmt er Arp zu. Gerade vor dem Hintergrund, dass von der Politik umfassende Strukturreformen gefordert werden, benötigten ARD und ZDF den Rückhalt ihrer Mitarbeiter_innen. „Da ist es wirklich unklug, den Druck in Form von Streichkonzerten nach unten weiter zu geben und die ohnehin schwierigen Verhandlungen mit zusätzlichen Forderungen wie etwa der nach der Aussetzung des Auskunftsanspruchs zu belasten“, warnt Kloiber.

Positives zu vermelden gibt es in der Entgeltrunde bisher wohl nur beim NDR. Die am 04. Juli erzielte Teileinigung wird von Bernd Kittendorf, Vorsitzender des Geschäftsführenden Verbandsvorstands (GVV) von ver.di im NDR, als sehr gut bewertet. Das NDR-Angebot liege bezogen auf die lineare Gehaltssteigerung sogar über der Gehaltserhöhung im ÖD. Zudem gebe es eine soziale Komponente sowie eine Erhöhung des Urlaubsgeldes und des Familienzuschlags. Dass dies möglich war, sei zum allergrößten Teil dem erfolgreichen Warnstreik mit seinen vielen Beteiligten zu verdanken, sagt Kittendorf. Im MDR merkt Otto dazu an: „Ohne einen Warnstreik oder Aktionen wird es auch bei uns nicht gehen. Der Sender wird sich nicht bewegen.“ Für die nächste Runde am 14. August seien daher auch beim MDR verhandlungsbegleitende Aktionen geplant. Die Beschäftigten fordert er in diesem Zusammenhang auf, sich endlich aufzuraffen und für ihre Rechte einzustehen.

Zumindest Licht am Ende des Verhandlungstunnels ist hingegen neben dem NDR auch beim SWR zu sehen. Wie Dieter Deiss erklärt, sei man zuversichtlich, in der nächsten Runde am 11. Juli zu einem Abschluss zu kommen. Verhandelt werden müsse am kommenden Dienstag noch über die Verwendung der strukturellen Komponente, die zum einen für eine neue Honorarstufe von Online-Diensten sowie eine Höhergruppierung von Kraftfahrern und zum anderen für die Ausgestaltung neuer Berufsbilder wie Mediengestalter und Mediaproducer verwendet werden solle. Dennoch stehe das in der letzten Runde erzielte Zwischenergebnis, räumt  Deiss ein, unter dem Vorbehalt, dass in Sachen Auskunftsrecht auf ARD-Ebene bis zum nächsten Verhandlungstermin ein Eckpunktepapier vorliege: „Heißt: Abschluss ja, vorausgesetzt, dass…“

Was die Verhandlungen zur Altersvorsoge betrifft, herrschen in den Senderverbänden gemischte Gefühle, wenn auch „die Mehrheit das Thema mit dem jetzt gefundenen Kompromiss für lange Zeit vom Tisch haben“ wolle, sagt Volker Finthammer, Verhandlungsführer beim Deutschlandradio. Da er selbst zur Babyboomer-Generation gehöre, also jenen, die schon seit Jahren mit Einschränkungen und Verschlechterungen in allen Vorsorgesystemen konfrontiert sind, komme zwar wenig Freude auf. Aber man habe lange und ausführlich über alle möglichen Veränderungsszenarien gesprochen. Dissens gibt es allerdings noch bei der Deutschen Welle, bei der die Eckpunkte zur Altersversorgung separat in parallelen Verhandlungen zu denen auf ARD-Ebene umgesetzt werden sollen. Die Verhandlungen wurden jedoch am 5. Juli ergebnislos abgebrochen, weil die Arbeitgeberseite den auf ARD-Ebene gefundenen Kompromiss zur Dynamisierung, also Steigerung, der Betriebsrenten, materiell verschlechtern will. Christian Hoppe von der DW Bonn hält dem entgegen: „Sachliche Argumente für die Verschlechterung des ARD-Kompromisses konnte die Deutsche Welle nicht liefern. Vielmehr verweist sie auf ihre Sonderstellung bei der Finanzierung. Offensichtlich gibt es ein politisches Interesse, die Mitarbeiter bei der DW schlechter zu behandeln als die anderer ARD-Anstalten.“ Damit gefährde die Deutsche Welle den nach fünf Jahren mühsamer Verhandlungen gefundenen Kompromiss zur Altersversorgung. Aber die Beschäftigten der DW dürften nicht abgehängt werden. Davon hänge ganz wesentlich die Umsetzung des ARD-Eckpunkte-Papiers insgesamt ab, stellte Hoppe klar.

Tobias Bossert, Verhandler für den BR auf ARD-Ebene, warnt ebenfalls, dass die ARD den Bogen überspannt habe, und geht sogar noch weiter: „Bei so einschneidenden Veränderungen ist es durchaus so, dass viele Leute es sogar begrüßen würden, wenn das Ganze platzt.“ Solche Stimmen gebe es zwar auch beim NDR, räumt Kittendorf ein, doch die Mehrheit sei zufrieden, dass das Thema Altersversorgung durch ist, und könne mit dem nun gefundenen Kompromiss gerade noch so leben.

Aktualisierung am 14. Juli 2017:

In der sechsten Verhandlungsrunde am 13. Juli wurde beim NDR der Durchbruch mit einem Tarifabschluss geschafft. Er sichert Gehaltserhöhungen in zwei Stufen – 2,2 Prozent, mindestens aber 75 Euro, rückwirkend zum April dieses Jahres und 2,35 Prozent zum April 2018 – sowie enthält weitere Regelungen u.a. zu Urlaubsgeld, Familienzuschlag, Azubivergütung und der Begrenzung sachgrundloser Befristungen. In der fünften Runde gelang jetzt auch beim SWR ein Abschluss. Er regelt lineare Erhöhungen zu Prozentsätzen und Terminen wie beim NDR, die auch auf die Honorare der Freien übertragen werden sollen, enthält darüber hinaus Steigerungen bei Betriebsrenten und Auszubildendenvergütungen.

 

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