Speicherung von Daten ohne Anlass ist illegal
Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Woche in Bezug auf vier Rechtsstreits in Frankreich, Großbritannien und Belgien geurteilt: Eine generelle und anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Diese Entscheidungen sind wegweisend, weil Gerichte, Regierungen und Parlamente in der gesamten EU ihr weiteres Vorgehen an den Vorgaben aus Luxemburg orientieren werden. Die ersten Einschätzungen der Urteile gehen sehr weit auseinander.
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