Für nichtig erklärt
Wir leben in aufgeklärten friedlichen Zeiten. Doch da, ein Rauschen im Medienwald: Die Regierung (gemeint ist die rot/schwarze der letzten Legislaturperiode) bekam eine „schallende Ohrfeige“. Keine Angst, es ist nur bildlich gemeint. Der Anlass jedoch ist ernst: Das Bundesverfassungsgericht hat über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geurteilt. So konnten wir es Anfang März live vor Ort in Karlsruhe und live im Fernsehen hören und sehen: „... verstößt das Gesetz (zur Vorratsdatenspeicherung) gegen das Grundgesetz und ist nichtig“, sagte der hohe Richter.Eindeutiger und vernichtender kann ein Urteil kaum ausfallen!
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