Eine ebenso komplexe wie wichtige Aufgabe hat der neue Medienrat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten. Das von den Bundesländern geschaffene sechsköpfige Sachverständigengremium soll bewerten, ob die Sender ihren Auftrag insgesamt erfüllen. Dabei geht es beispielsweise um eine ausgewogene und vielfältige Berichterstattung – was in Teilen der Bevölkerung in Zweifel gezogen wird.
Um zu beurteilen, ob das Gesamtangebot dem Auftrag entspreche, seien für den Medienrat die Leistungsanalysen von ARD, ZDF und Deutschlandradio die zentrale Grundlage, erklärt Nathalie Wappler gegenüber M. Sie ist seit April Medienratsvorsitzende. Zuletzt war sie ab 2019 Direktorin des Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), davor ab 2016 Programmdirektorin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). Im Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seit Ende 2025 in Kraft, haben die Länder festgelegt, was die Anstalten in ihren Leistungsanalysen zeigen sollen.
Darin soll deutlich werden, wie etwa ein Angebot dazu beiträgt, den Auftrag der Sender und das öffentlich-rechtliche Profil zu erfüllen. Ebenso soll nachvollziehbar sein, inwieweit die angestrebten Zielgruppen erreicht werden. Sechs Kriterien haben die Anstalten zu berücksichtigen – neben Ausgewogenheit und Vielfalt etwa noch die Innovationskraft der Angebote, aber auch den Beitrag von Kultur, Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zur Auftragserfüllung.
Für die Arbeit des Medienrats seien diese Analysen „der empirische Ausgangspunkt“, sagt Wappler. Die Anstalten hätten laut Staatsvertrag Kennwerte und Verfahren zu entwickeln, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen. Der Medienrat sei darauf angewiesen, von den Sendern Daten in einer Qualität zu erhalten, die „eine belastbare und vergleichbare Evaluierung“ ermögliche. Dabei gehe es etwa „um die Datengrundlagen, Indikatoren und Verfahren, die den Analysen zugrunde liegen“. Aufgabe des Medienrats sei es nicht, hierzu den Rundfunkanstalten Vorgaben zu machen, hebt die Vorsitzende hervor. Dafür seien sie selbst verantwortlich – ebenso für die Qualität ihrer Daten und der eingesetzten Verfahren.
Erster Bericht für 2028 geplant
Laut Wappler will der Medienrat seinen ersten Auftragsbericht nach den derzeitigen Planungen Ende 2028 vorlegen. Dessen Aussagekraft werde ganz entscheidend von der Qualität der Senderdaten abhängen. Parallel dazu entwickle der Medienrat eine „unabhängige wissenschaftliche Perspektive“, wie sich unter anderem die vorgegebenen Kriterien „sinnvoll erfassen und bewerten lassen“. Erste Gutachten dazu seien bereits vergeben, um etwa geeignete Kennwerte und Verfahren zu ermitteln.
Es gehe darum, sagt Wappler, die Leistungsanalysen wissenschaftlich fundiert beurteilen zu können. Die Ergebnisse wie auch die Gutachten werde der Medienrat online veröffentlichen. Im weiteren Verlauf würden die Analysen der Anstalten und die wissenschaftliche Expertise zusammengeführt. Ziel sei es, „eine belastbare Grundlage für eine regelmäßige, vergleichbare und nachvollziehbare Bewertung der Auftragserfüllung“ zu erhalten.
Gerade Ausgewogenheit und Vielfalt im Gesamtangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu evaluieren, dürfte für den Medienrat herausfordernd werden. Wappler verweist darauf, dass es unterschiedliche Dimensionen gebe – etwa Themenvielfalt, Akteursvielfalt und die Vielfalt der Perspektiven. Um das adäquat bewerten zu können, habe der Medienrat auch zu diesem Kriterium wissenschaftliche Expertise in Auftrag gegeben.
Was ist ausgewogen?
Dass ein Teil der Bevölkerung die öffentlich-rechtlichen Angebote für nicht ausgewogen halte, nehme der Medienrat ernst, so Wappler. Entscheidend sei, was sich anhand der empirischen Befunde über die tatsächliche Ausgewogenheit der Angebote feststellen lasse. Hier liege die zentrale Aufgabe des unabhängigen Medienrats. Es gehe „nicht um ein Gefühl oder eine bloße Wahrnehmung von Ausgewogenheit sowie Themen- und Meinungsvielfalt“, hebt die Medienratsvorsitzende hervor, sondern darum, „anhand belastbarer Befunde zu prüfen, ob und inwieweit der öffentlich-rechtliche Rundfunk die gesetzlichen Anforderungen an Ausgewogenheit erfüllt“.
Stellt der Medienrat Mängel bei der Auftragserfüllung fest, haben die Sender laut dem Reformstaatsvertrag mit ihren Aufsichtsgremien „mögliche Maßnahmen zu erörtern“. Der Medienrat bewertet diese Maßnahmen dann in seinem darauffolgenden Bericht, der zwei Jahre später erscheint.
Die Geschäftsstelle des Medienrats ist an der Bauhaus-Universität Weimar in der Fakultät Medien angesiedelt. Laut Wappler wird die Arbeit des Medienrats und der Geschäftsstelle vollständig aus Rundfunkbeitragsmitteln finanziert. Für dieses Jahr sind laut Wirtschaftsplan insgesamt knapp 583.000 Euro vorgesehen. Darin enthalten seien auch rund 131.000 Euro für externe Unterstützung (inklusive Gutachten).
Die Geschäftsstelle des Medienrats hat zwei Stellen, eine für die Leitung und eine weitere für die Sachbearbeitung. Leiterin der Geschäftsstelle ist seit Mitte August Beatrice Sauerbrey. Sie war bis 2024 Referentin der Parlamentarischen Geschäftsführung und für Europapolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag. Aus dem MDR-Rundfunkrat schied sie mit der Übernahme der Geschäftsstellenleitung aus.
Bundesländer benennen Mitglieder für den Medienrat
Benannt wurden die sechs Medienratsmitglieder von den Bundesländern und der Gremienvertreterkonferenz der ARD (je zwei Personen) sowie vom ZDF-Fernsehrat und vom Deutschlandradio-Hörfunkrat (je eine Person). Die Mitglieder erhalten, wie Wappler bestätigt, ein monatliches Honorar von 2.300 Euro. Für den Medienratsvorsitz sind es 3.500 Euro, für den stellvertretenden Vorsitz 2.900 Euro (jeweils plus Mehrwertsteuer). Jedes Medienratsmitglied verfügt über ein Assistenzbudget in Höhe von monatlich 1.560 Euro (plus Mehrwertsteuer). Die Regelungen zur Vergütung und zu den Assistenzleistungen entsprechen denen, die für die Mitglieder der Finanzkommission KEF gelten.

