Im Juni kann ausgeschüttet werden
Erleichterung im Saal des Künstlerhauses in München: Die Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort hat am 20. Mai 2017 einen neuen rechtskonformen Verteilungsplan beschlossen, außerdem Übergangsregelungen für die Hauptausschüttung 2017. Grundsätzlich stehe nun den Autorinnen und Autoren 100 Prozent aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu. Auf einen Teil davon können sie aber freiwillig zugunsten der Verlage verzichten.
Damit können rund 180.000 wahrnehmungsberechtigte Autor_innen im Juni mit einem kleinen Geldsegen rechnen, denn die VG Wort erzielte 2016 Einnahmen in Höhe von 184,7 Millionen Euro, für die dann eine Abschlagszahlung auf Grundlage der alten Quoten ausgezahlt wird. Danach können sie bis zum 30. September 2017 in einem freiwilligen, anonymen Verfahren für jedes erschienene Werk gegenüber der VG Wort erklären, ob ihr jeweiliger Verlag beteiligt werden soll. Erfolgt keine Zustimmungserklärung, erhalten die Urheber_innen möglichst noch in diesem Jahr den bei der Abschlagszahlung im Juni einbehaltenen Anteil.
Wenn der/die jeweilige Autor_in der Verlegerbeteiligung zustimmt, erhält der Verlag seinen Anteil auf der Grundlage der im neuen Verteilungsplan festgelegten Quoten. Diese wurden in mehreren Bereichen zugunsten der Urheberseite verändert. Bei Online-Texten (METIS) gilt der bisherige Verteilungsschlüssel 60 Prozent Autor zu 40 Prozent Verlag nur noch bei Online-Beiträgen mit Bezahlschranke. Für frei zugängliche Beiträge gilt das Verhältnis 70 zu 30. Diese Quote gilt nun auch für Beiträge in wissenschaftlichen und Fachzeitschriften und bei übersetzen Fachbüchern (vorher 50 zu 50). Bei Fachbüchern, die nicht übersetzt wurden, und im Schulbuchbereich bleibt es bei 50 zu 50 Prozent, im belletristischen Bereich bei 70 zu 30 Prozent. (Ergänzung am 8. Juni 2017, Red.)
Die Stimmung war allerdings auch deutlich weniger aggressiv, als bei den vorherigen Versammlungen. Noch im November 2016 scheiterte eine Einigung über einen neuen Verteilungsplan an einer Sperrminorität in der Berufsgruppe 2 der Journalistinnen und Journalisten. Doch mittlerweile hat sich nicht nur die Zahl der VG-Wort-Mitglieder auf 805 verdoppelt, von denen dank der Stimmrechtsübertragung – jetzt sind davon zehn pro physisch anwesendem VG-Wort-Mitglied möglich – quasi alle präsent waren, sondern offenbar auch die Einstellung der Kritiker_innen. So traten auch die Vertreter_innen des Verbandes der „Freischreiber“ bei aller Kritik zugunsten des neuen Verteilungsplans ein. Einzig Martin Vogel, der das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Verlegerbeteiligung erwirkt hatte, opponierte weiterhin grundsätzlich – und vertritt auch zwei neue Klagen gegen die VG Wort.
Mit dem Beschluss des Verteilungsplans, dem alle sechs Berufsgruppen mit großer Mehrheit zustimmten, wird eine mehr als einjährige Auseinandersetzung um die Zukunft der VG Wort positiv beendet. „Mit den neuen Verteilungsplanregelungen wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass die VG Wort die gemeinsame – sehr erfolgreiche – Rechtewahrnehmung für Urheber und Verlage fortsetzen kann“, erklärten die beiden geschäftsführenden Vorstände Robert Staats und Rainer Just nach der Sitzung. „Ein wichtiger Schritt in die Zukunft ist gelungen.“
Für die Zukunft einer schlagkräftigen VG Wort hatten sich in den letzten Monaten viele Menschen und Organisationen engagiert, darunter auch die dju in ver.di. Zudem scheint das Verhältnis zwischen Autor_innen und Verlagen nicht in allen Bereichen so zerrüttet zu sein wie in der Zeitungs- und Zeitschriftenbranche. Immerhin mehr als 26000 Autorinnen und Autoren erklärten gegenüber der VG Wort ihren freiwilligen Verzicht auf Nachausschüttungen für die Jahre 2012 bis 2016 zugunsten ihrer Verlage – darunter allerdings kaum jemand aus dem Pressebereich.
Wirtschaftlich sind die Aussichten für die VG Wort zudem positiv. Für 2016 wurde mit Einnahmen von 184,7 Millionen Euro das drittbeste Ergebnis in der Geschichte der VG Wort erzielt. Erneut, wie bereits im Vorjahr (305,3 Millionen Euro), durch eine Nachzahlung von 61,7 Millionen Euro an PC-Vergütungen für die Jahre 2001 bis 2007 im Bereich der Reprografieabgaben. Sie bilden mit 124,1 Millionen Euro den Hauptteil der Einnahmen der VG Wort. Noch in diesem Jahr werden weitere Millionen für PCs, Tablets und Mobiltelefone erwartet, die dann auch mit in den Hörfunk- und Fernsehbereich fließen werden. Nur in diesem Bereich sinken wegen gestiegener Meldungen die Quoten. Ansonsten gibt es weder bei den Einnahmen noch den Quoten irgendwelche nennenswerten Veränderungen. Die Verwaltungskosten der VG Wort sind mit einem Anteil von 4,1 Prozent im Verhältnis zu den Einnahmen nach wie vor sehr gering.
Ausschüttungsquoten 2017 für 2016 für Urheber/-innen in Euro (= Quoten 2016)
Pressespiegel: Sockel 30,00 (30,00) / Punktewert 6,00 (6,50)
Elektronische Pressespiegel: Faktor 2,3 (2,2)
Presse-Repro: Punktewert 21,00 (21,00)
Bibliothekstantieme: mindestens 96,55 (106,27)
Beiträge Wissenschaft: pro Normseite 1,50 (1,50)
Buch Wissenschaft: 900,00 (900,00)
Broschüre Wissenschaft: pro Druckseite 2,25 (2,25)
Hörfunk: 10-Punktewert 1,62 (1,70)
Fernsehen: 10-Punktewert 0,37 (0,38)
METIS (Texte im Internet): 23,80 ab 1.500 Abrufe (20,00)
METIS-Sonderausschüttung: 10,00 (10,00) bis 20 Texte in 6 Stufen von 30,00 (30,00) für 21 – 60 Texte bis 480,00 (480,00) bei über 480 Texte pro Domain / Kappungsgrenze: 960 Euro