Große Aufgaben, kleines Budget

Das Gebäude der Landesmedienanstalt des Saarlandes. Foto: LMS

Als ab Mitte der 1980er-Jahre der Privatfunk auf Sendung ging, markierte das einen großen Umbruch im deutschen Mediensystem. Um die neuen Anbieter zuzulassen und zu beaufsichtigen, wurden Landesmedienanstalten als staatsferne Instanzen gegründet. Doch sie bekommen weniger Geld, als ihnen zusteht.

Bei der Aufsicht über RTL & Co. ging es zunächst insbesondere um Werbung und Jugendschutz, aber auch die Vergabe von damals noch knappen Übertragungskapazitäten prägte ihre Gründungsjahre.

Das Aufgabenspektrum der Landesmedienanstalten vergrößerte sich in der Folge stetig. Hinzu kamen etwa die Medienkompetenzvermittlung, die Sicherung von Medienvielfalt oder die Förderung digitaler Übertragungstechniken. Und im November 2020 wuchsen die Aufgaben noch einmal deutlich: Die Bundesländer setzten den neuen Medienstaatsvertrag in Kraft. Damit führten sie für weite Teile des Online-Bereichs eine Regulierung ein. Die insgesamt 14 Landesmedienanstalten erhielten zusätzlich Aufsichtszuständigkeiten unter anderem für Medienintermediäre wie Suchmaschinen und soziale Netzwerke sowie Benutzeroberflächen, etwa auf Smart-TVs.

Diese Aufgabenfülle stellt inzwischen die eine oder andere Landesmedienanstalt vor finanzielle Herausforderungen. Das betrifft gerade die Anstalten, die zu ihrer Finanzierung nicht den vollen Anteil aus dem Rundfunkbeitrag erhalten, der sich auf knapp zwei Prozent der Beitragseinnahmen beläuft. Den vollen Satz bekommen nur sechs Medienanstalten.

Die übrigen acht unterliegen einem sogenannten Vorwegabzug, festgelegt durch die jeweilige Landespolitik. Das abgezogene Geld wird in diesen Ländern überwiegend zur Film- und Musikförderung eingesetzt. Die höchste Kürzung hat mit 68 Prozent die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH). Ihr stehen somit nur 32 Prozent des Beitragsanteils zur Verfügung. Die Filmförderung erhält 25,4 Prozent, weitere 42,6 Prozent entfallen auf den Offenen Kanal in Schleswig-Holstein, den Hamburger Bürger*innen-Sender TIDE und zwei Bildungseinrichtungen.

Seit 2023 haben mehrere Länder den Vorwegabzug bei ihren Landesmedienanstalten reduziert – damit sie mehr Budget haben, um ihre zusätzlichen Aufgaben auch erfüllen zu können. Davon profitieren etwa die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Eine finanzielle Stärkung ist auch für die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) geplant. Den Vorwegabzug abzusenken, hat die neue baden-württembergische Landesregierung von Grünen und CDU in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Hessen muss auf Beiträge verzichten

Auch die Medienanstalt Hessen gehört zu den Aufsichtsinstanzen, die nicht den vollen Beitragsanteil erhalten. Bereits seit 25 Jahren sind es nur 62,5 Prozent davon. Der übrige Anteil steht dem Hessischen Rundfunk (HR) zu. 2025 waren das 4,6 Millionen Euro. Dieses Geld muss der HR für „kulturelle Darbietungen im Hörfunk, Fernsehen und in Telemedien“, das Sinfonieorchester sowie die Bigband verwenden. Die hessische Filmförderung muss mindestens 750.000 Euro erhalten.

Der HR bekommt damit Geld aus dem Anteil der Landesmedienanstalt für Zwecke, die teilweise ohnehin Bestandteil seines Auftrags sind, wie vor allem kulturelle Darbietungen. Die Medienanstalt spricht von einer „zunehmend ausgesprochen angespannten Haushaltslage“, wie sie auf Anfrage mitteilt. Dabei spielt auch eine Rolle, dass sie seit Anfang 2026 von Privatsendern, die in Hessen über UKW senden, keine Rundfunkabgabe mehr erheben kann. Die Politik beschloss, diese zu streichen. 2025 gab es dadurch Einnahmen von 225.000 Euro – rund die Hälfte weniger, als in den drei Vorjahren verfügbar war. Mit diesem Geld durfte nur die digital-terrestrische Hörfunkübertragung gefördert werden. Die Aufgabe bleibt aber bestehen, sodass die Medienanstalt dafür nun Geld aus ihrem übrigen Haushalt einsetzen muss.

Außerdem kommt für die Aufsichtsbehörde hinzu, dass der Rundfunkbeitrag seit 2021 unverändert 18,36 Euro pro Monat beträgt: Das verfügbare Beitragsaufkommen habe sich „aber inflationsbereinigt deutlich reduziert“. Darüber hinaus seien hohe Personal- und Verbrauchskostensteigerungen zu finanzieren. In dieser Situation würde „ein Beibehalten des derzeitigen Vorwegabzugs der Medienanstalt Hessen bereits massive Probleme bei der Deckung ihrer künftigen Haushalte bereiten“.

Daher wundert es nicht, wenn die Medienanstalt den Vorwegabzug in Höhe von 37,5 Prozent für „keinesfalls angemessen“ hält. Es sei „vielmehr dringend erforderlich“, ihn möglichst umgehend und mindestens deutlich zu reduzieren. Gäbe es keine Kürzung, erhielte die Medienanstalt pro Jahr 12,3 Millionen Euro an Rundfunkbeitragseinnahmen – aktuell sind es 7,7 Millionen Euro.

Neue Aufgaben zur Demokratiesicherung

Die Medienanstalt verweist auf ihre gewachsenen Aufgaben, die alle „für die Stabilisierung unserer Demokratie essenziell“ seien. Dazu gehöre gerade die Aufsicht im Online-Bereich. Hier gehe es „im Besonderen um den Jugend- und Menschenwürdeschutz, um den Kampf gegen Desinformation und Hass im Netz“. Hinzu komme die Förderung von Medienkompetenz und die Vermittlung von Medienbildung, inzwischen auch für Seniorinnen und Senioren. Zudem fördere die Medien-anstalt noch den Nichtkommerziellen Lokalen Rundfunk in Hessen.

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