Gesetzentwurf stärkt Pressefreiheit

dju fordert weitere Verbesserungen für ungehinderte Arbeit von Journalisten

Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit ist auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett hat am 28. August einen entsprechenden Entwurf beschlossen. Damit sollen künftig Journalistinnen und Journalisten nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat belangt werden können, wenn sie vertraulich zugeleitetes Material von Informanten veröffentlichen. Auch soll „die Beschlagnahme von Schriftstücken, Ton-, Bild- und Datenträgern, Abbildungen und anderen Darstellungen“ nur erfolgen dürfen, wenn gegen Journalisten wegen „dringenden Tatverdachts“ ermittelt wird. Die dju in ver.di begrüßt diesen Schritt. „Dieses Gesetz stärkt die Pressefreiheit in Deutschland“, so Ulrike Maercks-Franzen, dju-Bundesgeschäftsführerin. „Wir haben diese Straftatbestände und damit das teilweise rigorose Vorgehen gegen Journalisten seit langem angeprangert. Durchsuchungen, Beschlagnahmen und die Unterstellung von Straftaten behindern die Arbeit der Kollegen enorm. Das wäre mit den neuen Regelungen eingedämmt.“ Dennoch mahnt die dju weiteren Handlungsbedarf an. Ihre Forderungen sind weitgehender. „Bleiben soll nach jetzigem Stand der Straftatbestand der Anstiftung zum Geheimnisverrat. Das würde heißen, dass Journalisten wegen einer derartigen so genannten Teilnahme, nämlich der Anstiftung zum Beispiel in Form einer Einflussnahme auf die Willensbildung des Täters doch belangt werden könnten. Das ist wenig sinnvoll, da ohnehin Anstiftung und Beihilfe schwer abgrenzbar sind und der Strafverfolgungsbehörde hier eine Hintertür offen bleibt.“
Verschiedene Medienverbände haben den nun beschlossenen Gesetzentwurf im Juni in einer ausführlichen Stellungnahme in weiteren Punkten kritisiert. So sollten zum Beispiel Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung ebenfalls nur zulässig sein, „wenn bestimmte Tatsachen den dringenden Verdacht der Teilnahme begründen“. Als unverständlich und als nicht zeitgemäß wurde auch eingeschätzt, dass Arbeitsräume freier Mitarbeiter bzw. Privaträume von Journalisten nicht den gleichen Schutz genießen sollen wie Redaktionsräume. Das Gesetz aus dem Jahre 1975 ist an dieser Stelle von der neuen Arbeitswirklichkeit überholt worden, in der in hohem Maße in Freienbüros den Redaktionen zugearbeitet wird. Ebenso wird der richterliche Beschluss als Voraussetzung für Durchsuchungen in Gleichbehandlung mit Anwaltskanzleien eingefordert. Leider wurden diese und weitere kritisierte Aspekte bisher nicht beachtet. Die gemeinsame Stellungnahme der ARD, des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des DJV, des Deutschen Presserates, des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der ver.di, des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und des ZDF ist im Internet nachzulesen unter:
http://dju.verdi.de/schwerpunkte/berufspolitik/staerkung-der-pressefreiheit 

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