ZDF-Reporterin scheitert mit Klage

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seinem Urteil die Klage der ZDF-Reporterin Birte Meier wegen Gehaltsdiskriminierung gegenüber einigen ihrer männlichen Kollegen abgewiesen. Wie „Spiegel Online“ berichtet, habe das Gericht keine ausreichenden Indizien für Diskriminierung feststellen können. Die Situation der Kollegen, auf die Meier sich bezogen habe, sei nicht mit der ihren vergleichbar gewesen.

Die ZDF-Reporterin, die für das Magazin Frontal 21 recherchiert und produziert, hatte herausgefunden, dass einige ihrer Kollegen für den gleichen Job netto mehr verdienen als sie brutto und zunächst über Jahre versucht, mit ihrem Arbeitgeber ein höheres Gehalt auszuhandeln. Als dies nicht gelang, hat ihr Anwalt beim Berliner Arbeitsgericht eine Klageschrift eingereicht, die sich unter anderem auf den „Job-to-Job-Vergleich“ in der europäischen Rechtsprechung beruft, nach dem gleichwertige Tätigkeiten nicht unterschiedlich entlohnt werden dürften.

Der ZDF-Anwalt hat hingegen argumentiert, dass die von Meier genannten Kollegen über mehr Berufserfahrung verfügten. Auf die Frage der Klägerin an den Vorsitzenden Richter, warum dann einige Kollegen mit weniger Berufserfahrung trotzdem mehr verdienten als sie, antwortete dieser: „Weil die Kollegen besser verhandelt haben? Das nennt man Kapitalismus.“ Nicht nur mit dieser Äußerung hatte Arbeitsrichter Michael Ernst während der Verhandlung ziemlichen Unmut erregt. So wies er die kinderlose Meier auch darauf hin, dass Schwangerschaften ein Grund für weniger Berufserfahrung und damit für eine geringere Entlohnung von Frauen seien. Zudem stimmte er den ZDF-Anwälten zu, als diese erklärten, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Sender und Klägerin aufgrund der Klage zerrüttet sei und sie deshalb gedenken, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Verstoß gegen das Maßregelverbot, nach dem einem Arbeitnehmer kein Nachteil daraus entstehen darf, dass er seine Rechte in Anspruch nimmt.

Meier und ihr Anwalt haben dann auch laut „Berliner Zeitung“ einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter erwogen. Diese Option sei allerdings fallengelassen worden, um den Fortgang des Prozesses vor der nächst höheren Instanz nicht zu verzögern. In dieser Sache ist das letzte Wort demnach offenbar noch nicht gesprochen.

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