„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat…“
In einem beachtenswerten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat Martin Buchhorn, Fernsehspielchef des Saarländischen Rundfunks, die gerichtliche Überprüfung der vertraglichen Bedingungen des Regievertrags der Bavaria Film GmbH erzwungen und vor dem Landgericht München I in der 1. Instanz obsiegt. Die IG Medien gewährt in diesem Verfahren Rechtsschutz.
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