Kündigung unwirksam
Im Rechtsstreit um die fristlose Kündigung des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden der "Berliner Zeitung", Peter Venus, unterlag der Arbeitgeber Gruner + Jahr. Das Gericht ersetzte die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zum Ausspruch der fristlosen Kündigung nicht. Eingestandene Kontakte zum MfS rechtfertigen im Falle Venus keinen derartigen Schritt, entschied das Berliner Arbeitsgericht Ende Mai. Damit kann vorläufig keine Kündigung gegen das Betriebsratsmitglied ausgesprochen werden. Es sei denn, die zweite Instanz kippt den Gerichtsbeschluß - dieser Weg steht der Geschäftsführung nunmehr offen.
mehr »