Den Film als Kulturgut stärken
Von Kulturstaatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin
Die Filmförderung des Bundes ist integraler Bestandteil der staatlichen Förderung des Films in Deutschland. Ihre verfassungsrechtlichen Grundlagen sind die gesamtstaatliche Repräsentation, die der Bund wahrnimmt für den Bereich der kulturellen Filmförderung und für die wirtschaftliche Filmförderung gemäß Artikel 74 Abs. 11 des Grundgesetzes.
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