Den Film als Kulturgut stärken

Vorschläge zur Reform der Filmförderung in Deutschland

Von Kulturstaatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin

Die Filmförderung des Bundes ist integraler Bestandteil der staatlichen Förderung des Films in Deutschland. Ihre verfassungsrechtlichen Grundlagen sind die gesamtstaatliche Repräsentation, die der Bund wahrnimmt für den Bereich der kulturellen Filmförderung und für die wirtschaftliche Filmförderung gemäß Artikel 74 Abs. 11 des Grundgesetzes.

Für die Filmförderung wie für die Kulturpolitik generell gilt: Wirtschaftliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle, ihre Legitimation ist jedoch kulturell begründet – die Förderung des Films gilt dem Kulturgut Film. Daher müssen für die Förderung der Filmwirtschaft kulturelle Maßstäbe angelegt werden: kulturelle Vielfalt, ästhetische Qualität, die Behauptung europäischer Identität. Gleichwohl gilt: Auch der zu erwartende Erfolg an den Kinokassen muss als Kriterium der Filmförderung und kulturpolitisches Ziel gesehen werden. Denn nur wenn die Filme ihr Publikum erreichen, können sie die gewünschte kulturelle Rolle spielen.

In den 70er Jahren ist der Marktanteil des deutschen Films stark eingebrochen und bewegt sich seitdem auf einem Niveau zwischen 10 und 18 Prozent. Auch andere europäische Filmproduktionen spielen auf dem deutschen Markt eine geringe Rolle. US-amerikanische Filme dominieren den deutschen und den gesamten europäischen Markt. Eine Erhöhung des Marktanteils der europäischen Filmproduktionen und speziell der deutschen ist schon deshalb wünschenswert, um die kulturelle Vielfalt Europas auch im Kinofilm zu bewahren und die deutsche Stimme dabei zu kräftigen.

Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat sich ein komplexes Geflecht von Bundes- und Länder-Filmförderung herausgebildet, in dem regionale Wirtschaftsförderung, Standortpolitik, Förderung des Films als Kulturgut im Inland und Vertretung des deutschen Films im Ausland miteinander verwoben sind. Gleichwohl machen wirtschaftliche Erfolge aus einem Kulturgut kein beliebig austauschbares Wirtschaftsgut. Aus diesem Grund ist die in Deutschland übliche Trennung von wirtschaftlicher und kultureller Filmförderung nicht länger sinnvoll.

„Grundlage für die Diskussion aller Beteiligten“

Die Filmförderungssysteme in Deutschland stammen aus den 60er Jahren. Keiner wird bestreiten, dass sich der gesamte Film- und Medienmarkt seitdem extrem verändert hat – die Filmförderung bedarf dringend einer Reform. Ich habe daher im November 2001 der Öffentlichkeit ein Bündel von Reformvorschlägen vorgestellt, das auf die Verbesserung der Situation des deutschen Films zielt und alle Bereiche des Filmschaffens, von der Herstellung bis zur Nutzung und Verwertung, integriert. Die Hauptelemente dieses filmpolitischen Konzepts möchte ich mit einer Novellierung des Filmförderungsgesetzes 2004 umsetzen. Zu ihnen gehören:

  • Die Rahmenbedingungen künstlerischer Kreativität sind zu verbessern, insbesondere durch eine verstärkte Drehbuchförderung.
  • In der Produktionsförderung kommt es insbesondere darauf an, die Anreize für den Erfolg eines Films zu stärken. Dafür möchte ich die bisherige Referenzfilmförderung der Filmförderungsanstalt (FFA), die sich ausschließlich am Kinokassenerfolg orientiert, zu einer „kriterienbasierten Referenzförderung“ ausbauen. Dabei sollte gewährleistet werden, dass eine nach wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten gewichtete Förderung so ausgestaltet wird, dass der Förderungsberechtigte nicht allein deshalb aus der weiteren Förderung herausfällt, weil der Folgefilm kein wirtschaftlicher Erfolg wird.
  • Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Erschließung zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten für die Filmproduktion in Deutschland. Dafür ist es insbesondere notwendig, das Engagement von Medienfonds bei deutschen Produktionen zu stärken. Grenzüberschreitende Koproduktionen, insbesondere innerhalb Europas, würden zudem nicht nur größere Produktionsbudgets ermöglichen, sondern gleichzeitig auch dem deutschen Film zusätzliche Märkte und damit Refinanzierungsmöglichkeiten schaffen. Hierzu ist notwendig, solche Koproduktionen nicht nur nicht zu beschränken, sondern diese sogar zu fördern. Entsprechende Gespräche insbesondere mit dem Bundesminister für Finanzen sind bereits aufgenommen worden.
  • Die unabhängigen Filmproduzenten sollen als zentrale Akteure mobilisiert und gestärkt werden, beispielsweise durch frühere Rückübertragung der Rechte an den Produktionen, durch die Umstellung von Darlehens- auf Zuschussförderung und die Einführung eines Investitionsbeitrages, also letztlich durch eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Budgets. Dafür sind der Wegfall der Mittelbindung der Fernsehleistungen an die Filmförderungsanstalt (FFA) sowie eine Verkürzung der Rechterückfallfristen von großer Bedeutung. Eine entscheidende Verbesserung der Situation unabhängiger Produzenten würde vor allem dann erreicht, wenn es gelänge eine Regelung ähnlich wie in Frankreich durchzusetzen. Dort sind die Fernsehveranstalter verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihres Investitionsvolumens für die Herstellung oder den Ankauf europäischer Filme einzusetzen. Hier fänden die Fernsehgebühren eine sinnvolle Verwendung.
  • Die Repräsentanz und die Verbreitung des deutschen Films muss gestärkt und besser koordiniert werden. Dies kann nur durch eine verstärkte Förderung des Verleihs und Vertriebs erreicht werden.
    Dieser Maßnahme messe ich im Rahmen der anstehenden Novelle des Filmförderungsgesetzes große Bedeutung zu. Es wäre wünschenswert, wenn auch die Länder bei ihrer Filmförderung in diesem Bereich größere, insbesondere standortunabhängige Anstrengungen unternehmen würden.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Filmschaffen in Deutschland müssen weiterhin verbessert werden. Neben der bereits angesprochenen Initiative zur Änderung des Medienerlasses zählt dazu auch ein fairer Interessenausgleich im Urhebervertragsrecht, der sowohl die berechtigten Interessen der Urheber an einer angemessen Vergütung ihrer kreativen Leistung als auch der wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Filmschaffen in Deutschland gehören. Eine solche Regelung ist dem Grunde nach in dem kürzlich verabschiedeten Urhebervertragsgesetz gefunden worden. Hierzu zählt im Übrigen auch das Bemühen gegenüber der Beihilfekontrolle der EU-Kommission, der kulturpolitischen Komponente der Filmförderung in Europa ausreichend Rechnung zu tragen.
  • Die Repräsentanz des deutschen Films im Ausland muss gestärkt werden. Dies kann man bei Bündelung aller Kräfte unter einem gemeinsamen Dach durchaus erreichen. Dabei geht es nicht nur um eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit und des Leistungsangebots der Export Union sondern insbesondere auch darum, die kultur- und gesellschaftspolitische Aufgabenstellung eines filmischen „Schaufensters Deutschland“ im Ausland zu fördern. Deshalb werbe ich auch dafür, dass an einem solchen gemeinsamen Dach sich neben dem Goethe-Institut und Inter Nationes auch die Länder mit ihren Förderprogrammen sowie die Fernsehanstalten beteiligen.
  • Die kulturelle Bedeutung des deutschen und europäischen Films ist im Bildungswesen durch Festivals, Preisverleihungen und Archive aufzuwerten.

Das von mir vorgestellte filmpolitische Konzept ist bewusst nicht „verkündet und beschlossen“, sondern Grundlage für die Diskussion mit allen Betroffenen und Beteiligten – Filmbranche, Förderanstalten und Verantwortliche in der Politik von Bund und Ländern. Ein zentrales Forum dieser Debatte ist das „Bündnis für den Film“, das die Bundesregierung 1999 ins Leben gerufen hatte. In diesem Gremium sind alle Zweige der Filmwirtschaft, des Fernsehens und der Filmförderung sowie Regisseurinnen und Regisseure, Autorinnen und Autoren und Schauspielerinnen und Schauspieler vertreten. Ich habe dem Bündnis im Dezember 2001 das filmpolitische Konzept vorgestellt. Hier wurde der breit angelegte Ansatz des Konzepts einhellig begrüßt und als wichtige Basis für die Reform der Filmförderung in Deutschland gewürdigt. Es war für mich eine Freude, dort eine spürbare Bereitschaft aller Beteiligten festzustellen, einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Dieses Konzept werde ich weiter entwickeln. Dabei spielen auch die zahlreichen Stellungnahmen, die mir außerhalb des Bündnisses zugingen, eine Rolle. Ich bin sicher, dass wir auf dieser Grundlage zu einer gelungenen Reform der Filmförderung in Deutschland kommen.

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