Palantir nicht mit EU-Recht vereinbar

Massenhafte Datenauswertung ist nicht mit dem Schutz der Privatsphäre vereinbar. Foto: picture alliance/ Zoonar/ Mikhail Melnikov

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hält den Einsatz der Analysesoftware Palantir durch die Polizei für nicht mit EU-Recht vereinbar. Hintergrund ist die Ankündigung von Innenminister Dobrindt, einen flächendeckenden Einsatz von Palantir prüfen zu lassen. Baden-Württemberg hat als inzwischen viertes Bundesland den Weg zum Einsatz der Analysesoftware durch seine Landespolizei freigemacht.

„Palantir steht im Konflikt mit dem Redaktionsgeheimnis und journalistischen Quellenschutz. Gegen diese Grundrechte darf die Polizei nicht verstoßen“, erklärt Lars Hansen, Co-Vorsitzender der dju in ver.di zu den Plänen von Alexander Dobrindt und Jens Spahn, die Analysesoftware flächendeckend für polizeiliche Ermittlungen zuzulassen.

Nicht nur sei die Software aus Datenschutzgründen, Verzerrungen und Missbrauchsgefahr für alle Bürger*innen inakzeptabel. Auch verbiete es das Europäische Medienfreiheitsgesetz, Medienschaffende zu überwachen und Informationen über ihre Kommunikation und Kontakte zu sammeln. Die Betroffenheit dieser Personengruppe auszuschließen sei bei massenhafter Datenauswertung, wie sie die Polizei bereits in Bayern, Hessen und NRW mit der Software von Palantir betreibt, praktisch nicht möglich.

Privatsphäre wird verletzt

„Die Privatsphäre aller Bürger*innen wird durch massenhafte Datenauswertung wie mit Palantir verletzt“, sagt Lars Hansen. „Dass beim Einsatz von Palantir auch Profile von Medienschaffenden erstellt werden, ist mit dem Redaktionsgeheimnis und der Vertraulichkeit journalistischer Kommunikation nicht vereinbar. Dies stellt auch das Europäische Medienfreiheitsgesetz klar. Daher muss der Einsatz von Palantir oder ähnlicher Software durch Polizeien, Kriminalämter, Verfassungsschutz und Nachrichtendienste in Bund und Ländern unterbleiben“, fordert Hansen weiter.

Derzeit beginnen die Länder mit der Umsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) im „Digitale Medien-Staatsvertrag“. Im EMFA finden sich u.a. Vorgaben zum Schutz von Medienschaffenden vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen. Die Stellungnahme von ver.di dazu sowie zu Fragen der Regulierung von Künstlicher Intelligenz und Plattformen findet sich unter medien.verdi.de/themen/medienpolitik.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Ein Preis mit hohem Preis

Die Berliner Autorin und Journalistin Marie von Kuck erhält für ihr Lebenswerk den Leipziger Medienpreis. Und kämpft zugleich ums Überleben. Warum sie die Auszeichnung mit gemischten Gefühlen entgegennimmt.
mehr »

IFG: Koalition greift die Pressefreiheit an

Das neue Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses beinhaltet eine Neuregelung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das die Pressefreiheit einschränkt und Bürgerrechte abbaut. Die dju in ver.di lehnt diese enorme Verschlechterung des IFG ab.
mehr »

Raue-Reform im Deutschlandfunk

Die Programmstruktur des Deutschlandfunks soll sich ab Dezember 2027 tiefgreifend verändern. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert angesichts der heute vom Deutschlandfunk vorgestellten Programmreform eine Beschäftigungsperspektive für freie Mitarbeiter*innen.
mehr »

SWR: Mehr Geld für Beschäftigte

In der Gehaltstarifrunde für die rund 3.500 festangestellten Beschäftigten und über 1.000 freien Mitarbeiter*innen des SWR haben ver.di, DJV und unisono in fünfter Runde ein Verhandlungsergebnis erreicht. Es setzt sich aus linearen Gehalts- und Honorar-Steigerungen von insgesamt 5,73 Prozent plus weiteren Komponenten zusammen. In der Summe entspricht das einer durchschnittlichen Erhöhung von über 5,8 Prozent.
mehr »