Palantir nicht mit EU-Recht vereinbar

Massenhafte Datenauswertung ist nicht mit dem Schutz der Privatsphäre vereinbar. Foto: picture alliance/ Zoonar/ Mikhail Melnikov

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hält den Einsatz der Analysesoftware Palantir durch die Polizei für nicht mit EU-Recht vereinbar. Hintergrund ist die Ankündigung von Innenminister Dobrindt, einen flächendeckenden Einsatz von Palantir prüfen zu lassen. Baden-Württemberg hat als inzwischen viertes Bundesland den Weg zum Einsatz der Analysesoftware durch seine Landespolizei freigemacht.

„Palantir steht im Konflikt mit dem Redaktionsgeheimnis und journalistischen Quellenschutz. Gegen diese Grundrechte darf die Polizei nicht verstoßen“, erklärt Lars Hansen, Co-Vorsitzender der dju in ver.di zu den Plänen von Alexander Dobrindt und Jens Spahn, die Analysesoftware flächendeckend für polizeiliche Ermittlungen zuzulassen.

Nicht nur sei die Software aus Datenschutzgründen, Verzerrungen und Missbrauchsgefahr für alle Bürger*innen inakzeptabel. Auch verbiete es das Europäische Medienfreiheitsgesetz, Medienschaffende zu überwachen und Informationen über ihre Kommunikation und Kontakte zu sammeln. Die Betroffenheit dieser Personengruppe auszuschließen sei bei massenhafter Datenauswertung, wie sie die Polizei bereits in Bayern, Hessen und NRW mit der Software von Palantir betreibt, praktisch nicht möglich.

Privatsphäre wird verletzt

„Die Privatsphäre aller Bürger*innen wird durch massenhafte Datenauswertung wie mit Palantir verletzt“, sagt Lars Hansen. „Dass beim Einsatz von Palantir auch Profile von Medienschaffenden erstellt werden, ist mit dem Redaktionsgeheimnis und der Vertraulichkeit journalistischer Kommunikation nicht vereinbar. Dies stellt auch das Europäische Medienfreiheitsgesetz klar. Daher muss der Einsatz von Palantir oder ähnlicher Software durch Polizeien, Kriminalämter, Verfassungsschutz und Nachrichtendienste in Bund und Ländern unterbleiben“, fordert Hansen weiter.

Derzeit beginnen die Länder mit der Umsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) im „Digitale Medien-Staatsvertrag“. Im EMFA finden sich u.a. Vorgaben zum Schutz von Medienschaffenden vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen. Die Stellungnahme von ver.di dazu sowie zu Fragen der Regulierung von Künstlicher Intelligenz und Plattformen findet sich unter medien.verdi.de/themen/medienpolitik.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Der WDR halbiert sich selbst

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat heute weitreichende Pläne zur Verknappung des Programmangebots, Stellenstreichungen und Beschäftigungsabbau für freie Mitarbeiter*innen bekanntgegeben. Dies betrifft zunächst 76 noch nicht genannte Programmangebote und bis 2030 eine Halbierung der bisher 600 Programmformate. ver.di kritisiert die massiven Einschnitte.
mehr »

VG-Wort: Die fetten Jahre sind vorbei

In diesen Tagen bekommen Urheber*innen wieder Post der VG Wort: die Mitteilungen über die zweite jährliche Ausschüttung, der so genannte Mitteilungsbrief. Für Journalist*innen bedeutet das hauptsächlich die Tantiemen für im Internet veröffentlichte Texte, die sogenannte METIS-Ausschüttung.
mehr »

Drei Fragen: Zu news aktuell

Seit gestern streiken die Mitarbeitenden der dpa-Tochter news aktuell in Hamburg. Sie fordern einen eigenen Tarifvertrag analog zur Muttergesellschaft. Die Geschäftsführung lehnte Tarifverhandlungen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bisher allerdings ab. Wir sprachen darüber mit Simon Schmitz von der ver.di-Tarifkommission.
mehr »

Gericht kassiert unfaire Klauseln

Der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) haben in erster Instanz gegen die Süddeutsche Zeitung GmbH. Das Landgericht München untersagte hat Süddeutschen Zeitung GmbH, mehrere Klauseln aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für freie Journalist*innen zu verwenden.
mehr »