In Stein gemeißelt?
"In diesem Urteil werden die Pressefreiheit und die Garantie für seriösen Journalismus in Stein gemeißelt". So schätzt der Kanzler das Urteil der 3. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 (Requête n° 59320/00) ein. Er möchte mit diesem Satz sicher nicht die Medien verhöhnen. Dennoch hat er sich so nicht irgendwo geäußert, sondern ganz offiziell am 27. September auf dem 50. Kongress des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger.
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