Im Fluss: EU-Recht und kollektives Verhandeln
Die Bildung von Kartellen ist verboten. So bestimmt es EU-Wettbewerbsrecht, und so wurde es direkt in nationales Recht übernommen. Ein Verbot, das jedem und jeder bei Marktabsprachen zwischen – sagen wir – Ölkonzernen einleuchtet. Aber soll dieses Verbot auch bei Vergütungsregelungen für Solo-Selbstständige greifen? Bisher ist das so. Doch bewegt sich inzwischen etwas in der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Union.
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