Lichterfestival schränkt Pressefreiheit ein

Foto: Petra Dressler

Die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union (dju) in ver.di bewertet die vom Veranstalter des Berliner Festival of Lights versuchte Unterbindung von Fotografien von Pressefotograf*innen als unrechtmäßig. Medienvertreter*innen haben nach dem Wunsch des Veranstalters keine eigenen Bilder der Kunstprojektionen an Berliner Gebäuden anzufertigen und an Verlage und Bildagenturen zur Verbreitung zu verkaufen.

„Das ist ein klarer Eingriff in die Pressefreiheit“, sagt Danica Bensmail, dju-Bundesgeschäftsführerin. „Wenn Journalist*innen nicht eigenständig dokumentieren dürfen, sondern auf Bilder verwiesen werden, die vom Veranstalter freigegeben werden, wird unabhängige Berichterstattung verhindert. Presse darf nicht zur PR degradiert werden.“

Die Gewerkschafterin verweist auf die Panaromafreiheit nach § 59 Urheberrechtsgesetz: Danach dürfen Bauwerke und Werke, die von öffentlichen Straßen und Plätzen sichtbar sind, fotografiert und veröffentlicht werden. „Das gilt auch für Lichtinstallationen auf Fassaden. Klar ist damit: Pressefotograf*innen haben das Recht auf ihrer Seite über das Festival of Lights mit eigenen Fotografien zu berichten“, betont Bensmail.

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