Proteste helfen Medienschaffenden

Berichteten als erste über den gewaltsamen Tod von Mahsa Amini: die iranischen Journalistinnen Nilufar Hamedi und Elaheh Mohammadi. Graphik: change.org

Ihre Schicksale finden regelmäßig Platz in der Berichterstattung der M: Verfolgte Journalist*innen, deren Fälle unter anderem Amnesty International öffentlich macht und mit Kampagnen begleitet. Dass diese mehr sein können als symbolische Unterstützung, zeigen die Beispiele etlicher journalistischer Kolleg*innen. Deren Situation hat sich in den vergangenen zwei Jahren nach internationalen Protesten verbessert.

Unter anderem konnte erreicht werden, dass der mexikanische Journalist Alberto Amaro weiterhin den besonderen staatlichen Schutz für Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen erhält. Wie berichtet, wollten die mexikanischen Behörden trotz anhaltender Morddrohungen gegen Amaro dessen Leibwächter abziehen. Das wurde zurück genommen.

Seine burundische Kollegin Floriane Irangabiye war Anfang 2023 nach konstruierten Anklagepunkten wegen ihrer Kritik an der Regierung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nach weltweiten Protesten wurde sie im August 2024 vom burundischen Präsidenten begnadigt.

Journalisten im Kongo und Jemen bleiben gefährdet

Ebenfalls auf freien Fuß kam Stanis Bajukera Tshiamala aus der Demokratischen Republik Kongo. Der Journalist war am 8. September 2023 wegen kritischer Artikel willkürlich festgenommen worden. Am 8. März 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft zwanzig Jahre Gefängnis wegen „Fälschung, Fälschung, Verwendung von Fälschungen, Verbreitung falscher Gerüchte“. Am 18. März 2024 wurde der Journalist, der unter anderem für Reuters und Jeune Afrique arbeitet, dann zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Einer Strafe, die er durch die Haft quasi verbüßt hatte. Am 19. März wurde Stanis Bujakera Tshiamala aus dem Gefängnis entlassen, doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen die Entscheidung ein. Nach seiner Freilassung schrieb er: „Hinter mir liegen sechs lange, qualvolle Monate in der Makala-Haftanstalt in Kinshasa, einem der gefürchtetsten Gefängnisse weltweit. Meine Freilassung ist das Ergebnis des unglaublichen Elans von Menschen, die von Gerechtigkeit beseelt sind und ihre Kräfte vereint haben, um die Pressefreiheit zu verteidigen und gegen Ungerechtigkeit zu kämpfen.“

Weniger Glück hatte Ahmad Maher aus dem Jemen. Fast zwei Jahre nach seiner Festnahme verurteilte ihn das Sonderstrafgericht in Aden am 28. Mai 2024 in einem grob unfairen Verfahren zu vier Jahren Gefängnis. Ahmad Maher war wegen der Verbreitung falscher und irreführender Nachrichten sowie Unterlagenfälschung angeklagt worden. Er gibt an, unter der Folter zu einem Geständnis gezwungen worden zu sein.

Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen weist zu Beginn dieses Jahres auf Medienschaffende hin, die es aufgrund von Protesten und Kampagnen geschafft haben, im Jahr 2024, nach oft jahrelangen Gefängnisaufenthalten, in Freiheit zu gelangen. Der bekannteste dürfte WikilLeaks-Gründer Julian Assange sein, der im Juni nach über 5 Jahren Haft im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh nach Australien entlassen wurde.

Iranische Journalistinnen begnadigt

Auch dass die beiden iranischen Journalistinnen Nilufar Hamedi und Elahe Mohammadi nach 15 Monaten Haft gegen Kaution vorübergehend freigelassen worden waren, sorgte für Erleichterung. Sie hatten im September 2022 als erste über den Tod der kurdischen Studentin Jina Mahsa Amini in Polizeigewahrsam berichtet. Dafür wurden sie wegen „Zusammenarbeit mit dem feindlichen Staat USA“, „Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“ und „staatsfeindlicher Propaganda“ angeklagt und zu Haft im berüchtigten Evin-Gefängnis verurteilt. Am 1. Januar 2025 kündigte Justizchef Gholam-Hussein Mohseni-Edschehi an, beide Frauen begnadigen zu wollen. Seit Beginn der „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung sind im Iran mehr als 100 Journalist*innen festgenommen worden, 17 von ihnen sitzen laut Reporter ohne Grenzen bis heute hinter Gittern.

Im Rahmen eines groß angelegten Gefangenenaustauschs waren darüberhinaus im August der amerikanische Journalist Evan Gershkovich und die amerikanisch-russische Journalistin Alsu Kurmasheva aus russischer Haft entlassen worden. Nur kurz zuvor hatten Gerichte den Russland-Korrespondenten des Wall Street Journal zu 16 Jahren Haft verurteilt. Er hatte mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Kurmasheva, Reporterin des baschkirischen Dienstes von Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) war zu sechseinhalb Jahre Haft und hatte zum Zeitpunkt der Freilassung 9 Monate in Untersuchungshaft gesessen.

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