dju will verlässlichen Quellenschutz

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert, dass Journalist*innen nach der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts schlechter vor Überwachung geschützt sein sollen als Anwält*innen, Geistliche und Abgeordnete. Anders als bei diesen Berufsgeheimnisträger*innen wird das verfassungsrechtlich geschützte Redaktionsgeheimnis gegen Sicherheitsinteressen abgewogen.

Heute berät der Innenausschuss des Bundestages über einen Gesetzentwurf, der die Befugnisse von BND und Verfassungsschutz erweitert. Unter den acht geladenen Sachverständigen in der Ausschussanhörung befinden sich keine Vertreter*innen von Medien oder Journalist*innen.

„Für die Bundesregierung ist das Beichtgeheimnis tabu, aber das Redaktionsgeheimnis verhandelbar. Das ist mit der Pressefreiheit nicht vereinbar. Wer sich wegen Missständen in Behörden oder im Sicherheitsapparat an Redaktionen wendet, muss sich auf Vertraulichkeit verlassen können“, betont Lars Hansen, dju-Co-Vorsitzender.

Hinzu kommt eine Lücke, die genau diese Quellen gefährdet: Ob eine Überwachungsmaßnahme eingesetzt wird, soll nur dann abgewogen werden, wenn der Verfassungsschutz Journalist*innen direkt überwachen will. Nimmt er hingegen eine Informantin ins Visier und stößt dabei auf ihren Kontakt zu einer Redaktion, entfällt dieser Schutz. 

Leidtragende wären vor allem Journalist*innen, die zu Extremismus, Terror oder Spionage recherchieren. Ohne Informant*innen würden die meisten Missstände niemals die Öffentlichkeit erreichen. 

„Der Bundestag muss nachbessern. Für eine journalistische Quelle macht es keinen Unterschied, ob sie gezielt oder nebenbei enttarnt wird. Die Kommunikation von Journalist*innen muss deshalb immer geschützt sein, auch auf digitalen Wegen. Kein Geheimdienst darf eigenmächtig Zugriff auf Redaktionsdaten erhalten, ohne dass der Unabhängige Kontrollrat dem vorher zugestimmt hat“, so Hansen. 


Die dju in ver.di hat gemeinsam mit dem Medienbündnis eine Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf eingereicht. Diese ist über https://www.verdi.de/medien/medienpolitik abrufbar.

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