Auch für Freie an Tageszeitungen gibt es nur zwei Prozent
Erstmals seit etlichen Jahren verhandelte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) wieder separat über den Tarifvertrag für freie Journalistinnen und Journalisten (nach Paragraph 12 a des Tarifvertragsgesetzes). Das ist eigentlich eine erfreuliche Tatsache. Hat sich doch die Tarifkommission auf die Fahnen geschrieben, die Interessen der Freien wieder stärker in den Vordergrund zu rücken. Dann die Ernüchterung.
Zwei Prozent mehr fürs Zeilenschinden der Freien – Annehmen oder ablehnen war gar nicht die Frage, sondern: Wo ist die Alternative? Der Verhandlungsführer des BDZV, Rüdiger Niemann kündigte zu Beginn der ersten Runde an: „Das wird eine frustige Veranstaltung.“ Die zweite Runde war zudem auch noch in gefährlicher Nähe zum Absurden: Die Verleger machten das ernsthafte Angebot, im Bereich der zweiten Stelle hinter dem Komma draufzusatteln. Was nichts anderes hieß, als hundertstel Pfennige auf Zehntel aufzurunden. Aus Gründen der Selbstachtung wurde dieses „Angebot“ von IG Medien und DJV zurückgewiesen.
Die Verhandlungskommission machte den Kompromißvorschlag, zwei Prozent auf die höchste Auflagenstaffel. Das wären 3,1 Pfennige für Nachrichten bzw. 4,3 Pfennige für Reportagen gewesen und sollten auf die Auflagen unter 100.000 geschlagen werden, so daß zumindest die Kolleginnen und Kollegen der kleineren Zeitungen prozentual ein wenig mehr bekommen hätten. Ebenso sollte mit den Fotohonoraren verfahren werden. Zehntelpfennig auf ganze Pfennige aufgerundet, war für Niemann „das falsche Signal“ und als „Argument“ führte Niemann an, Honorar für Freie seien in den letzten 15 Jahren um 80 Prozent gestiegen – im Gegensatz zu allen anderen Berufsgruppen wäre das eine geradezu traumhafte Quote.
Zwei Prozent für alle – Basta! Zweiter Kompromißvorschlag: Zehntelpfennig zumindest auf halbe Pfennig aufrunden – auch dazu war der BDZV nicht bereit. Am 23. September in Wiesbaden ein kleiner Hoffnungsschimmer: Der BDZV erklärt in seiner Pressemitteilung, man sehe „wenig Verhandlungsspielraum“. Wenig ist mehr als gar nichts. Er habe zuerst „die Verleger sehen keinen Verhandlungsspielraum“ diktiert, erklärte Niemann, daraufhin habe ein Mitarbeiter gesagt, so gehe man nicht in Verhandlungen, also wurde das „kein“ durch „wenig“ ersetzt.
Nach zwei Stunden stimmte die Verhandlungskommission der IG Medien mit einer Enthaltung für die zwei Prozent. Urheberrechtsregelungen für die digitale Verwertung waren mit dem BDZV weder für Feste noch für Freie hinzubekommen. Und der Praxis, bei Digitalfotos einen Abschlag hinnehmen zu müssen, konnte auch kein Riegel vorgeschoben werden. Für Freie sollte auch ein Passus „Fahrgeldregelungen“ in den Tarifvertrag. Keine Chance! Hessen und die achtjährigen Länder sind beim 12a-Tarifvertrag weiterhin nicht dabei.
Aber: Der BDZV bekundete „großes Interesse“ am Fortbestand des Tarifwerks, da nach dem Eingeständnis von Nieman hiervon „Orientierungslinien“ für freie journalistische Arbeit abgeleitet werden können. Für die Qualität der Tageszeitungen seien freie Kolleginnen und Kollegen „unverzichtbar“ – mit dieser Aussage kann zwar nicht die nächste Telefonrechnung bezahlt werden, ein gutes Argument für die nächste individuelle Honorarverhandlung ist sie allemal.
Fazit: Wenn sich Freie nicht zusammentun und gemeinsam keine Gegenwehrstrategien entwickeln, werden wir noch Tausende solcher „frustigen Veranstaltungen“ erleben. Freie müssen sich auf den Weg machen, um für sich spezifische Protest- und Kampfformen zu entwickeln. Die Keimzelle der Gewerkschaften ist der Betrieb, respektive für Journalistinnen und Journalisten die Redaktion. Ohne Schulterschluß mit festangestellten Redakteurinnen und Redakteuren werden Freie nichts ausrichten können.
Die neuen Honorarsätze für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen