55jährige freie Autorinnen und Autoren (Jg. 1957) sowie die Jahrgänge 1848 bis 1948, die über die KSK rentenpflichtversichert sind, können bis zum 31.12.2012 beim Autorenversorgungswerk der VG Wort einen Antrag auf Zuschuss zu einer Altersversorge stellen. Das sind unter anderem Lebens- und Rentenversicherungen oder Sparverträge, deren Versicherungs- bzw. Anlagesumme zum Ende der Laufzeit mindestens 5.000 Euro betragen muss. Vorgesehen ist derzeit ein einmaliger Betrag von 2.500 Euro. Grundsätzlich gilt die Möglichkeit nur für Autoren und Autorinnen, die bisher keine Zuschüsse vom AVW erhalten haben. Die Auszahlungen erfolgen Ende 2013.
Genaue Informationen zum Zuschuss und dessen Beantragung unter Autorenversorgungswerk (Richtlinien AVW II). Dazu auf der Startseite www.vgwort.de links auf „Die VG Wort“ und dann auf „Sozialeinrichtungen“ klicken. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden: avw@vgwort.de