Riskant für Tippgeber und heikle Recherche

Wie das Postgeheimnis für Briefe gilt, sollen Postfächer im Darknet Anonymität für Whistle­blower gewährleisten.
Foto: 123RF/argus 456 und luna 123 /Retu: M

Der Bundesrat hat am 15. März einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Journalisten und Whistleblowern noch einige Kopfschmerzen bereiten könnte: Betreiber von Diensten, die eine verschlüsselte anonyme Kommunikation ermöglichen, können sich künftig strafbar machen, wenn diese sich auf illegale Inhalte bezieht. Kritiker warnen vor der Neueinführung eines Gummiparagraphen, der auch die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit gefährden könnte.

Mit dem Gesetzesentwurf soll im Strafgesetzbuch ein neuer § 126a eingeführt werden, mit dem das Betreiben illegaler Marktplätze im Netz unter Strafe gestellt wird. Insbesondere soll das Anbieten von Leistungen im Darknet strafbar sein, wenn sie Straftaten wie das Verbreiten von Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornografie ermöglichen. Betroffen sind primär die sogenannten „Tor Hidden Services“, möglicherweise sind aber auch andere Privacy-Dienste gefährdet.

Die Strafverfolgungsbehörden können bereits bisher gegen Betreiber illegaler Dienste vorgehen. Wie der jüngste Fall der Kinderpornographie-Plattform Elysium gezeigt hat, lassen sich illegale Angebote im Internet finden und abschalten. Auch konnten die Ermittler feststellen, dass der Attentäter von München 2016 seine Waffe im „Darknet“ erworben hatte. Die Ermittler zeigen sich jedoch darüber frustriert, dass die Betreiber bislang vor Gericht nicht einmal wegen Beihilfe belangt werden konnten. Das soll sich mit dem Gesetzesentwurf jetzt ändern.

Der Gesetzesentwurf ist, wie üblich, technikneutral formuliert, womit auch andere Anonymisierungs- und Verschlüsselungsdienste betroffen sein können. Zahlreiche Änderungsanträge zeigten im Bundesrat, dass die Innenpolitiker den Geltungsbereich erheblich erweitern wollten. Doch konnten sie damit vorerst keine Mehrheit finden. Wenn die Bundesregierung den Entwurf demnächst dem Bundestag vorstellt, werden auch die Erweiterungswünsche wieder auf dem Tisch gelangen.

Zweischneidige versteckte Dienste

Wie hoch der Anteil der illegalen Dienste ist, die über das Tor-Netzwerk zugänglich sind, wird seit Jahren immer wieder diskutiert. Roger Dingledine, einer der drei Gründer des Tor-Projekts, gab 2017 an, dass drei Prozent der Nutzer die Tor Hidden Services nutzen. Die illegalen Inhalte seien der Tor-Entwickler-Gemeinde bekannt, räumte er ein. Zwei Forscher, die ein Jahr zuvor 5200 im Tor-Netzwerk versteckte Webseiten eingehender untersucht hatten, stellten fest, dass immerhin 57 Prozent illegale Inhalte enthielten.

Für die Medien sind die Tor Hidden Services hingegen ein wichtiges Bindeglied zu Tippgebern: Der Heise-Verlag beispielsweise betreibt für Hinweisgeber einen „sicheren Briefkasten“ als „Hidden Service“. Viele Medien und Organisationen nutzen die Software für Whistleblower-Postfächer. So auch die taz, der britische Guardian, die Washington Post und die New York Times. Auch Greenpeace erhielt auf diesem Wege bereits Hinweise über Umweltsünder. Aber auch Plattformen wie Facebook bieten einen Zugang über einen Tor-Hidden-Service, um Bürgern in autoritären Staaten eine unbeobachtete Nutzung von Facebook zu ermöglichen, wobei die angemeldeten Nutzer Facebook natürlich immer bekannt sind.

Mehrere Juristen sind der Ansicht, dass es mit der Gesetzesneuerung auch den Betreibern von Tor-Knoten an den Kragen gehen könnte, die von Journalisten gerne genutzt werden, um ihre Recherchen im Netz zu verschleiern. Das Tor-Netzwerk gewährt dadurch Anonymität, dass es den Datenverkehr eines Nutzers über verschiedene Internet-Rechner leitet, welche die Daten so lange verschlüsseln, bis ihre Herkunft nicht mehr ohne erheblichen Aufwand erkennbar ist. Je mehr Server ein Datenpaket dabei passiert, desto besser ist es vor Lauschern geschützt.

Knotenbetreibern drohen Haftstrafen

Diese Tor-Knoten werden weltweit von vielen Ehrenamtlichen, von Organisationen, Universitäten und Vereinen betrieben. Alle Menschen, die diese Knoten betreiben, könnten nun von dem neuen Strafrechtsparagraphen betroffen sein. Betreiber illegaler Dienste sollen demgemäß mit bis zu drei Jahre Haft bestraft werden können. Das würde das Risiko für die Knoten-Betreiber erheblich steigern, bisher mussten sie maximal mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme rechnen.

Innenstaatssekretär Günter Krings bezweifelte übrigens auf dem Europäischen Polizeikongress, dass es in einem freien Land für das Tor-Netzwerk einen „legitimen Nutzen“ gibt. Er glaubt, dass Darknet-Nutzer „in der Regel nichts Gutes im Schilde“ führen. Das Misstrauen der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Privacy- und Security-Diensten ist seit jeher hoch. Diese agieren auch nicht immer mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Entsprechend bezweifeln nun die Betreiber von Tor-Knoten, dass sie künftig unbehelligt bleiben werden, selbst wenn sie legale Dienste unterstützen.

Jens Kubieziel, Vorstandsmitglied des Vereins Zwiebelfreunde, der Tor-Knoten-Betreiber berät, sagte Zeit online: „Ich habe mit mehreren Juristen gesprochen und fast alle sind der Meinung, dass die Gesetzesänderung auch die Relay-Betreiber betreffen könnte.“ Kubieziel hat letztes Jahr bereits eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme durchgemacht. Anlass war, dass der Verein in einem Spendenaufruf auf den umstrittenen E-Mailanbieter Riseup verwiesen hatte.

Neben den Tor Hidden Services und Node-Betreibern könnten auch E-Mail-Anbieter mit Passwortschutz betroffen sein, sagte der Strafrechtsanwalt David Schietinger im Gespräch mit Spiegel online. Dazu gehört beispielsweise der Berliner Mailprovider Posteo. Die Süddeutsche Zeitung warnte vergangene Woche prominent auf Seite 1 davor, dass ohne solche Dienste Enthüllungen wie die der „Panama Papers“ nicht mehr möglich wären.

 

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