Die Vereinte Dienstleitungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts als schweren Eingriff in das IT-Grundrecht sowie die Grundrechte auf Telekommunikationsfreiheit und Pressefreiheit. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten das umstrittene Gesetz in der vorliegenden Form ablehnen, fordert ver.di.
Das von zahlreichen Sachverständigen als verfassungswidrig eingeschätzte Gesetz räumt den 19 Nachrichtendiensten mit der sogenannten Quellen-TKÜ-plus weitreichende Möglichkeiten der digitalen Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern ein und verpflichtet Netzbetreiber zur Mitwirkung bei diesen Überwachungsmaßnahmen. „Anbieter von Internet-Diensten sollen so zu Erfüllungsgehilfen von Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten gemacht werden. Das würde das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Telekommunikationsanbieter und IT-Sicherheit dramatisch und nachhaltig schädigen“, sagte Christoph Schmitz, im ver.di-Bundesvorstand u.a. zuständig für Telekommunikation/Informationstechnologie und Medien.
ver.di fordert die Abgeordneten des Bundestags auf, das Gesetz in der vorliegenden Form bei der für den 10. Juni geplanten Abstimmung abzulehnen. „Das wäre ein Schnellschuss ohne Not und mit unkalkulierbaren Folgen. Weitgehende Überwachungsmöglichkeiten zu gewähren, ohne zugleich die Kontrollmechanismen zu stärken, birgt ein erhebliches Missbrauchsrisiko“, warnte Schmitz. Die Möglichkeit für Nachrichtendienste, Sicherheitslücken auszunutzen, gefährdeten zudem die gesamte bundesdeutsche IT-Infrastruktur.
Monique Hofmann, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, verweist auf die Bedrohung der Pressefreiheit: „Auch Journalistinnen und Journalisten sollen nach dem neuen Gesetz überwacht werden dürfen, obwohl sie als Berufsgeheimnisträger zu den besonders geschützten Personengruppen gehören. Das gefährdet vor allem den investigativen Journalismus, der auf eine vertrauliche Kommunikation mit Informantinnen und Informanten angewiesen ist.“ Schon jetzt gerieten außerdem immer wieder Medienschaffende auf fragwürdigen Grundlagen ins Visier des Verfassungsschutzes. „Statt hier Abhilfe durch mehr Transparenz und Kontrolle zu schaffen, zementiert das Gesetz in der jetzigen Form diesen Missstand“, kritisierte Hofmann.
Die geplante Regelung im Gesetz „zur Anpassung des Verfassungsschutzrechtes“ sieht eine „Quellen-TKÜ plus“ vor. Dabei darf die amtliche Spähsoftware nicht nur ein- und ausgehende Kommunikation überwachen, sondern auch die auf der Festplatte gespeicherte Kommunikation. Nicht nur wegen der Nähe zur Onlinedurchsuchung ist das umstritten.
Quellen-Telekommunikationsüberwachung war bislang nur der Polizei erlaubt. Nun ist vorgesehen, dass nicht nur das Bundesamt für Verfassungsschutz den sogenannten „Staatstrojaner“ bekommt, sondern auch alle 16 Inlandsgeheimdienste der Bundesländer, der Auslandsgeheimdienst BND und der Militärgeheimdienst MAD. Nach den Plänen der Bundesregierung solle damit eine „Fähigkeitslücke“ bei den Sicherheitsbehörden geschlossen werden. Verschlüsselte Kommunikation, wie sie auch von Extremisten und Terroristen mittlerweile häufig benutzt wird, könne mit den bisherigen Methoden nicht überwacht werden.
Sollte das neue Gesetz beschlossen werden und in Kraft treten, haben zahlreiche Kritiker, unter anderem die Gesellschaft für Freiheitsrechte, bereits angekündigt, dagegen zu klagen.
Aktualisierung am 10. Juni 2021
Gesetz für Verfassungschutz beschlossen
Der Bundestag verabschiedete am 10. Juni 2021 das Gesetz zur „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“. Dannach bekommen die Geheimdienste „ergänzende Aufklärungsbefugnisse durch die Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch von Messenger-Diensten“. Die „Quellen-TKÜ“ macht es den Behörden möglich, Chats schon auf dem Smartphone mitzulesen, bevor sie verschlüsselt sind, sowie nach dem Empfang, wenn sie wieder entschlüsselt und im Endgerät gespeichert sind.
Kritiker äußern verfassungsrechtliche Bedenken und befürchten unter anderem schwere Eingriffe in die Pressefreiheit durch sogenannte Staatstrojaner. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ kündigte rechtliche Schritte an und erklärte, journalistische Schutzrechte würden im digitalen Raum zunehmend ausgehöhlt. Red.
Akutalisierung am 25. Juni 2021
Bundesrat billigt Gesetz zur Überwachung von Chats
Der Bundesrat ließ das Gesetz zur „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ am 25. Juni passieren. Danach können die Geheimdienste in Deutschland künftig Gespräche über Anbieter wie Whatsapp leichter mitlesen. Sie bekommen „ergänzende Aufklärungsbefugnisse durch die Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch von Messenger-Diensten“.