Kinohit-Autorin darf Auskunft verlangen

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Das Gerichtsurteil, das der Drehbuchautorin der beiden Til-Schweiger-Kinohits „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ das Recht auf Auskunft über die Filmeinnahmen zugesteht, ist rechtskräftig. Wie das Kammergericht Berlin am 16. Februar nach einer mündlichen Verhandlung mitteilte, sind die Berufungen gegen das Teilurteil des Landgerichts Berlin vom 27. Oktober 2020, das der Klage auf Auskunft stattgab, zurückgezogen worden.

Drehbuchautorin Anita Decker hatte gegen die Produktionsfirma Barefoot Films von Produzent und Schauspieler Til Schweiger sowie gegen den Verleiher Warner Bros. geklagt. Sie fühlt sich ungerecht bezahlt und forderte eine Offenlegung der Einnahmen aus den Kinohits, zu denen auch Einkünfte aus DVD-Verkäufen, Streamingdiensten und Pay-TV gehören.

Die Berufung gegen das Landgerichtsurteil nahmen Barefoot Films und Warner Bros. laut Mitteilung nun zurück, nachdem das Kammergericht die „Sach- und Rechtslage“ ausführlich erörtert hatte (AZ: 24 U 1104/20). Ob für die Drehbuchautorin tatsächlich weitere Zahlungsansprüche bestehen, ist damit noch nicht entschieden, wie das Kammergericht hinzufügte. Dies müsse im weiteren Verfahren vor dem Landgericht Berlin geklärt werden.

Hintergrund der sogenannten Stufenklage Deckers ist der „Fairnessparagraf“ im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Die Filme von 2007 und 2009 zogen zusammen mehr als zehn Millionen Zuschauer an.

 

 

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