Der SWR darf seine Nachrichten-App „Newszone“ wieder anbieten. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das 28. Juni eine Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Das Landgericht Stuttgart hatte am 21. Oktober vergangenen Jahres entschieden, dass die „Newszone“-App so wie in der Testversion vom 14. April 2022 nicht mehr verbreitet werden dürfe. 16 Zeitungsverlage aus dem Südwesten hatten dem SWR unzulässige Presseähnlichkeit vorgeworfen. Sie sahen in der App der Jugendwelle Dasding einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag.
Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass kein Schlichtungsverfahren zwischen dem SWR und den klagenden Verlagen erfolgt sei. Da eine Schlichtungsstelle eingerichtet worden sei und es eine entsprechende Schlichtungsvereinbarung gebe, bestehe ein Schlichtungszwang, argumentierte das Gericht. Die seit 2019 gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsstelle dient dazu, Fälle von unterschiedlicher Auslegung des Verbots der Presseähnlichkeit der Telemedienangebote zwischen den Spitzenverbänden der Presse und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu behandeln.
Alle Klagenden, darunter die Verlagshäuser der „Stuttgarter Zeitung“, der „Badischen Zeitung“ und der „Rheinpfalz“, seien entweder über eine Mitgliedschaft im Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) oder wegen gesellschaftsrechtlicher Verflechtungen an die Schlichtung gebunden, hieß es in der Entscheidung des Oberlandesgerichts. Die Anrufung der staatlichen Gerichte sei so lange ausgeschlossen, bis die vertraglich bestimmte Schlichtungsstelle den Versuch unternommen habe, zwischen den Parteien eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen.
Die „Newszone“-App bietet nach Themen kuratierte Nachrichten für ein junges Publikum, dargestellt in Texten, Bildern, Videos und Audios. Aus Sicht des SWR handelt es sich bei „Newszone“ um „ein multimediales und interaktives Element des Telemedienangebots dasding.de, das im Schwerpunkt mittels Bild und Ton gestaltet ist und bei dem Text nicht im Vordergrund steht“, wie eine Sprecherin des Senders im September vergangenen Jahres erläutert hatte.
Aktualisierung am 26. 7. 2023
Schlichtungsverfahren eingeleitet
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) habe nach der Gerichtsentscheidung ein Schlichtungsverfahren zur Nachrichten-App „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR) eingeleitet und ARD sowie den SWR darüber informiert, erfuhr epd auf Anfrage. Wann es beginnt ist noch offen.