Journalistinnen vor Online-Hass schützen

Symbolbild: M/Petra Dreßler

Zum Internationalen Frauentag warnt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di vor zunehmender digitaler Gewalt gegen Journalistinnen. Die Gewerkschaft fordert verbindliche Schutzstandards für Medienschaffende und mehr Verantwortung der Medienhäuser beim Schutz ihrer Beschäftigten.

 Der Fall der Journalistin Dunja Hayali im vergangenen Jahr steht exemplarisch für die Intensität frauenfeindlicher Gewalt gegen Journalistinnen im Netz. Die gezielten Angriffe, Diffamierungen und Drohungen gegen die Moderatorin zeigen, wie massiv digitale Hasskampagnen gegen Journalistinnen ausfallen können. Zugleich bleibt der wohl größte Teil solcher Angriffe im Alltag unsichtbar.

„Wenn mittlerweile jede fünfte Frau in Deutschland von digitaler Gewalt betroffen ist, können wir das nicht länger als Randphänomen behandeln“, sagt der dju-Co-Vorsitzende Lars Hansen. „Journalistinnen geraten dabei besonders häufig ins Visier gezielter Hasskampagnen oder Diffamierungen – zunehmend auch durch KI-generierte Deepfakes“, betont der Gewerkschafter.

Neben gesellschaftlicher Solidarität mit den Betroffenen sieht die dju vor allem Medienhäuser in der Pflicht. Arbeitgeber müssten ihre Fürsorgepflicht deutlich ernster nehmen und Medienschaffende wirksam schützen. „Redaktionen dürfen Betroffene nicht allein lassen“, so Hansen.

Schutzkodex als Instrument gegen Gewalt

Ein wichtiges Instrument ist der von der dju mitinitiierte „Schutzkodex“. Er versteht sich als effektives 360-Grad-Schutzkonzept gegen jede Form von Gewalt, der Medienschaffende bei der Ausübung ihrer Arbeit begegnen können. Der Schutzkodex umfasst unter anderem Konzepte für Prävention, Beratung, Unterstützung im Ernstfall sowie klare Zuständigkeiten in Redaktionen. Medienhäuser können sich dem Schutzkodex in einer freiwilligen Selbstverpflichtung anschließen und damit verbindliche Schutzstrukturen etablieren.

Gerade freie Journalist*innen arbeiteten häufig ohne institutionellen Rückhalt und seien deshalb besonders auf funktionierende Schutzmechanismen angewiesen, unterstreicht Hansen.

Mehrere private Medienunternehmen haben sich dem branchenweiten Schutzkodex bereits angeschlossen und damit verbindliche Schutzstrukturen etabliert. Allerdings haben sich längst noch nicht alle Medienarbeitgeber dem Kodex verpflichtet. So steht etwa ein Bekenntnis der öffentlich-rechtlichen Sender zum Kodex bislang noch aus. Gerade öffentlich-rechtliche Medien tragen hier eine jedoch besondere Verantwortung.

„In diesen Zeiten braucht es verbindliche Schutzstandards für festangestellte und freie Kolleg*innen, eine aktive Rolle von Betriebs- und Personalräten bei der Umsetzung des Schutzkodex sowie klare Anlauf- und Beratungsstrukturen für Betroffene in Medienhäusern“, so Hansen.


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