Der Staat will künftig „besser zuhören“. Nur beim Antworten könnte er dafür deutlich schmallippiger werden. Klingt wie eine toxische Beziehung? Ist aber Gesetzgebung. Die Reform des BND-Gesetzes könnte künftig Eingriffe in vertrauliche Kommunikation von Journalist*innen erlauben. Und beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) plant die Koalition weiterhin drastische Einschränkungen.
Sehen möchte der Staat gern alles. Sich in die Karten schauen lassen? Nein, danke. Fangen wir beim Zuhören an. Die Reform des BND-Gesetzes soll Eingriffe in vertrauliche Kommunikation zwischen Informant und Journalist auch dann ermöglichen, wenn letzterer selbst keine Bedrohung oder Straftat unterstützt. Es genügen konkrete Indizien, die auf eine erhebliche Bedrohung hindeuten, und Infos, die anderswo nicht ebenso gut zu bekommen sind. Ausdrücklich genannt: Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben. Genau das, was den Kern jeder Recherche ausmacht.
Menschen, die über wirklich brisantes Wissen verfügen, stehen selten mit Namensschild am Infostand auf dem Marktplatz und rufen: „Hier! Ich weiß was!“ Aus gutem Grund. Der Quellenschutz soll ihre Sicherheit garantieren. Mit der Gesetzesreform wäre er künftig ungefähr so hilfreich wie ein Regenschirm, der sich nur öffnen lässt, solange kein Tropfen fällt.
Mal ehrlich: Wer lernt das BND-Gesetz auswendig, bevor er eine Journalistin mit brisanten Infos anruft? Vielmehr fragt man sich: Kann ich dem Menschen am anderen Ende der Leitung vertrauen? Die Angst vor potenzieller Überwachung reicht, um das Handy wegzulegen, den Termin abzublasen und mit kalten Füßen zu Hause zu bleiben. Schlecht für die Quelle. Schlecht für die Journalistin. Schlecht für uns alle. Denn die Mitarbeiterin, die weiß, wer die Desinformationskampagne finanziert, schweigt. Und wir? Erfahren nichts.
So viel zum Zuhören. Und das Antworten?
Das IFG beruht auf einem Jedermannsrecht: Jede und jeder darf Informationen von Bundesbehörden anfordern. Künftig sollen vor allem Einzelpersonen mit „berechtigtes Interesse“ Auskunft bekommen. Medienhäuser und Vereine könnten außen vor bleiben. Eine Einbahnstraße.
„Berechtigtes Interesse.“ Was das bedeuten soll? Unklar. Dabei will ich eine Akte gerade lesen, weil ich nicht weiß, was drinsteht. Wäre mir der Inhalt bekannt, könnte ich mir die Recherche sparen. Wer in unserem Namen entscheidet, muss Fragen aushalten. Auch lästige. Auch die dritte Nachfrage. Kontrolle verträgt sich nun mal schlecht mit einem Schild „Bitte nicht stören“. Denn Transparenz gehört untrennbar zur Demokratie.
Unsere Nachbarn im Norden zeigen, wie es besser geht: In Skandinavien stellen viele Behörden Dokumente selbstverständlich online. So einfach kann es sein. Die dju fordert Informationszugang ohne Nachweis eines besonderen Interesses. Und ein BND-Gesetz, das Pressefreiheit und Quellenschutz wirksam schützt, mit unabhängiger Kontrolle.

