Europarecht deckt Rundfunkbeitrag

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Als „klar und beruhigend“ hat der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das Urteil zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bezeichnet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) räumte am 13. Dezember 2018 letzte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags aus. Er sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe. Damit hat der 2013 eingeführte Beitrag in diesem Jahr nicht nur den Segen des Bundesverfassungsgerichts erhalten. Er ist auch europarechtlich gedeckt.

Das EuGH-Urteil „sichert auch die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab, wie es das Grundgesetz fordert“, sagte Weneke. „Wir sind davon ausgegangen, dass diese Klage nicht erfolgreich sein würde, weil sie sich gegen ein transparentes und praktikables Verfahren zur Finanzierung des Rundfunksystems wendet, das allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.“

Unabhängig von dem Urteil gehe es jetzt darum, dass sich die Landesregierungen in ihrer Debatte um die künftige Höhe und Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein Modell einigen, das die auskömmliche Finanzierung sichere.

Zunehmende Verbreitungswege und Erwartungen an Programmvielfalt hätten ihren Preis. „Die Beitragszahlerinnen und -zahler erwarteten ein überzeugendes und vielfältiges Informations-, Unterhaltungs- und Bildungsangebot“, so der ver.di-Vize. weiter. Auch ZDF-Intendant Thomas Bellut und der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm begrüßten die Entscheidung: „Sie schafft nun auch europarechtlich Rechtssicherheit“, so Wilhelm.

Anlass für das Verfahren vor dem EuGH war die Vorlage eines Richters vom Landgericht Tübingen. Eigentlich nur mit der Frage befasst, ob Zwangsvollstreckung gegen einen Beitragsgegner betrieben werden darf, nutzte der Jurist die Gelegenheit, das gesamte System zu hinterfragen und dem EuGH zur Entscheidung vorzulegen. Man könne dem Einzelrichter am Landgericht Tübingen geradezu dankbar sein für diese Vorlage, die nun eindeutig für Klarheit sorge, hieß es dazu aus der ARD.

Zur aktuellen Debatte um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks siehe auch hier.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Mediatheken löschen ihre Inhalte

In Zeiten von Video-on-demand, Streaming und Mediatheken haben sich Sehgewohnheiten verändert. Zuschauer*innen  gucken wie selbstverständlich Filme, Serien, Dokus oder Nachrichten online. Private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender pflegen daher inzwischen umfangreiche Mediatheken. Sendung verpasst? In den Online-Videotheken der TV-Anstalten gibt es nahezu alle Medieninhalte, um sie zu einem passenden Zeitpunkt anzuschauen, anzuhören oder nachzulesen. Irgendwann werden sie dann aber gelöscht.
mehr »

Neues vom Deutschlandfunk

Auch beim Deutschlandfunk wird an einer Programmreform gearbeitet. Es gehe etwa darum, „vertiefte Information und Hintergrund“ weiter auszubauen sowie „Radio und digitale Produkte zusammen zu denken“, erklärte ein Sprecher des Deutschlandradios auf Nachfrage. Damit wolle man auch „auf veränderte Hörgewohnheiten“ reagieren.
mehr »

ARD & ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

Nachdem die Ministerpräsident*innen auf ihrer Jahreskonferenz Ende Oktober keinen Beschluss zur Anpassung des Rundfunkbeitrags ab 2025 fassten, haben heute ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt die Initiative.
mehr »

ARD: Durchbruch in Tarifrunde

In dem seit Januar andauernden Tarifkonflikt in ARD-Rundfunkanstalten gibt es erste Verhandlungsergebnisse. Zum Wochenende hin konnte am Freitag (15. November) ein Ergebnis im SWR erreicht werden. Für ver.di ist das ausschlaggebende Ergebnis, dass neben sechs Prozent Tariferhöhungen in zwei Stufen über eine Laufzeit von 25 Monaten auch eine für mittlere und niedrige Tarifgruppen stärker wirkende jährliche Sonderzahlung so stark erhöht wurde, dass es nachhaltige Tarifsteigerungen zwischen sechs und über zehn Prozent gibt.
mehr »