Die Tarifverhandlung für Film- und Fernsehschaffende ist am 25. Oktober in die zweite Runde gegangen. Auf die Tarifforderungen von ver.di, nach denen die Wochengagen um einen Sockelbetrag von 50 Euro und 3,5% für auf Produktionsdauer beschäftigte Filmschaffende möglichst bald steigen sollen, gab es keine befriedigenden Angebote seitens der Produzentenallianz.
Die Produzenten beharren darauf, dass eine erste Tariferhöhung frühestens ab Juli 2012 wirksam werden dürfe. Auch nach dem Entgegenkommen von ver.di, über eine Gesamtlaufzeit von 24 Monaten für den Gagen- und Manteltarifvertrag zu verhandeln, wenn bereits ab Beginn des Jahres 2013 in sogenannten Tarifpflege-Gesprächen über nötige Änderungen am Tarifwerk gesprochen werden wird, hat die Arbeitgeber-Seite kein Angebot zu einer Gesamterhöhung der Gagen über diese Laufzeit genannt. Daraufhin wurde unterbrochen und als dritter Verhandlungstermin der 21. November festgehalten.
„Noch lässt sich nicht bewerten, ob die Produzenten zu einer für die Filmschaffenden befriedigenden Tariferhöhung bereit sind. Mit unseren Tarifforderungen schauen wir auf die Bedürfnisse der Filmschaffenden, die als absolute Spezialisten, kurzfristig und hochflexibel eingesetzt werden. Die Kolleginnen und Kollegen am Filmset und in der Postproduktion stehen aber immer auch mit einem Bein in der Prekarität und damit vor der Überlegung, der Filmbranche den Rücken kehren zu müssen. Wir können bisher nicht erkennen, ob die Produzenten das verstanden haben“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel.
Im Anschluss an die Verhandlung hat der ver.di-Tarifausschuss für Filmschaffende die Situation beraten. Kritisiert wurde dabei, dass sich die Produzenten noch nicht einmal zu einem ersten bezifferten Angebot bereit zeigen. Von der Produzentenallianz wird eine intensivere Bemühung um einen zügigen Gagenabschluss erwartet. Gleichzeitig bereitet sich der Tarifausschuss nun aber auch auf eine umfangreichere und damit wohl längere Tarifrunde vor. In der müsste dann auch über weitere materielle Verbesserungen in den allgemeinen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen verhandelt werden.