Ein Vergleich ohne Klärung

Maulkorb bei Berichten über „Punktzielmunition“

Stefan Aigner (35), Herausgeber des Online-Magazins „regensburg-digital.de“, wird künftig nicht mehr schreiben dürfen, dass der Nürnberger Rüstungskonzern Diehl Streumunition produziert. Gleichwohl wird er bei seiner Feststellung bleiben, „dass Smart 155 gleich nach Landminen so ziemlich das Mieseste ist.“ ( M 1–2/2009)
Ob die neue intelligente Kriegsmunition aus dem Hause Diehl mit dem technischen Namen „Smart 155“ zur Kategorie der international geächteten Streubomben zählt und als Streubombe bezeichnet werden kann, blieb in der mündlichen Verhandlung zur einstweiligen Verfügung vor der Pressekammer des Landgerichts München 1 außen vor.
Nach Ansicht der Diehl-Anwälte ist „Smart 155“ eine Punktzielmunition, die nicht die Kriterien der Streumunition erfüllt. Ganz anders sehen das Nichtregierungsorganisationen wie Handicap International oder das Bündnis Landmine.de, die sich seit Jahren für die Opfer dieser Mordmunition engagieren. Doch deren Meinung zu „Smart 155“ war von den Richtern der 9. Zivilkammer nicht gefragt.
Mit einem Vergleichsvorschlag durch Richter Steiner endete nach einer guten Stunde das Verfahren „Rüstungskonzern Diehl contra Online-Journalist Aigner“. Danach akzeptiert das Ein-Mann-Unternehmen Aigner die einstweilige Verfügung und nimmt den Maulkorb hin, „um die wirtschaftliche Existenz von regensburg-digital nicht zu gefährden“. Im Gegenzug übernimmt der milliardenschwere Rüstungskonzern die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Gerichtskosten. Für Stefan Aigner bleiben die Kosten für seine Anwältin. Ob Diehl mit diesem Vergleich eine Sprachregelung für Journalisten durchgesetzt hat, wird die künftige Berichterstattung in den Medien zeigen.

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