Zum Beratungsstand des 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrags
Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien haben am 14. April in Bonn über noch offene Fragen des Staatsvertrags, insbesondere aus den Bereichen Jugendschutz, Werbung, Kabelbelegung und Digitalerlaubnis für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, beraten und nachfolgende Entscheidungen gefällt:
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