Gratis-Dreingabe

Wie Journalisten aufgefordert werden, umsonst zu arbeiten

Dass speziell freie Journalisten häufig viel Arbeit für wenig Geld haben, dass Autoren komplett recherchierte und ausformulierte Geschichten „zur Ansicht“ schicken und bei Nichterscheinen auch nicht bezahlt werden sollen und dass angestellte Redakteure häufig unbezahlte Überstunden machen, weil sie ohnehin zur Selbstausbeutung neigen und korrekte Arbeitszeiterfassung für „Stechuhrjournalismus“ halten, all das ist in der Branche bekannt. Und doch verursacht jedes neue Beispiel immer wieder Kopfschütteln. Aber dass auch öffentlich-rechtliche Anstalten versuchen, ihre freien Mitarbeiter umsonst oder unter Tarif zu beschäftigen, ist eine neue Eskalationsstufe im Wettlauf um Billigjournalismus.

Die 22jährige Maximiliane Rüggeberg hat im August mit einem Blogartikel unter ihrem Pseudonym Marue23 viel Wind gemacht. Er war aber auch überschrieben mit „Ausbeutungsmaschine Journalismus“. Die Studentin aus Bochum beschreibt darin ihre Erfahrungen bei der Suche nach einem Volontariat. Seit ihrem 16. Lebensjahr hat sie für Zeitungen geschrieben, zahlreiche Praktika bei Onlinemedien und Radiostationen gemacht sowie eine Weiterbildung bei der Grimme Akademie absolviert, ein Einser-Abitur hingelegt und auch ihr Studium der Medienwissenschaft an der Ruhruniversität wird sie demnächst mit Bestnote bestehen: „Doch was ich momentan in den Bewerbungsverfahren erlebe, ist so unglaublich, frech und unverfroren, dass ich mir unbedingt Luft machen muss“. Beim ersten Vorstellungsgespräch bei einer großen Tageszeitung wurde ihr angetragen, erst einmal eine einjährige Hospitanz in der Redaktion zu leisten. Und das ohne jede Garantie, anschließend wirklich Volontärin zu werden. Dafür sollte sie 1.000 Euro brutto monatlich bekommen. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie den Kosten für Wohnung und Auto hätte sie ihren Lebensunterhalt wohl nur noch auf Pump finanzieren können. „Wir wissen, davon kann man kaum leben, aber verstehen Sie das bitte nicht als Ausbeutung“, kommentierten das die Zeitungsleute nur lakonisch. Das zweite Angebot sah nur auf den ersten Blick besser aus. Fürs Volontariat bei einem Verlag sollte „ungefähr Tarif“ gezahlt werden. Das wären ca. 1.700,– Euro. Doch im Vertrag war dann auf einmal nur noch von 1.500 Euro brutto die Rede. Dafür sollte die angehende Volontärin aber unterschreiben, dass sie zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten 42 Wochenstunden noch weitere 25 Überstunden im Monat ableisten werde. Unentgeltlich natürlich. Marue23 lehnte dankend ab.
Nicht nur Berufsanfänger fühlen sich mittlerweile bei Vertrags- und Honorarverhandlungen wie auf dem Hornberger Pferdemarkt. Freie Mitarbeiter bei deutschen Verlagen und Medienhäusern sind da besonderer Willkür ausgesetzt. Denn für sie gilt kein Tarifvertrag. Es existieren lediglich Honorarempfehlungen, die beispielsweise die dju in ver.di durch die Mittelstandsgemeinschaft Journalismus herausgibt. Auch die auf dem Urheberrecht fußenden Vergütungsregeln – mit den Zeitungsverlegern verbindlich vereinbart – werden fast nirgends umgesetzt. Wie ansonsten verfahren wird, war kürzlich in einem Beitrag des NDR-Medienmagazins ZAPP zu sehen. Autoren des Madsack-Verlags (u.a. Hannoversche Allgemeine) sollen demnach für die Onlineverwertung ihrer Beiträge kein Honorar erhalten. Stattdessen wurde ihnen gedroht, künftig keine Aufträge mehr zu bekommen, wenn sie gegen diese Regelung vorgehen.

Tarifverträge eigenwillig ausgelegt

Anders müsste es eigentlich bei den freien Mitarbeitern der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten aussehen. Denn deren Berufsausübung ist durch Tarifverträge geschützt. Aber auch hier wird in den Führungsetagen viel Kreativität aufgewendet, um die tariflichen Regelungen zu Ungunsten der eigenen Kreativen auszulegen.
So gibt es im WDR-Fernsehen ein recht erfolgreiches Verbrauchermagazin mit dem Titel „Servicezeit“. Auch im WDR-Hörfunk gibt es eine „Servicezeit“. Die beiden unterschiedlichen Sendungen werden von zwei unterschiedlichen Redaktionen in zwei unterschiedlichen Gebäuden in den unendlichen Weiten der WDR-Gebäudetrakte in der Kölner Innenstadt hergestellt. Und doch muss die zufällige Namensgleichheit die WDR-Oberen bewogen haben, nach Synergie-Effekten zu suchen, womit in aller Regel Einsparungen gemeint sind. Zu Lasten der Autoren. Die langjährige Fernsehautorin Samantha Klein (Name geändert) wurde von der Fernseh-Servicezeit aufgefordert, aus ihrem Verbraucherbeitrag auch ein Stück für den Hörfunk zu produzieren. Der Hörfunkbeitrag muss wohl gut gelungen sein, denn er wurde nicht nur in der Hörfunk-Servicezeit, sondern auch noch im WDR2-Mittagsmagazin ausgestrahlt, dem journalistischen Aushängeschild des WDR-Radioprogramms. Autorin Klein erwartete nun zusätzlich zu ihrem Fernsehhonorar auch das tariflich vorgesehene Honorar für einen Hörfunkbeitrag, also ca. 300 Euro zusätzlich. Die Rechnung hatte sie allerdings ohne die Verbraucherjournalisten der Hörfunk-Servicezeit im WDR gemacht. Dort interpretierte man den Begriff Synergie so, dass die Fernsehautorin für das Radiostück gar kein zusätzliches Honorar erhalten solle. Man war wohl davon ausgegangen, dass die Fernsehredaktion 100 Euro aufs übliche Honorar aufschlage und der Hörfunkableger dadurch mitfinanziert sei.
Uwe Möller, der Leiter der WDR-Hörfunk-Programmgruppe Wirtschaft, will zu dem Fall nicht Stellung beziehen und verweist auf die Pressestelle. Unter Kollegen soll er aber erklärt haben, er halte „mehr als 150 Euro für gut gebaute Beiträge“ für „übertrieben“, weil Leistungen wie Recherchen und Reisen schon mit dem Fernsehhonorar abgegolten seien. Demgegenüber erklärt Uwe-Jens Lindner von der WDR-Pressestelle, für freie Mitarbeiter gelte weiterhin der Tarifvertrag. Aber: „Langfristig streben wir an, dass die Verträge mit Produktionsfirmen die trimediale Verwertung der Themen einschließen, so dass nicht für jede Extra-Leistung gesondert verhandelt werden muss“. Allerdings bestünde gar keine Notwendigkeit zur gesonderten Nachverhandlung, wenn der WDR sich schlicht an den Tarifvertrag halten würde.

Kein Fotohonorar, keine Namensangabe

Ihre liebe Not mit tarifvertraglichen Leistungen hat auch Klara Brauer (Name geändert) als freie Autorin der Deutschen Welle (DW). Als Nahost-Expertin bereist sie häufig die arabische Welt und bringt exklusives Material mit nach Deutschland. Seit die Deutsche Welle kein deutschsprachiges Radioprogramm mehr ausstrahlt, werden alle Beiträge in Textform auf der DW-Website veröffentlicht. Der Aufforderung „bring doch mal ein Foto mit!“ kam Klara Bauer gerne nach. Was sie weder ahnen, noch glauben konnte: Statt zweier getrennter Honorare für Text und Bild gab es nur noch ein einziges für „multimediale Inhalte“, das aber mit dem identisch war, was sie für ihren Text ohnehin bekommen hätte. Das exklusive Foto aus Kairo durfte sie als Gratis-Dreingabe verstehen. Und nicht nur das: Das von der Deutschen Welle via Internet weltweit publizierte Foto war noch nicht mal mit ihrem Namen versehen, sondern mit „copyright: Deutsche Welle“. Auf diese Weise konnte Klara Bauer noch nicht einmal ihre Verwertungsrechte bei der VG Bild-Kunst geltend machen. „Verheerend ist das nicht nur für mich, sondern vor allem für den Berufsstand der Fotografen“, so Bauer. „Wenn die schreibenden Kollegen künftig Fotos mal eben so mit erledigen, können professionelle Fotografen einpacken“.
Die DW-Autorin Bauer machte sich bei der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing schlau, die eine Honorarübersicht für Bildhonorare zur Verfügung stellt. Hier erfuhr Bauer auch, dass eine erhöhte Vergütung fällig ist, wenn der Urheber eines Fotos nicht ordnungsgemäß genannt ist. Dies machte die Journalistin bei der Deutschen Welle, die sich zu dem Fall im Übrigen nicht äußern wollte, geltend und erhielt postwendend 60,- Euro zusätzlich – getarnt als „Infohonorar“. Man wollte wohl nicht mit einem „Fotohonorar“ einen Präzedenzfall schaffen. Nach Ansicht von Johannes Hoffmann von der Deutschen Welle sei es „durchaus Praxis der Redaktionen, Beiträge inklusive Fotos über die Leistungsart ‚Multimediale Inhalte’ zu honorieren“. Dass dies zwingend zu einer geringeren Honorierung der Mitarbeiter führe, könne Hoffmann allerdings nicht bestätigen. Und dann fügt er noch vielsagend hinzu: „Die schwierige Etat-Situation der DW hat Auswirkungen auf alle Bereiche“.
Die Vorstellungen des Zweiten Deutschen Fernsehens, ihre Mitarbeiter künftig auch gratis arbeiten zu lassen, führte dazu, dass die freien Mitarbeiter des ZDF Studio Berlin im März 2012 zu einer Vollversammlung einluden. Im komplizierten Standes- und Statusrecht des ZDF-Tarifvertrags drohten die Freien Mitarbeiter des sogenannten 3. Kreises in unverhältnismäßiger Weise von den Konsequenzen der aktuellen Kürzungsvorgaben der KEF betroffen zu sein, da sie über den geringsten arbeitsrechtlichen Schutz verfügen. So sorgte es für große Irritationen unter den Mitarbeitern, dass beim ZDF in Berlin Stellen für Freie Mitarbeiter in allen produzierenden Bereichen ausgeschrieben wurden, während bereits beschäftigte freie Kollegen um den Bestand ihrer Einsatztage fürchteten. In einem Offenen Brief an den ZDF-Intendanten Dr. Thomas Bellut, den weit über hundert Betroffene unterzeichnet haben, werden aber noch groteskere Pläne angesprochen. So soll das ZDF pauschal gefordert haben, dass freie Mitarbeiter „halbe Tage“ ganz ohne jeden Ausgleich arbeiten sollen. Regina Henrich-Dieler von der ZDF-Pressestelle teilte auf Anfrage mit, dass der Offene Brief bekannt sei und die darin angesprochenen Fragen „hausintern geklärt“ worden seien. Worin die Klärung bestand, teilte sie leider trotz wiederholter Nachfrage nicht mit.
Neben den Verstößen gegen geltende Tarifverträge ist der Umsonstjournalismus auch urheberrechtlich sehr problematisch und könnte die Sender noch in die Bredouille bringen. Betrachtet man § 32 Urhebergesetz, der eine angemessene Vergütung des Urhebers klar gesetzlich vorschreibt und Gestaltungen, die dies umgehen sollen, für unwirksam erklärt, tragen die Pläne des ZDF oder anderer Auftraggeber auch ein erhebliches rechtliches Risiko in sich, wie Rechtsanwalt Stefan Müller-Römer, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aus Köln, erläuterte. Denn in aller Regel werden in den Medien ja Werke hergestellt. In einem für freie Journalisten wegweisenden Urteil hat das Landgericht Hamburg festgestellt, dass „der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen zu beteiligen ist, der aus seinem Werk gezogen wird, und zwar bei jeder einzelnen Nutzung des Werkes“ (Urteil vom 22.09.2009, 312 O 411/09).

Überstunden erfasst

Bei der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen wurde im vergangenen Jahr eine Arbeitszeitregelung für Redakteure verabschiedet. Nach einer testweisen Arbeitszeiterfassung hatte der Betriebsrat festgestellt, dass jeder Redakteur im Schnitt 42 Tage im Jahr unbezahlte Überstunden machte. Seitdem wird die Arbeitszeit offiziell elektronisch erfasst: Niemand darf mehr als 40 Stunden auf seinem Arbeitszeitkonto ansammeln, und diese sollen zeitnah „abgefeiert“ werden. Auch die Ostseezeitung in Rostock, der Wiesbadener Kurier und die Nürnberger Nachrichten haben ähnliche Regelungen eingeführt, um Gratisarbeit von Journalisten zu vermeiden.
Marue23, die Studentin aus Bochum, wird nun doch ab 1. Oktober als Volontärin anfangen. Auf ihrem Blog fand sich ein Kommentar, dessen Autor sich als Chefredakteur des in Bayreuth erscheinenden Nordbayerischen Kuriers herausstellte. Und sie wird dort mit dem vollen Tarifgehalt bezahlt. Es geht also auch anders.

Hektor Haarkötter ist Professor für Journalistik an der Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation


Weblinks:

Blogartikel von Marue23:
http://marue23.tumblr.com/post/28839555744/ausbeutungsmaschine-journalismus
Offener Brief der freien Mitarbeiter des ZDF Studio Berlin:
https://www.openpetition.de/petition/online/offener-brief-der-freien-mitarbeiter-des-zdf-studio-berlin
Stefan Müller-Römer: www.medienrechtsanwaelte.de

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