Zwei Monate nach dem Start des Gesundheitsfonds ändert die Bundesregierung Regelungen zum Krankengeld für gesetzlich versicherte Selbstständige wieder.
Sie haben wie normale Arbeitnehmer künftig einen Krankengeldanspruch von der siebenten Woche an. Sie können sich aber auch weiter mit einem Wahltarif bei ihrer Krankenkasse absichern (www.mediafon.net).