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Abschied vom Amtsgeheimnis auf Bundesebene seit 1. Januar

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in den deutschen Behörden und Amtsstuben der Grundsatz der Transparenz – das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene ist in Kraft. Jedermann kann nunmehr auf der Grundlage des IFG Informationen einholen, bis auf wenige Ausnahmefälle ohne sein Anliegen zu begründen.

Zwölf Jahre hat es in Deutschland gedauert, bis das Gesetz Mitte 2005 den Bundestag und den Bundesrat passierte. Damit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa. Maßgeblichen Anteil da­ran, dass es zum Gesetzesbeschluss kam, hatte eine Initiative von Bürgerrechts- und Journalistenorganisationen – unter ihnen die dju in ver.di. Zuvor hatten die vier Bundesländer Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen bereits gute Erfahrungen mit der Informationsfreiheit gemacht. Dagegen kommen auch nach der Einführung der Akteneinsicht auf Bundesebene in Hamburg und Meck­lenburg-Vorpommern die Bestrebungen ein IFG durchzusetzen nicht voran. In der Hansestadt hat die Bürgerschaft ihre diesbezüglichen Pläne am 11. Januar 2006 vertagt. Drei Entwürfe von Grünen, CDU und SPD konnten nicht auf einen Nenner gebracht werden. In Schwerin strich das rot-rote Regierungskabinett die Verabschiedung eines Gesetzentwurfes der Linkspartei wegen noch zu klärender Differenzen mit der SPD Anfang Januar von der Tagesordnung der Sitzung.
In der dju-Info-Reihe „Journalismus konkret“ beschäftigt sich die neueste Ausgabe Nr. 10 mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und den damit verbesserten Auskunftsrechten – für alle Bürger, also auch für Journalisten. Beantwortet werden Fragen wie: Welche neue Rechte gibt das IFG den Journalisten? Wer ist Journalisten auskunftspflichtig? Welche Auskünfte dürfen nach dem IFG verweigert werden? Wie lange muss man auf Aus­künfte warten? Als PDF oder per Post als Flyer bei der dju-Bundesgeschäftsstelle oder den Landesbezirken.
Bei Erscheinen der Publikation Ende Dezember 2005 war die Gebührenverordnung für das IFG (IFGGebV) noch nicht veröffentlicht. Inzwischen kann man dort sehr ungenau formulierte und unverbindliche Kostenspannen finden. Meist sollen bis zu 500 Euro gezahlt werden. Die dju protestiert gegen diese Verfälschung der Intention des Gesetzes durch ein unkalkulierbares Kostenrisiko für Bürger und Journalisten, die die Auskunftsrechte in Anspruch nehmen wollen.

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