„Tagesschau“-App: ARD droht Niederlage im Rechtsstreit mit Verlegern
Das Oberlandesgericht Köln neigt der Auffassung zu, dass die "Tagesschau"-App presseähnlich und damit rechtswidrig ist. Nach einer ersten Einschätzung des Gerichts stünden bei der Gestaltung der "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 die Texte im Vordergrund, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte am Freitag bei der Verhandlung. Geklagt hatten mehrere Tageszeitungsverlage, die der ARD und dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) vorwerfen, mit dem Angebot für mobile Geräte trete der öffentlich-rechtliche Senderverbund in einen unlauteren Wettbewerb mit den kostenpflichtigen Angeboten der Verlage. Das Urteil soll am 23. September verkündet werden.
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