Auf dünnem Eis
Im juristischen Streit um einen TV-Beitrag über Arbeitsbedingungen beim Autobauer Daimler ging auch in der zweiten Instanz der Südwestrundfunk (SWR) als Sieger hervor: Das OLG Stuttgart wies die Unterlassungsklage ab, die dem Sender die weitere Ausstrahlung der Doku „Hungerlohn am Fließband” verbieten sollte. Das öffentliche Interesse überwiege die illegale Bildbeschaffung, so die Richter. Der Fall zeigt, auf welch dünnem Eis sich investigative Journalisten bewegen.
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